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Weiterer Platinring

 
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Tilo
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Tilo

 ·  #16
wieso ist es nach deiner Ansicht keine Verzierung?
also wären nach der Ansicht schon alte Stücke aus der Artdecozeit falsch gestempelt, wo Bleche aus Platin (oder Silber) auf gestempelte Goldteile gelötet wurden und diese optisch das Stück sogar dominierten?

und der hier gezeigte Ring dürfte gar nicht gestempelt sein oder nur, wenn der Gelbgoldanteil z.B. Feingold wäre und nach dem Schmelzen trotz Pt noch Goldfeingehalt 750?

ich sehe keinen Anhaltspunkt, warum man einen aus Designgründen (Verzierung) sichtbar andersfarbigen Anteil von vielleicht 20 Volumenprozent nicht als Verzierung im Sinne des ´Gesetzes ansehen soll

an was soll man die Grenze ziehen, wo eine Verzierung noch Verzierung ist und kein vollwertiger Anteil des Schmuckstücks, was dieses dann bzgl. des Goldanteils unstempelbar macht
volumenbasiert? gewichtsbasiert?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #17
Zitat geschrieben von Tilo

wieso ist es nach deiner Ansicht keine Verzierung?
also wären nach der Ansicht schon alte Stücke aus der Artdecozeit falsch gestempelt, wo Bleche aus Platin (oder Silber) auf gestempelte Goldteile gelötet wurden und diese optisch das Stück sogar dominierten?
Mehr als ein Drittel ist ja Platin und das ist ein erheblicher Anteil und keine Verzierung sondern ein wesentliches Element.

Zitat geschrieben von Tilo


und der hier gezeigte Ring dürfte gar nicht gestempelt sein oder nur, wenn der Gelbgoldanteil z.B. Feingold wäre und nach dem Schmelzen trotz Pt noch Goldfeingehalt 750?
Genau so denke ich.

Zitat geschrieben von Tilo


ich sehe keinen Anhaltspunkt, warum man einen aus Designgründen (Verzierung) sichtbar andersfarbigen Anteil von vielleicht 20 Volumenprozent nicht als Verzierung im Sinne des ´Gesetzes ansehen soll

an was soll man die Grenze ziehen, wo eine Verzierung noch Verzierung ist und kein vollwertiger Anteil des Schmuckstücks, was dieses dann bzgl. des Goldanteils unstempelbar macht
volumenbasiert? gewichtsbasiert?


Gewichtsbasiert würde ich vorschlagen, und damit dem Stempelgesetz folgen.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #18
Zitat Heinrich:
"Mehr als ein Drittel ist ja Platin und das ist ein erheblicher Anteil und keine Verzierung sondern ein wesentliches Element."
Also, der Ring besteht doch in seiner Gesamtheit aus 750 Gelbgold.
Nur eine der drei äußeren Wellen ist aus Platin. Da seh ich keine
Drittelung.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #19
Zitat geschrieben von pontikaki2310
...Also, der Ring besteht doch in seiner Gesamtheit aus 750 Gelbgold.

Nein.
Zitat geschrieben von pontikaki2310
Nur eine der drei äußeren Wellen ist aus Platin. Da seh ich keine
Drittelung.

§ 5, Abs. 2
"Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird."
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #20
Tschuldigung, da habe ich mich mißverständlich ausgedrückt - ich
versuchs nochmal.
Also, auf einem 750/Gelbgoldreif wurden 3 Wellen metallisch mit-
einander verbunden - eine diese 3 wellenartigen Verzierungen
besteht aus Platin. Besser?
Und damit's beim Einschmelzen im Ganzen kein "Mißverständnis"
gibt, hat der Kollege diese weiße Verzierung durch ein PT gekenn-
zeichnet. Iss doch alles Lege artis.
Tilo
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Tilo

 ·  #21
ok, nehmen wir jetzt einfach mal an, die Stempelung wäre nicht gesetzeskonform, aber jeder in der Branche weiß, wie sie gemeint ist.


wer soll da eine Kläger oder Anzeigenden machen?
welche Polizei oder gar Staatsanwaltschaft soll sich damit beschäftigen, daß ein einzelner zweifellos echter Goldring mit nichtmal wirklich irreführender, sondern nur nicht gesetzeskonformer Stempelung gebraucht angeboten wird?

ich stell mir grad vor, man geht zur Polizei und geht das anzeigen:"Herr Polizist, da verkauft eine Privatfrau einen Ring aus Gold 750 und Platin und der hat innen drin stehn (Gold) 750 und Platin.
das darf man nicht"

was aber ein Problem werden könnte: Abmahnvereine wie der IDO
bloß sehen wohl sogar die sowas als Zeitverschwendung an, denn es läßt sich nichts ergoogln, daß diese ganz und gar nicht seltene Stempelung schonmal abgemahnt wurde
also ich habe diese Art Stempelung schon von namhaften Firmen gesehn, z.B. Trauringherstellern, aber nicht nur
teils 750 und Pt
oder auch 750 und Pt 950

(dto. bei halbehalbe Gold-Palladiumkombinationen im Trauringbereich großer Hersteller)
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #22
Zitat geschrieben von pontikaki2310
...eine diese 3 wellenartigen Verzierungen
besteht aus Platin. ...

Wenn Du diese "Welle" als Verzierung ansiehst.
Zitat geschrieben von pontikaki2310
Und damit's beim Einschmelzen im Ganzen kein "Mißverständnis"
gibt, hat der Kollege diese weiße Verzierung durch ein PT gekenn-
zeichnet. Iss doch alles Lege artis.

Und wenn es noch so oft gemacht wird, ist es dennoch nicht richtig. In Deutschland gibt es schlicht und ergreifend kein Pt irgendwas - wir haben diesbezüglich keine rechtliche Grundlage. Es gibt auch Firmen, die Au oder Pd oder sonst was stempeln. Wofür? Auch hier keine rechtliche Grundlage. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo das Problem ist - um sicher zu gehen, verzichtet man einfach auf die Stempelei. In der Rechnung können doch alle Materialien angegeben werden.

@Tilo
Bei den Cookie-Texten macht sich jeder in die Hose und jeder Anwalt rät dazu, einen Cookie Text auf der Webseite zu platzieren. Man sei dann auf der sicheren Seite. Witzig ist, dass es dazu noch überhaupt keine Regelung gibt.
Bei Schmuckwaren haben wir hingegen ein Gesetz - kümmert aber keinen - aus Unwissenheit? Oder fürchten die Firmen um ihre Absätze, wenn was nicht gestempelt ist? Wenn Du den Platinteil als Verzierung ansiehst, ok. Wenn niemand klagt, ok. Wenn der OP deswegen verklagt "werden würde", dann weiß er (sie) jetzt, warum.

Ob "große, namhafte Hersteller" so stempeln, ist mir ehrlich total egal, da es deswegen nicht automatisch zu geltendem Recht wird. "Recht" hast Du insofern, dass es hier zu keinem Verfahren (soweit mir bekannt) gekommen ist.

Die "große Welle" wollte ich hier bestimmt nicht machen. Ich finde es dennoch erschreckend, dass selbst Goldschmiede wenig oder gar keine Ahnung (von den Inhalten des Gesetztes) haben.
Tilo
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Tilo

 ·  #23
ich hoffe, du meinst nicht neben dem Hersteller des hier besprochenen Rings auch mich und Marion damit, wenn du von Goldschmieden schreibst, die wenig oder gar keine Ahnung vom Gesetz haben
denn wir kennen das Gesetz ja
wir verstehen es nur minimal anders bzgl. dessen, was mit Verzierung gemeint ist und ob der Goldgehalt entsprechend höher sein muß, wenn der Gegenstand mit offensichtlich fremdmetallischer Verzierung eingeschmolzen wird (was der Gesetzgeber meiner Ansicht nach eben nicht gemeint hat)
eine riesige Branche lebt davon, daß Gesetze nicht per se 100% offensichtlich eindeutig gültig sind, sondern streiten vor Gericht um die Auslegung
und das teils über mehrere Instanzen, wo unterschiedliche Richter das Gesetz ebenfalls unterschiedlich (gegensätzlich) auslegen

um auf diesen Fall hier zu kommen: viele Trauringfirmen haben eh einen tollen Trick, nicht gegen das "Stempelgesetz" in seiner strengstmöglichen Auslegung zu verstoßen:
in den Ringen steht dann beispielsweise Au750 und Pd950
und nichtmal du, Mario könntest dich beschweren, denn es ist ja typischerweise graviert und nicht gestempelt
also gar keine falsche Stempelung im Sinne des Gesetzgebers, sondern einfach nur eine freie gravierte Beschreibung ähnlich wie eine beiliegende detaillierte Rechnung
ich finde es sehr gut, daß wir das hier heute besprochen haben, weil damit ja geklärt ist, daß mittels Gravur oder Laserung auch Formulierungen /Kürzel reingeschrieben werden können, die gestempelt so nicht erlaubt wären.
ja, es wird dich schmerzen Mario, daß ich das jetzt so flapsig zusammengefaßt habe
aber es ist nur die konsequente Auslegung des Wortlauts des Gesetzes und ich bin gespannt, ob du das anders siehst und wie du das dann begründest
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #24
Das Dilemma besteht einfach darin, dass anscheinend Gesetzesmacher dümmer sind als so manche Goldschmiede, was mich aber echt nicht wundert.
Tilo
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Tilo

 ·  #25
nee
das Gesetz ist von 1884
da gabs noch keine Graviermaschinen und Laser, also mußte man die Art der Kennzeichnung nicht spezifizieren, sondern ist einfach von der sinnvollsten Kennzeichnungsmöglichkeit stempeln ausgegangen

und es gab noch kein Weißgold und wohl auch keinen nennenswerten Anteil von mehrfarbigem Schmuck

problematisch und mehr oder weniger dumm ist es, das Gesetz in über 100 jahren nicht an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen, obwohl ständig andere Gesetze aus EU-Harmonisierungsgründen und wegen neuen Entwicklungen geändert werden
Gurken wurden bzgl. Krümmung reglementiert (was durchaus nachvollziehbare Gründe hatte) und dies dann doch wieder zurückgenommen

wäre es nicht mal an der Zeit, mal die Kennzeichnung von Schmuckstücken dahingehend zu konkretisieren, daß auch die seit Jahrzehnten verwendeten und in anderen Ländern seit "Ewigkeiten" stempel(kennzeichnungs)fähigen Platin und Palladium mal aufzunehmen
und die seit zig jahren üblichen Metallkombinationen

in vielen mir bekannten Stempelgesetzen anderer Länder ist das besser gelöst: die verschiedenen Metalle haben ihre individuellen Stempel z.B. bzgl. einer eindeutigen Umrahmung der Feingehalts-Zahl oder eines zusätzlichen Symbols
inwieweit da auch Stempelung vs. andersartigen Kennzeichnungsarten konkret festgelegt ist, weiß ich grad nicht, weil es michg nicht betrifft

bei uns kann ein weißes Schmuckstück, das mit 750 gestempelt ist, gesetzeskonform durchaus auch aus Silber 750 sein statt 750er Weißgold
kann man dem damaligen Gesetzgeber aber nicht vorwerfen, weil damals Gold rot bis gelb und somit eh anhand der Farbe eindeutig von Silber unterscheidbar war und täuschende Umhüllungen verboten (bzw. verboten, ein goldumhülltes Silberschmuckstück zu stempeln)

aber wir haben das hier in diesem Forum schon so oft diskutiert und können es eh nicht ändern, daß das Gesetz halt nicht auf der Höhe der aktuellen Schmucktrends ist
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #26
Naja, besser so als mit jedem Schmuckstück (über 10 g oder so) auf der Stempelbehörde vorbei zu hopsen.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #27
Zitat geschrieben von Tilo
ich hoffe, du meinst nicht neben dem Hersteller des hier besprochenen Rings auch mich und Marion damit, wenn du von Goldschmieden schreibst, die wenig oder gar keine Ahnung vom Gesetz haben
denn wir kennen das Gesetz ja ...


Du hast mich mit Deiner kreativen Denkweise absolut vom Gegenteil überzeugt - darum behaupte ich fortan das Gegenteil meines zuvor geschriebenen. Wer sich dort in irgendeiner Weise betroffen sah, den bitte ich um Verzeihung.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #28
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #29
...und nicht nur der Spötter. Nein, auch unser unermüdlicher und
"unentbärlicher" Erklärbär :P
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