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DHL VS Sendung vermisst!! Was nun?

 
wesseltoni
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wesseltoni

 ·  #1
Hallo zusammen,

ich habe ein versichertes Paket (25 Tsd Euro) bei einer Postfiliale abgegeben und laut der Sendungsnummer sieht man, dass das Paket abgegeben wurde und weitere Schritte der Sendungsverfolgung wird nicht angezeigt. :?: :!: Mittlerweile habe ich den Empfänger kontaktiert und mir wurde mitgeteilt, dass keine Sendung eingegangen sei. Seltsam! 😢

Ich habe diesbezüglich in der AGB’s der DHL recherchiert und der nächste Schritt wäre einen Nachforschungsantrag zu stellen.

Meine Frage ist, angenommen mein Paket taucht nicht mehr auf, in den AGB#s steht, das Sie in solchen Fällen bis zu 25 Tsd Euro auszahlen! Was mich ein wenig stutzig macht ist, bis zu 25 Tsd Euro!? Kann mir da jemand sagen wie solche Fälle gehandhabt werden bzw. der Wert ermittelt wird!?

Im Voraus vielen Dank.
VG
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #2
Hallo Wesseltoni
Sollte im Paket Schmuck gewesen sein, hättest du dir die Versicherungssumme sparen können.
Laut AGBs darf Schmuck nur bis zu einem Höchstwert von 500,-€ überhaupt versendet werden.
Höhere Werte sind als Versandgut verboten !
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #3
Nachforschungsantrag stellen geht nur, wenn das Paket nicht ausgeliefert wurde und erst 10 Tage nach Sendungsaufgabe. Bei der Sendungsnachverfolgung kannst Du (weiter nach unten scrollen) den detaillierten Verlauf anschauen. Dort erscheint, wann und wo die Einlieferungsfiliale war, das Start-Paketzentrum und das Ziel-Paketzentrum, ob im Zustellfahrzeug oder ob erfolgreich zugestellt.

Erfahrungsgemäß ist der Sendungsverlauf nicht am Einlieferungstag zu sehen, meist erst am Folgetag bzw. dann, wenn der erste Statuswechsel erfolgte.

Wenn nach 10 Tagen keine Zustellung erfolgte, kannst Du online einen Nachforschungsantrag stellen (über Hilfe, Kundenservice). Dazu alle Belege der Einlieferungsfiliale fotografieren oder einscannen und mitschicken/mailen. Dazu auch die Originalrechnung legen. Bei einer Vergütung erfolgt üblicherweise nicht der versicherte Wert sondern der Wert der Rechnung. Übersteigt der Rechnungswert den Versicherungswert, wird allerhöchstens der Versicherungswert gutgeschrieben. Portoauslagen werden nicht immer zurückerstattet, da muß man oftmals nochmals nachhaken.

Wertversicherung: automatisch versichert sind 500 €
Durch Zusatzversicherung bzw. Höherversicherung werden 2.500 € oder 25.000 € versichert.

Jetzt kommt es darauf an, wie Du versendet hast. Wenn Du tatsächlich höherversichert hast (gegen Aufpreis) dann steht das auch auf Deinem zweiten Postbeleg drauf. Den mußt Du beim Nachforschungsantrag auch mitschicken.

Gutschriften erfolgen eigentlich recht flott bei DHL.
Meist innerhalb 2-3 Wochen.

Meistens geht es gut, rein rechtlich hättest Du aber keinen Anspruch bei sogenanntem Verbotsgut bzw. es liegt im Ermessen von DHL.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
was war denn im Paket?

wenn da Schmuck drin war, siehts leider ganz böse aus
da gibts ja laut AGB nichtmal die 500,- eines Standardpaketes

bei Uhren müßte man sich den Wortlaut der ABG ganz genau durchlesen, was ich bzgl. Uhren noch nie gemacht habe, weil ich nie sowas verschicken muß
aber vielleicht klärt es sich ja noch in dem Sinne, daß es ausgeliefert wird
und dann als Lehre daraus ziehen, Schmuck halt mit den dafür geeigneten Versendern zu schicken wie z.B. intex oder notfalls DHL-Expreß Spezialprodukt Valuepack (falls es das noch gibt)
wesseltoni
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wesseltoni

 ·  #5
Zitat geschrieben von Zirkonhead
Hallo Wesseltoni
Sollte im Paket Schmuck gewesen sein, hättest du dir die Versicherungssumme sparen können.
Laut AGBs darf Schmuck nur bis zu einem Höchstwert von 500,-€ überhaupt versendet werden.
Höhere Werte sind als Versandgut verboten !


Bist du dir darin sicher??? Ja, im Paket war Schmuck. ich versende meine Sachen schon immer so und mir wurde solcher Versand von der Post selbst empfohlen, wobei ich denen das auch mitgeteilt hatte dass es sich um Schmuck handelt!?
Tilo
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Tilo

 ·  #6
ja
wir alle hier sind uns sicher! und sicher, daß die Aussage "von der Post selber" (was auch immer das meint) falsch ist
ist auch ganz einfach, denn es steht in den AGB
(es gibt allerdings eine Version der AGB, die wegen eines "Druck"/tip/Kopierfehlers uneindeutig ist.
müßte man schaun, ob die immer noch online ist)
sag doch mal, wie lange der Versand her ist
wenn es als verloren erklärt wird, muß man schaun, ob der fehlerhafte Text noch online ist, damit du dich darauf berufen kannst, weil du ja nicht wissen konntest, daß es eine andere Version gibt, die was anderes sagt
wesseltoni
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wesseltoni

 ·  #7
Zitat geschrieben von Tilo
ja
wir alle hier sind uns sicher! und sicher, daß die Aussage "von der Post selber" (was auch immer das meint) falsch ist
ist auch ganz einfach, denn es steht in den AGB
(es gibt allerdings eine Version der AGB, die wegen eines "Druck"/tip/Kopierfehlers uneindeutig ist.
müßte man schaun, ob die immer noch online ist)
sag doch mal, wie lange der Versand her ist
wenn es als verloren erklärt wird, muß man schaun, ob der fehlerhafte Text noch online ist, damit du dich darauf berufen kannst, weil du ja nicht wissen konntest, daß es eine andere Version gibt, die was anderes sagt


Boaaahh ... Sch...., sorry!! Ja, habs vorhin in den AGBs gelesen :shock:
Abgegeben habe ich es am 9.4. und normalerweise kommt das Päkchen 1-2 Werktage beim Empfänger an.

Wie bereits geschildert, laut Sendungsverfolgung sieht man das ich das Paket abgegeben habe, mit Datum und Uhrzeit, weitere Schritten ... NICHTS!!! Der Empfänger hat es mir auch bestätigt dass keine Sendung eingegangen ist.

Normal müsste man die Dame von der Post, die mir empfohlen hat, Schmuckpakete so zu versenden, anzeigen! Aber Null Chancen!! :evil:

Das wäre echt super wenn das mit dem Fehldruck funktionieren würde, wäre Dir/Euch sehr dankbar!

VG
wesseltoni
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wesseltoni

 ·  #8
So muss leider jetzt los ... werde heute Abend wieder reinschauen, mit der Hoffnung, das die AGB noch Online ist! :? Danke Euch! VG
wesseltoni
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wesseltoni

 ·  #9
Zitat geschrieben von Tilo

(es gibt allerdings eine Version der AGB, die wegen eines "Druck"/tip/Kopierfehlers uneindeutig ist.
müßte man schaun, ob die immer noch online ist)


die AGB muss ja nicht unbedingt Online sein, Hauptsache irgendeiner hat Sie auf dem Rechner gespeichert oder so ... das würde ja schon ausreichen!
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #10
Wenn seit dem Einliefertag noch keine neue Statusmeldung zu sehen ist, "hängt" das Paket vermutlich noch in der Einlieferfiliale. Am besten dort persönlich vorbeisehen und den Schaltermitarbeiter fragen, ob ihm was in Erinnerung ist, ob er das Paket auf den richtigen Sammelwagen gelegt hat.

Zu "Verbotsgut" gibt es ältere Rechtsprechungen:
BGH, Urteil vom 15.2.2007, Az: I ZR 186/03
http://openjur.de/u/78724.html

Einerseits wird auf die AGB verwiesen, andererseits nimmt der Versender das Paket mit Zusatzversicherung und im Wissen, daß es sich um Verbotsgut handelt an, kommt ein wirksamer Frachtvertrag zustande.

Ob Du Dich auf eine ältere AGB-Version beziehen kannst, kann ich mir nicht vorstellen. Es gilt immer die derzeit aktuelle Version, Stand per xyxy. Es gibt zwar, soweit ich weis, keine Verpflichtung, sich immer wieder nach der neusten Fassung zu erkundigen. Außer Du hast eine alte Version und hast aufgrund der neuen Version innerhalb der angegeben Frist Einspruch eingelegt.
AGB Stand 2015 lautet: https://www.dhl.de/de/paket/in…halte.html

Am besten, noch ein paar Tage warten, denn vor 10 Tagen kannst Du eh keinen Nachforschungsantrag stellen. Wegen Verbotsgut laß Dich vorerst mal für diesen einen Fall nicht schalou machen und warte erst ab ob 1) das Paket nicht doch noch ankommt und/oder 2) DHL die evtl. Verlustsendung nach Einreichung des Nachforschungsantrages vergütet.

Wir hatten bislang noch nie Probleme mit der Haftungsentschädigung bei Verlustsendungen. Aber das ist keine Garantie für die Zukunft, um das deutlich hervorzuheben; daher wäre DHL Valuepack, max. 3 kg (für Vertragskunden) evtl. eine sicherere Option für die Zukunft, wenn Du öfters Schmuck etc. versendest und mit der Haftung auf der sicheren Seite sein möchtest.
Tilo
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Tilo

 ·  #11
hmm
gespeichert eher nicht, weil das wohl die html-Version war, die nicht korrekt war und die pdf, die standardmäßig auf den Rechner geladen werden, schon immer richtig formuliert
inzwischen ist html und pdf gleichlautend
der Ausschluß von Schmuck ist seit mindestens 10 Jahren
siehe dazu http://kuerzer.de/2yHbudXTC
ich hätte nicht gedacht, daß jemand in der Branche das in der Zeit nicht mitbekommen hat, obwohl es in jedem Schmuck- und jedem Uhrenforum nicht nur einmal Thema gewesen ist, und habe da keine Notwendigkeit gesehn, das zu dokumentieren/zu sichern.
Konsequenz konnte doch nur sein, nicht mit DHL zu versenden statt den fragwürdigen Versuch zu unternehmen, mit der uneindeutigen, weil fehlerhaften, Version der Liste der zulässigen Inhalte eine evtl. Entschädigung zu erklagen
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #12
Ich drücke dir beide Daumen, dass deine Sendung ankommt!

Für die nächsten Versendungen würde ich dir eine spezielle Firma empfehlen, z.B. Intex. Mit denen haben wir seit Jahren ausschließlich gute Erfahrungen gemacht.
Tilo
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Tilo

 ·  #13
wobei auch intex nicht ohne ist
es gibt Leute, die sich ihre regionalen Abholer erst auf die harte Tour dressiert haben (weil die auch bei Erstkontakt oft ohne den eigentlich vorgeschriebenen Sicherheitsbag kommen)
ich hab damals den Abholer(der ja nicht nur für Intex fährt) nicht auflaufen und nochmal antanzen lassen, obwohl er diese Tasche nicht mithatte und es hat geklappt auch in meinem normalen Paketkarton, der erst später in die PE-Tüte gepackt wurde
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #14
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Guestuser

 ·  #15
hatten sogar schon den Fall, dass der Zusteller, eines bekannten deutschen Versandunternehmens, die Unterschrift der Empfängerin gefälscht hat und das Paket im Flur hat liegen lassen (wo es ein aufmerksamer Nachbar in Sicherheit gebracht hat!).
Die Empfängerin lag aufgrund einer plötzlichen Erkrankung auf der Intensivstation und war gar nicht zu Hause anzutreffen.

Unsere Beschwerden wurden einfach abgewimmelt. Es ging um 7000 Euro.
Stress pur 1 Woche lang, bis der Nachbar sich gemeldet hat...es war im Internet als ausgeliefert angegeben, mit Unterschrift und allem.....

Vielleicht hast Du auch Glück und ein Nachbar hat es angenommen.
Aus unserem Shop


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