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Steine für Spannringe

 
macjojo
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macjojo

 ·  #1
Kurze Frage: Welche Steine eignen sich für Spannringe bzw. welche nicht?

Gruß, Filip
Stichel
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Stichel

 ·  #2
Zu diesem Thema kann ich nur folgende Hilfestellung geben: Grundsätzlich kann fast jeder Stein in einer Spannfassung verarbeitet werden. Bei Diamanten, Brillanten und auch Zirkonia wird in der Regel der Ring so klein wie möglich durchsägt, die Steinfassung eingearbeitet und der Stein eingespannt. Diese Vorgehensweise ist bei sämtlichen Ringmaterialien gleich, man muss Umfang des Ringrohlings und Steindurchmesser für die endgültige Ringweite berücksichtigen. Anders verhält es sich bei anderen Steinen, da muss die Spannwirkung des verwendeten Materials berücksichtigt werden, die Breite der Aussägung muss entsprechend angepasst werden. Ein Gelbgoldring baut bei Weitem nicht denselben Druck auf, als beispielsweise ein Stahlring. Auch muss man sich darüber im Klaren sein, dass der eingespannte Smaragd auf Stoß anders reagiert als ein Diamant bzw. Brillant.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #3
Stichel
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Stichel

 ·  #4
Oh, da hast Du natürlich völlig Recht. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass nur facettierte Steine bzw. Tafelschliffe in Frage kommen. Man benötigt schon eine präzise Rundiste um einen Stein sicher zu spannen.
drachilux
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drachilux

 ·  #5
Hi,

BERYLLE spannen??? Beim ersten Touchdown dürfte der Stein weg sein... Diamant, Korunde, Quarze, Zirkonia(?) o.k., Turmaline mit Gebrauchsanweisung und nach Untersuchung auf Wachstumsrisse...

LG Silke 8)
Khalida
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Khalida

 ·  #6
eine unwissende Frage am Rande
was ist eine Spannfassung?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #7
Als Spannfassung wird bezeichnet, wenn ein Stein z.B. zwischen den offenen Enden eines Ringes eingeklemmt wird. Du kennst doch bestimmt die Spannringe von Niessing. Die haben sich diese Ringe und somit die Faßart als Kunstwerk eintragen lassen, was einen Kopierschutz von 70 Jahren mit sich zieht im Gegensatz zum Patent, was nur 2 Jahre gültig ist.

Siehe auch hier: http://www.niessing.com/mb/sho…jJw4ERii0M
Khalida
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Khalida

 ·  #8
ah, das ist also ein Spannring.

weiß ich das also auch, die Ringe kannte ich, aber ned den Namen dafür

danke fürs Erklären :)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
tatze-1
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tatze-1

 ·  #10
Ein Patent bis zu 18 Jahre? Was hatte ich denn dann im Kopf? Hm, keine Ahnung. Irgendwas hatte auf jeden Fall nur 2 Jahre Gültigkeit. Muß ich noch mal nachdenken :kratz:

Ja, als Kunstwerk im Sinne des Urheberrechtsschutz ("2001 Der „NIESSING-Spannring®“ wird in der 1979 von Walter Wittek entwickelten Form urheberrechtlich geschützt. " Zitat von www.niessing.com -> Geschichte). Siehe auch hier einen Artikel darüber: http://www.bbv-net.de/public/a…orbei.html

Das Juristische hatte ich nicht ganz richtig im Kopf. Die 70 Jahre waren richtig, aber gelten bis nach dem Tod des Urhebers (siehe auch hier http://anwalt-im-netz.de/urheb…recht.html )
tatze-1
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tatze-1

 ·  #11
ah, Gebrauchsmusterschutz hat ne Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Das muß es gewesen sein. Naja. Egal
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