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was habt ihr außer dem Auto noch so alles in der Garage?

 
Tilo
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Tilo

 ·  #1
ich meine außer den grad nicht montierten Saisonrädern, nem Dachgepäckträger und ner Dose Motoröl?
egal was, es ist es ist 500,- Ordnungsgeld "wert"
ist doch irre?
janee, deutsches Recht halt
schaut einfach die 5min bis zum Ende
http://www.youtube.com/watch?v=fzHdDTXpHzg
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #2
Wirklich unglaublich!
Schockierend.
Geht gar net find ich.

Sind Garagen irgendwie steuerbegünstigt oder so, dass es einen Grund für sowas gäbe?
My garage is my castle!
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #3
Schula
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Schula

 ·  #4
Ist das jetzt kommunales Recht oder gilt das bundesweit?
Naja, zum Glück leben wir ja in einem Land wo es nichts gibt, was nicht geregelt ist. Wir Deutschen lieben das ja... :twisted:
Tilo
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Tilo

 ·  #5
das ist schlicht und ergreifend Baurecht (im verlinkten Fall Hessen)
schon die Trefferliste mit den kurzen Leseproben liefert dir die Antwort:
https://www.google.de/search?q…sgbsroDgBA

ich wußte bis gestern zwar schon, daß man nicht einfach eine Scheune zum Wohnhaus umbauen/umnutzen darf ohne Baugenehmigung, daß aber Garagen eigentlich ausschließlich KFZ(nebst Zubehör) enthalten dürfen, war mir nicht klar
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #6
Zitat geschrieben von auto-bild
Denn ist eine Garage für ein Wohnhaus vorgeschrieben, um Parkraum zu schaffen, darf sie laut Gericht nicht zweckentfremdet werden. Sie müsse zumindest noch genügend Platz für ein Auto bieten
Da macht es mir Sinn, die Garage war für die Häuser "vorgeschrieben", aber solange das Auto rein passt darf auch anderes...

Grund zum Ärger ist klar, wenn die Garage vollgestellt ist und das Auto dann in der Spielstraße parkt und die Kinder bdeim spielen stört, obwohl Garage vorhanden, aber das darf er ja trotzdem.
Bei uns im Dorf gibt es eine Straße, wo sich am Ortsrand ein Supermarkt und eine Spedition befinden, und man muss ständig Schlangenlinien fahren und Gegenv. durchlassen, wegen der Parker. Und das sind alles ältere Einfamilienhäuser, die hätten alle zumindest Platz um ihre Autos in die Einfahrt reinzufahren, macht aber keiner freiwillig, stattdessen holt auch mal ein LKW einen Radler vom Fahrrad.
Adrian Weber
 
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Adrian Weber

 ·  #7
...
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #8
Voller Reservekannister ist möglicherweise in dem Fall erlaubt?
Und meine Lösungsmittel und Co gefährden mich doch weniger, wenn sie in der Garage statt in der Wohnung stehen? Schon weil Dämpfe abziehen können? Ebenso Campinggasflaschen etc?
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #9
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #10
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