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Fragen zur neuer Werkstatt

 
E.Fritz
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Beiträge: 3
Dabei seit: 06 / 2009

E.Fritz

 ·  #1
Hallo,
bin neu im Forum und habe noch nicht so den Überblick, ob meine Frage in diesem Bereich richtig ist.

Ich bin Goldschmiedemeister und seit einiger Zeit Selbstständig. Meine Werkstatt hatte ich aus Kostengründen in meiner Privatwohnung. Klar das man da schlecht was verkauft und deshalb nutze ich demnächst die Gelegenheit meine Werkstatt umzusiedeln. Die neue Werkstatt liegt im hinteren Teil eines Austellungsraumes, der von zwei Tischlern genutzt wird. Ich würde mich mit einmieten und meine Ware mit ins Schaufenster stellen. Arbeiten würde ich allerdings alleine dort (da nur Austellungsraum der Tischler). Was muss ich also beachten, dass mir nicht gleich die Gewerbeaufsicht den Laden wieder dicht macht.
In Privaten Häusern gelten doch etwas andere Regeln, als in Geschäftsgebäuden in puncto Sicherheit.
-Bedenken habe ich in erster Linie, was die Gasflaschen (Propan u. Sauerstoff) angeht. Bisher habe ich sie direkt neben dem Werktisch gehabt und gut gesichert (wie in allen Goldschmieden die ich kenne), habe aber mal gehört, dass die eigentlich gar nicht direkt in der Werkstatt stehen dürften.
-Braucht man auch unbedingt eine Absaugvorrichtung beim Schmelzen?
(Wichtig ob ich noch ein Loch in die wand hauen muss)

Vielleicht kann mir ja einer helfen, bzw. noch andere Tipps geben, die ich zu beachten habe.
Werde demnächst noch bei der HWK und bei Versicherungen anrufen, was die sagen.

Vielen lieben Dank im Vorraus

Gruß
E.Fritz
Tilo
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Tilo

 ·  #2
ich schmelze ja in einem gut belüfteten nebenraum mit abzug, das stinkt doch erbärmlich, kann ich mir nicht vorstellen, daß man das ohne abzug machen möchte
ansonsten kenne ich mich nicht so aus mit den vorschriften, die gewerbeaufsicht hat meine räumlichkeiten bereits besichtigt und außer nem kabelende, wo nur der leiter isoliert war, nichts zu meckern gehabt,
ein keller neben dem raum mit der propangasflasche ist aber nicht so günstig
Edelstein
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Edelstein

 ·  #3
Wegen der Gasflaschen siehe u.a. hier http://www.propan.com/de/flgas_sicherheit.html
In jedem Fall ist für gute Durchlüftung zu sorgen, je nachdem auch für einen Abzug. Den brauchst sowieso, wenn du mit diversen anderen Chemikalien (Säuren etc.) hantierst. Sonst macht die Gewerbeaufsicht schnell Ärger. Im privaten Kämmerchen allerdings darfst dich umbringen wie du willst... das juckt danach höchstens die Lebensversicherung.
E.Fritz
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Dabei seit: 06 / 2009

E.Fritz

 ·  #4
Danke für die schnelle Antwort. Dann brauche ich mir wegen der Flaschen erstmal keine Sorgen zu machen. Diese Vorschriften habe ich immer schon eingehalten.
Dachte da wären außerhalb privater Räume noch mehr.

Bisher habe ich in den Goldschmieden in denen ich gearbeitet habe mit einer Außnahme nie Abluft gehabt. Es wurde auch nur Material gegossen, sprich ein normaler Kukillenguß. Mit anderen Säuren außer meiner Beize mache ich selber eh nichts. Dann wird es wohl auch ohne gehen.

Habe ich sonst noch etwas übersehen?

Gruß und danke
Schula
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Schula

 ·  #5
Wichtig wäre auch noch ein entsprechend zugelassener Druckminderer mit Schlauchbruchsicherung für die Propananlage.
Es gibt nämlich auch Druckminderer, die nur für den privaten Bereich zugelassen sind. Und soweit ich weiß, ist auch eine Schlauchbruchsicherung vorgeschrieben (da bin ich mir aber nicht 100% sicher).
Ziselierhammer
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Ziselierhammer

 ·  #6
Ja, diese Schlauchsicherungen bzw. Schlauchschellen sind ganz wichtig.
Bei meiner letzten Prüfung von der Berufsgenossenschaft hat der Prüfer deshalb ein Riesentheater gemacht, meine waren ihm zu "alt" und zu verbogen....
Außerdem hatte ich dieses Plakat mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen incl. Notrufnummern und meine "Betriebsnummer" nicht ordnungsgemäß aufgehangen. Ach ja, und das Giftschild auf dem Säureschrank war vergilbt und nicht mehr gut genug erkennbar (bei uns weiß jeder, dass da die Säuren drin sind....)
Aber man hat ja eine Frist zum Nachbessern.
Allerdings immer schade um die Arbeitszeit, bei so einer Prüfung sind immer locker 2 Stunden weg. Und irgendwas finden die immer.
Ich denke, die Kontrollen werden ja erst strenger, wenn man Mitarbeiter beschäftigt, solange man alleine arbeitet, sehen die das wohl nicht ganz so eng.
Ich würde auf keinen Fall irgendwo anrufen, die HWK kann dir da eh nicht weiterhelfen, und die Berufsgenossenschaft hat Dich dann erst recht auf dem Kiecker. Die meisten Vorschriften findest Du irgendwo im Netz, mach Dich lieber dort anonym schlau. So schnell macht Dir keiner den Laden dicht, und wiegesagt, es gibt immer eine Frist zum Nachbessern.
E.Fritz
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E.Fritz

 ·  #7
Vielen Dank,

mit den Druckminderer werde ich wohl keine Probleme bekommen. Habe recht Neue und Gute.

Schönes Wochenende

Gruß

Fritz
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #8
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