Uhren bewerten & schätzen
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Bulova Gold Uhr hilfe beim schätzen!!

 
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 ·  #1
Hallo,

Ich habe eine Uhr von meinem Opa geerbt. Was ich sofort feststellen konnte ist, dass das Armband der Uhr aus 585 Gold besteht und die Hülle des Uhrwerkes besteht aus 750 Gold. Außerdem ist die Uhr von der Marke Bulova und geschätze 40 Jahre alt. Ich erinnere mich waage wann er diese gekauft hat. Die uhr wiegt 58g und das Uhrwerk sollte ca. 6-7 g schwer sein. Nun bin ich mit der Uhr mal zu einen guten Juwelier und die wollten mir nur noch 750 euro fürs Altgold geben. Ich suche jemand der sich auskennt und vielleicht weiß das diese Uhr als Uhr einen viel höheren Wert hat oder ähnliches. Danke schonmal ;)
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Redaktion

 ·  #2
ich verschubs das mal in den Uhrenbereich, denn da gehört es hin.

In dem Forum, wo Du das eingestellt hast, bleibt ein anklickbarer Link stehen, der direkt auf das verschobene Thema verweist.
Tilo
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Tilo

 ·  #3
fürs gold sollte eigentlich mehr zu erlösen sein
aber darüber hinaus sehe ich keinen wert
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 ·  #4
Ich dreh mal Tilos Aussage um:
Die Uhr hat keinen Wert, und was es fuer das Gold gibt, weiss ich nicht.
2 halbe Antworten, die eine ganze ergeben. :-)

Karlo
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
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 ·  #6
Ja 1000 euro wäre ja schonmal besser, der Juwlier meinte er muss da 40% irgendwas abziehen.... wegen neuschmelzen und nochwas oder so und dann kommt er auf 750 euro...ALso meint ihr das damit noch mehr rausholbar ist? Wie schon erwähnt ca. 1000 euro?
Tilo
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Tilo

 ·  #7
das genaueste wäre, Werk und Glas entfernen zu lassen
dann das Gehäuse vom Band trennen und dadurch genau wiegbar ein (oder mehrere) Ankaufsangebote machen zu lassen

von "müssen" kann bei 40% keine Rede sein, das ist VHB ;-)
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 ·  #8
Welchen Kurs kann ich den verlangen bei 585 und 750 pro g damit ich wenn er mir die Uhr auseinander nimmt und ein Preis macht sagen kann das ist zu wenig oder so.
Frank Skielka
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Frank Skielka

 ·  #9
Tilo
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Tilo

 ·  #10
der Marktpreis für Altgold hängt sehr stark von der Konkurrenzsituation bei dir am Ort ab
Großstadt mit vielen Ankäufern und auch sehr hohem Umsatz ermöglicht und erzwingt höhere Preise als in Kleinstädten mgl. sind und gezahlt werden

ich gebe heut z.b. 18,50 / 23,70

bloß "verlangen" kannst du gar nichts, der Ankäufer kann dir auch weniger anbieten
Frank Skielka
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Frank Skielka

 ·  #11
Tilo
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Tilo

 ·  #12
die von Frank genannten Preise sind sehr hoch und sogar über wehwehweh.scheideanstalt.deeh und dadurch schwer erreichbar, das müßte dann schon ein Laden mit sehr sehr hohem Durchsatz sein
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #13
Hallo Tilo,

Zitat
bloß "verlangen" kannst du gar nichts, der Ankäufer kann dir auch weniger anbieten


Eine Einschätzung der ich nicht ganz folgen kann. Ein Kaufgeschäft kommt dadurch zustande, dass der Verkäufer ein Angebot macht und im Rahmen dessen auch einen Preis nennt. Der Interessent befindet nun aus seiner Sicht über den Wunschpreis des Verkäufers und ist berechtigt einen Gegenvorschlag zu machen. Geht der Verkäufer auf den Preis ein, kommt der Handel zustande. Wenn nicht, muss weiter gehandelt werden bis eine Übereinkunft erzielt wird, oder man trennt sich, ohne dass der Handel abgeschlossen werden kann.

Diese Definition, wenn auch mit anderen Worten, gibt der Gesetzgeber vor. Der Verkäufer hat also schon das absolute Recht "zu verlangen". Allerdings ist es die Frage, ob er auch bekommt was er will, denn der Käufer muss durchaus seine Vorstellungen nicht akzeptieren.

Diese Mechanismen sind in D bereits lange außer Mode gekommen, deswegen ist D ja auch so teuer. Lediglich die Ausländer praktizieren sie im Allgemeinen noch lustvol. Es ist durchaus kein Handel, wenn der Interessent einen Laden betritt, nach einer Ware fragt, den Preis genann bekommt und sein Geld in geforderter Menge auf die Theke legt. Das ist schon mehr Abzocke. Der Händler bestimmt, der Kunde funktioniert ohne den Verkäfer zu fordern, ohne zu handeln. So kann der Verkäufer tun und lassen was er will, der Wettbewerb wird beschnitten, was ja auch absolut im Sinne der Verkäufer ist.

Bei einem Handel wollen beide Partner etwas von einander. Bei uns trifft das allerdings nicht mehr im vollen Umfang zu, denn wir sind ja schließlich nicht auf dem türkischen Bazar. Oder wie war das doch gleich? ;)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #14
Vor etlichen Jahren hat der Gesetzgeber das Rabattgesetz zu Gunsten des von Dir gewünschten "handelns" geändert. Davor durfte der Händler nicht mehr als maximal 3 % Skonto geben, jetzt darf er einen freien Preis aus bei ausgezeichneter Ware vereinbaren.
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 ·  #15
Weiss eigentlich jemand, warum handeln in D so einen schlechten "Geruch" hat?

Karlo
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