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Hilfe, Frage, Problem

 
sonnenschein100
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sonnenschein100

 ·  #1
Hallo liebes Team von der Schmuckbörse. Ich hätte da ein kleines Problem weiß aber nicht, ob ich hier richtig bin. Vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem weiterhelfen.

Ich habe bei einem bekannten Online Auktionshaus(weiß nicht ob ich den Namen schreiben darf) von einem privaten Verkäufer einen losen Diamanten mit wie mein Juwelier mir versicherte anerkannten Expertise gekauft. Leider passt der gelieferte Stein nicht zum Gutachten. Mein Juwelier meinte nur, dass das eine übliche Taktik bei solchen Geschäften sei. Meine Frage an euch wäre: Kann ich dem Verkäufer nachweisen, dass er den Stein getauscht hat. Laut Gutachten ist es ein 0.3, D, if, vg/vg. ich bekam lt. meinem juwelier max. 0,25,G, vs. ich habe dafür 350€ bezahlt wobei mein juwelier meinte es das sei ein realistischer Preis für die gelieferte ware. Ich will aber den 0.3stein um den preis


bitte um euren rat

Vielen lieben Dank im Voraus
sonnenschein
Tschorle
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Tschorle

 ·  #2
Hallo Sonnenschein,

Normalerweise sind Diamanten mit Expertise in einer Plastikschachtel eingeschweißt, wobei auch ein Microfilm der Expertise mit eingeschweißt ist.
Sobald das Siegel gebrochen ist, ist auch eine Manipulation möglich (Stein austauschen). Es ist nun, denke ich mal, unmöglich zu beweisen, daß es sich bei dem losen Stein um den vom Verkäufer gelieferten handelt. Anders sieht es aus, wenn das Siegel von einem vereidigten Sachverständigen gebrochen wird und der Stein dann unmittelbar begutachtet wird. Die Frage ist einfach die, ob Du es beweisen kannst und das ist bei einem losen Diamanten unmöglich. Das könnte ein langer und teurer Rechtstreit werden. Ich würde es unter "Erfahrung" abhaken.


Gruß Tschorle

PS: Manche Steine (meist teure Steine) haben an der Rundiste eine Nummer, die mit einem Laser eingaviert wurde. Dieses sollte aber dann auch in der Expertiese vermerkt sein. Nur wenn die Nummern übereinstimmen, aber die beschriebenen Eigenschaften nicht, dann ist ein Betrug nachweisbar.
Heinrich Butschal
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Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #3
Die Nachweise zu erbringen wird schwierig sein und ist eigentlich nur im Strafverfahren entscheidend.
Zivilrechtlich hängt es davon ab, wem der Richter mehr Glauben schenkt. Danach wird er ein Urteil fällen.
Es gilt zwar der Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man allein vor Gott" aber die meisten Richter sind sehr Kundenfreundlich, insofern ist die Lage nicht allzu aussichtslos.
Goldie
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Dabei seit: 01 / 2005

Goldie

 ·  #4
hallo sonnenschein und herzlich willkommen im schmuckforum :)

hier könnte es auch helfen evtl. mal veruschen (wenn das möglich ist) mit anderen kunden dieses "händlers" kontakt aufzunehmen. wenn sich da muster erkennen lassen hast du vor gericht gute karten. ist natürlich nur eine meinung - keine rechtsberatung!

lg
martin
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Guestuser

 ·  #5
Hallo Sonnenschein 100!

Hast Du denn mal mit dem Verkäufer Rücksprache genommen?
Er wird sich ja irgendwie zu der Sache außern? :motz: :?:

Gruß Louisa
sonnenschein100
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sonnenschein100

 ·  #6
Danke für die vielen Antworten. Ich habe mit dem Verkäufer eine für beide zufriedenstellende Lösung gefunden.
sonnenschein100
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Beiträge: 3
Dabei seit: 02 / 2008

sonnenschein100

 ·  #7
Heinrich Butschal,
Danke für den Tipp aber ich hab mit dem Verkäufer eine Lösung gefunden. Ausserdem ist mir ein Verfahrensrisiko zu hoch. (Kosten-Nutzen)
Achja großes Lob für ihre Homepage
Mfg sonnenschein100
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
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