Edelsteine & Perlen
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Brillanten

 
lazaro
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lazaro

 ·  #1
Hallo
bin neu im Forum u.möchte mich vorstellen.ich bin sit 1984 selbständig
als Edelsteinfasser in Lohnarbeit,mochte euch fragen wie das ist wenn
beim Fassen zwb.ein größere Brillant beschädigt wird wer die Haftung
übernimmt.
Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht ?
Were dankbar für jeden auskunft.
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #2
Ich kenne keinen Fasser, der für beschädigte Steine haftet.
Zumindest nicht, wenn er die Steine nicht grob falsch behandelt hat.
Yvonne Sterly
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Yvonne Sterly

 ·  #3
Wenn du seit 1984 selbständig bist, hast du doch bestimmt auch schon mal ein Maleur mit nem widerspenstigen Stein gehabt. Wie gehst Du denn dann vor? Ich kenne es auch nur so, dass die Fasser keine Haftung übernehmen.
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #4
Du bist seit fast 30 Jahren im Geschäft. Da hast du dir sicher bei deinen Kunden einen Namen gemacht durch gute Arbeit und hin und wieder Kulanz, wenn etwas nicht ganz so geworden ist, wie man es sich vorgestellt hat. Wenn man also nichts zu verlieren hat und einen keine Schuld trifft, so kann man ruhig auf die Geschäftsbedingungen verweisen. Ist es ein guter Kunde, bei dessen Stein das Unglück geschehen ist, den man nicht vergraulen möchte, würde ich abwägen, was teurer ist: Kulanz durch Nachschleifen anbieten oder den Kunden sausen lassen. Letzteres spricht sich aber eher herum, als gute Arbeit...Ich selbst als Einsteiger habe bisher fast immer den Weg der Kulanz vorgezogen und bin -glaube ich - nicht schlecht damit gefahren.
uhu
(freiberuflicher Edelsteinschleifer)
lazaro
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lazaro

 ·  #5
Ich habe den Kunde angeboten das ich den Brillant nachshleifen lasse ,aber er will die
Diferenz v.Stein verlust ersetz haben.
Ich danke euch für die schnelle Antwort.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
Das ist zwar viel zu spät für den Fragesteller, aber da die Frage nach der Haftung auch an anderer Stelle immer wieder gestellt wird, hier meine Anmerkung dazu:

Im Grunde sind es ja zwei verschiedene Auftragsarten.
Wenn man ein Schmuckstück zur Anfertigung anbietet, eigenes Material und Steine verwendet, ist es klar ein Werkvertrag. Man schuldet dem Kunden ein fertiges, mängelfreies Produkt.

Wenn man Kundengold (kann spröde sein oder falsch legiert oder unterlegiert und nicht stempelfähig) oder Kundensteine verwendet und in ein Schmuckstück fassen soll, ist es ganz klar ein Dienstvertrag. Man schuldet dem Kunden eine fachlich korrekte Arbeit, die nach Zeitaufwand berechnet wird und nach bestem Wissen und Kenntnis ausgeführt wird. Man schuldet keinen Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis. (Eine Autowerkstatt haftet auch nicht für Rost, den sie findet)

Das ist im Gesetz so und ziemlich deutlich geregelt. Weiß aber kein Mensch und selbst großen Unternehmen ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag oft nicht klar.
Das alles in Ausführlichkeit am Tresen bei der Auftragsannahme mit dem Kunden durchzudeklinieren ist unpraktikabel.
Deshalb finde ich die Lösung mit dem Versicherungsangebot, das fast nie angenommen wird, eine gute Lösung, weil dem Kunden sofort klar wird, dass es einen Unterschied macht, ob er ein Schmuckstück mit Material und Stein des Herstellers bestellt oder sein Material verarbeiten lässt.

Alternativ könnte ich mir vorstellen, dass ein kurzer Absatz auf dem Auftragsschein gestempelt, hilfreich sein kann:

Bei der Verarbeitung von Kundeneigentum kann der Arbeitsaufwand nur geschätzt werden und darf ohne Rückfrage bis zu 25% den vereinbarten Kostenrahmen überschreiten. Es besteht keine Haftung über die fachgerechte Bearbeitung hinaus.

Ich bin kein Jurist, aber der erste Satz deutet schon gut darauf hin, dass Kundeneigentum anders behandelt wird als ein Werkvertrag mit festem Leistungsversprechen und einem Festpreis.

Bei der Anfertigung eines kompletten Schmuckstückes aus eigenem Material und der Anlieferung eines Zentralsteines durch den Kunden wäre es eine Mischform. Die Anfertigung wäre ein Werkvertrag mit festem Preis und Produktlieferung, das Fassen des Zentralsteines jedoch ein Dienstvertrag ohne Haftung. (Außer natürlich, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit)
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #8
Super erklärt.
Frank Skielka
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Frank Skielka

 ·  #9
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal

Deshalb finde ich die Lösung mit dem Versicherungsangebot, das fast nie angenommen wird, eine gute Lösung, weil dem Kunden sofort klar wird, dass es einen Unterschied macht, ob er ein Schmuckstück mit Material und Stein des Herstellers bestellt oder sein Material verarbeiten lässt.

Was für ein Versicherungsangebot meinst Du?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #11
In Höhe von wieviel % des Wertes? Oder pauschal?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #12
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