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wir verwenden irgendwie viel zu goldhaltige Legierungen

 
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Tilo
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Tilo

 ·  #1
Turandot
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Turandot

 ·  #2
Das Hauptproblem liegt ja wohl in der Bezeichnung. Mich wundert, dass es möglich ist, eine Legierung mit 77 % Kupfer dann "Rotgoldlegierung" zu nennen. Mischen kann man sicher alles in allen möglichen Verhältnissen, aber ich finde, man müsste eigentlich das Metall, von dem der größte Prozentsatz enthalten ist, als Namensgebend bestimmen.

Von "Goldlegierungen" zu sprechen ist dann für alle angemeldeten Varianten falsch.

Aber eigentlich ist es ja auch nicht richtig, bei 333 von Gold zu reden.... :?

LG Turi
Schula
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Schula

 ·  #3
Zitat geschrieben von Turandot


Aber eigentlich ist es ja auch nicht richtig, bei 333 von Gold zu reden.... :?

LG Turi


Das nennt man ja auch "Edelmessing"... 😉
tatze-1
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tatze-1

 ·  #4
Ist klar, daß so ein Patent von unserem Lieblings-Homeshopping-Sender kommt *seufz*. Noch mehr Schrott verkaufen, was?

Gute Idee gehabt und doch gefunden :-D

In dem Technologiebuch der Goldschmiedeschule "Technisch-wissenschaftliche Grundlagen des Goldschmiedens" Teil 2 steht folgendes drin (ich glaub, ich habe heute einen Hang zu langen Texten, sorry):

"Bereits erwähnt wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das es verbietet, die Bezeichnung Gold oder Goldschmuck für Waren unter 333 ‰ zu verwenden, ohne besonders auf den niedrigen Feingehalt hinzuweisen. Das Gericht gelangte damit zu der Ansicht, daß das Publikum seit Jahrzehnten daran gewöhnt sei, daß goldene Waren mindestens einen Goldgehalt von 333 ‰ aufweisen. Deshalb würde es irregeführt und der Wettbewerb zwischen den Anbietern verzerrt, wenn ein niedrigerer Feingehalt ohne weiteren Hinweis zum Verkauf komme. Dies war zur Zeit des extremen Feingoldpreises Anfang der achtziger Jahre (über 35 000 DM je kg) der Fall, als von einigen Herstellern Goldwaren mit nur 166 ‰ Feingehalt auf den Markt gebracht wurden. Auch Bezeichnungen wie "Gold/166", "Gold 4 Karat" oder Gold 4 Kt." erachtete das Gericht als zu wenig aufklärend.

Urteil des Bundesgerichtshofs betr. den Feingehalt von Gold- und Silberwaren (vom 5.5.1983):

a) "Goldwaren" und "Schmucksachen von Gold" im Sinne des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren sind auch solche Gegenstände, die in Abweichung von dem bislang allein verkehrsüblichen Mindestfeingehalt an Gold von 333 ‰ einen Feingehalt von lediglich 166 ‰ aufweisen.

b) Das Angebot solcher Goldwaren als "Gold" oder "Goldschmuck" ist jedoch irreführend, wenn nicht gleichzeitig eindeutig und unübersehbar darauf hingewiesen wird, daß Schmucksachen mit einem Goldanteil von 166 ‰ einen geringeren Feingoldgehalt aufweisen als die bislang allein verkehrsüblichen Legierungen mit einem Feingehalt von 333 ‰, 585 ‰ und 750 ‰."

Sollte jemals die EU-Verordnung in Kraft treten, hat sich dieses Thema mit dieser patentierten Legierung eh gegessen :twisted:
stefan
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stefan

 ·  #5
sagt mal, die haben wohl auch noch nie etwas von der nickelverordnung gehört!? das ist ja besch... hoch 10.
stefan
Schula
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Schula

 ·  #6
was hast Du erwartet, Stefan? :roll:
Turandot
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Turandot

 ·  #7
Aber die nennen ihr Zeug ja nicht Gold /xy sondern ausdrücklich "Goldlegierung". Könnte es nicht sein, dass sie damit eine Lücke gefunden haben, die erlaubt ist?

Wer sich nicht ein bisschen besser damit auskennt, weiß vielleicht gerade noch, dass jedes Gold im Schmuck eine Legierung ist, und fragt vielleicht nicht nach den Anteilen.

Zumindest mache ich in meiner Umgebung die Erfahrung, dass es oft zwar eine vage Vorstellung von unterschiedlichen Goldqualitäten gibt, wie enorm groß aber der Unterschied zwischen 333 und 850 z.B. ist, machen viele sich nicht klar. Da denkt man, Gold ist Gold und auf jeden Fall viel wert...

So gesehen ist vielleicht sogar die altmodische Karatangabe bildhafter - vorausgesetzt natürlich, man kennt die 24er Obergrenze *gg* (naja, wer nicht gerne mit Zahlen rechnet, dem sagt auch das wahrscheinlich nicht viel).

Den Begriff "Goldlegierung" halte ich auf jeden Fall für eine hinterf..... Marketingstrategie. :evil:
Ziselierhammer
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Ziselierhammer

 ·  #8
Das Patent ist ja nun schon zwei Jahre alt, bislang ist mir Gott sei Dank sowas noch nicht zur Reparatur in die Finger gekommen. Scheint sich also doch nicht so durchgesetzt zu haben.
Ich freue mich schon auf den ersten Kunden, der mit so einem defekten Teil in meinem Laden steht :twisted:
Aber die Kunden können ja eigentlich gar nix dafür, die können einem ja fast leid tun.
Vielmehr interessiert mich, unter welchen Gesichtspunkten diese "Schmucklegierung" überhaupt genehmigt wurde. Gab es nicht sogar mal die Ansätze, 333/- abzuschaffen, weil außer uns kein Land in Europa so niedrig legiert?? Die Umstellung auf 375/- ist ja wohl auch nur teilweise geglückt.
Das ganze scheint mir auch wirklich nur ein "deutsches" Problem zu sein, in anderen europäischen Ländern wäre sowas undenkbar.
Nun eine ganz andere Frage: woran erkenne ich den Schrott? Ist das überhaupt gestempelt? Wenn ja, wie?? (made in Germany, oder was?)
Sicherlich ist das Zeug ruckzuck pechschwarz, oder es ist so dick übervergoldet, dass die Vergoldung teurer ist als das ganze Teil...
Tilo
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Tilo

 ·  #9
daß es dafür ein patent gibt heißt ja noch lange nicht, daß es auch angewendet wird
und dieses hier wird hoffentlich nie verwendet
das zink sorgt doch im handumdrehen für geborstene teile

aber es gibt in dem archiv viel mehr zu finden, auch von namhaften deutschen scheideanstalten so dinge wie platin mit eisen
komplett aus goldkörnchen gesinterte Trauringe uvm
Turandot
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Turandot

 ·  #10
Die Frage versteh ich nicht so ganz. Muss man denn Schmucklegierungen genehmigen lassen? Ich dachte, der ganze Modeschmuck könnte aus x-beliebigem Material bestehen. Wer genehmigt sowas?

Bei dem 333-er-Problem hatte ich das auch immer so verstanden, als ginge es nicht um die Legierung sondern darum, ob man Schmuck daraus als "Gold" bezeichnen darf, nicht um die Herstellung. Und das betrifft ja eigentlich nur den Handel...

Platin wird auch in Katalysatoren verwendet. Vielleicht ist es dort in einer Legierung mit Eisen besser zu verarbeiten? Oder war das auch "Platinschmuck"?

LG Turi
Tilo
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Tilo

 ·  #11
man muß schmuckleg. nicht genehmigen lassen
unter 333 ist aber laut gesetz kein gold mehr, obwohl ja eigentlich 333 mit 19 volumen% goldanteil auch kein gold ist

ja, das platin mit eisen ist als schmucklegierung patentiert
tatze-1
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tatze-1

 ·  #12
Zitat geschrieben von Tilo

unter 333 ist aber laut gesetz kein gold mehr, obwohl ja eigentlich 333 mit 19 volumen% goldanteil auch kein gold ist


welches gesetz ist das denn, wo das drin steht?
Tilo
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Tilo

 ·  #13
ups, stimmt, ich hab jetzt der einfachheit dein gepostetes urteil als gesetz gemeint
im gesetz steht ja "jeder" feingehalt
tatze-1
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tatze-1

 ·  #14
Hab ja nur mal nachgefragt. man will ja nicht dumm sterben, ne ;-) Hätt ja sein können, daß an mir ne wichtige Nachricht ohne meine Kenntnisnahme vorbeigezogen ist. Man muß ja schließlich für Diskussionen mit Kunden und Forenmitgliedern gewappnet sein ;-) (dasselbe mit dem Begriff "Halbedelstein", der trotz Verbots immer noch existiert)
silverart
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silverart

 ·  #15
Zitat geschrieben von tatze-1
...dasselbe mit dem Begriff "Halbedelstein", der trotz Verbots immer noch existiert)

Der Begriff ist verboten? Ich wusste das er nicht besonders aussagekräftig ist, aber wer hat ihn verboten und warum?
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