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Voraussetzungen zur Goldschmiede/Gründung eines Geschäfts

 
Gold und Silber Spinner
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Gold und Silber Spinner

 ·  #1
Hallo alle zusammen ,
zuerst mal Verzeihung wenn ich etwas falsch mache , ist mein erster Beitrag bzw die erste von vielen Fragen .
Ich bin 42 , hab mein bisheriges Leben als Scheiner verdummbeutelt , und möcht nun (über-?)mutig ab September auf die 2-jährige Berufsfachschule für Goldschmiede gehen , da habe ich auch den Test bestanden und möcht mich danach gern selbstständig machen .
Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es da zu erfüllen ? Ich habe z.B. gehört , das man nach einer privaten Insolvenz nicht mit Gold handeln/ nicht schmuck stempeln darf ? Stimmt das ? Ich versuche natürlich eine Insolvenz zu verhindern , aber durch die bestehende Corona-Krise (schreckliches Wort) droht mir evtl eine solche , da es ECHT schwierig ist momentan eine 50%(o.ä.) Jobzusage für ab September zu bekommen ....

Danke für evtl Antworten !

Mit fröhlich goldglänzenden Grüßchen
Ein kleiner Spinner :-)
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Voraussetzungen zur Goldschmiede/Gründung eines Geschäfts
Rammler
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Rammler

 ·  #2
Herzlich Willkommen im Forum. Wenn du auf die 2-jährige Berufsfachschule für Goldschmiede gehen willst, dann musst du in der Zeit ja von etwas leben. Wenn du keinen Sponsor oder Geld auf dem Sparbuch hast, dann rate ich dir davon ab. Mein Vorschlag wäre, dass du in Absprache mit dem Arbeitsamt eine Umschulung zum Goldschmied machst. Dann lernst du das Handwerk kennen und dein Unterhalt ist in der Zeit gesichert. Wie es danach weitergeht musst du dann sehen. Zum Beispiel erst einmal als Angestellter arbeiten und nebenher deinen eigenen Schmuck auf Kunsthandwerker Märkten verkaufen. Das wichtigste ist die Freude an der Arbeit. Dann kann man alles erreichen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #3
Die 2-jährige Berufsfachschule bedingt eine 1 1/2-jährige Anschlußlehre in einem Betrieb zum Abschluß der Ausbildung, um die Gesellenprüfung machen zu können. Die Ausbildung dauert also regulär 3 1/2 Jahre, welche du mit deiner vorherigen Ausbildung um ein halbes Jahr etwa gekürzt kriegen kannst. In meiner Klasse damals waren auch Schüler, die schon in anderen Berufen gearbeitet haben. Die haben die 3 1/2 Jahre durchgezogen, weil es einfach vernünftig ist. Bafög ist möglich. Fraglich ist, wie sinnvoll das ist, Lehrzeit zu verkürzen. Fraglich ist es auch, mit keiner wirklichen Praxiserfahrung ohne Gesellenzeit sich selbständig zu machen. Ich bin kein Freund davon.

Bis dahin hat der Zentralverband der Goldschmiede es hoffentlich geschafft, Berlin davon zu überzeugen, daß der Goldschmied wieder meisterpflichtig wird. Bzw. werden wegen Coronainsolvenzen die Gründungsvorschriften vermutlich nochmal überdacht werden.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #4
Zitat geschrieben von Rammler

dass du in Absprache mit dem Arbeitsamt eine Umschulung zum Goldschmied machst.


Das könnte schwierig/unmöglich werden, da an Goldschmieden
- laut Aussage einer Freundin, die Arbeitsvermittlerin in nem
Jobcenter iss - kein "förderungswürdiger Bedarf" besteht.
Zitat geschrieben von tatze-1
Bis dahin hat der Zentralverband der Goldschmiede es hoffentlich geschafft, Berlin davon zu überzeugen, daß der Goldschmied wieder meisterpflichtig wird.

HÄH - wieso das denn? Warum sollte sich ein Goldschmied
ohne Meisterprüfung nicht selbständig machen und seine
selbstgewirkten Werke nicht in seinem Laden verkaufen dürfen?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
in einem meisterpflichtigen Beruf darfst du nur einen Laden aufmachen und ausbilden, wenn du den Meisterbrief hast, einen Meister als Betriebsleiter einstellst oder so lange Geselle bist, daß die Altgesellenregelung zutrifft.

Momentan bräuchte der Spinner (Threaderöffner) noch nicht mal ne Ausbildung, um sich als Goldschmied selbständig zu machen.

https://www.fuer-gruender.de/w…andwerker/

https://www.firma.de/firmengru…tionierts/

https://www.selbststaendig.de/gewerbe-ohne-meister

Zitat
HÄH - wieso das denn?

weil der Goldschmiedeberuf durchaus eine Berechtigung hat, als gefährlich für Dritte in seiner Ausübung zu gelten (Stichwort Materialwahl, Umgang mit Chemikalien etc.). Außerdem hat der Beruf bei der UNESCO einen kulturerhaltenden Status, der nur gewährleistet werden kann, wenn es fähige Goldschmiedemeister gibt, die mit einer Restauratorenausbildung (die den Meister voraussetzt) historische Kunstgegenstände erhalten können. Ich kann dir gerne mal das Schreiben zukommen lassen, daß der Zentralverband und die Landesinnungen den Ministerpräsidenten haben zukommen lassen, als es vor Weihnachten darum ging, den Meisterzwang wieder einzuführen. In 4 Jahren ist die nächste Hörung.
Rammler
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Rammler

 ·  #6
Zitat geschrieben von pontikaki2310

Zitat geschrieben von Rammler

dass du in Absprache mit dem Arbeitsamt eine Umschulung zum Goldschmied machst.


Das könnte schwierig/unmöglich werden, da an Goldschmieden
- laut Aussage einer Freundin, die Arbeitsvermittlerin in nem
Jobcenter iss - kein "förderungswürdiger Bedarf" besteht.



Das kann natürlich sein. Event. ist es aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich persönlich habe vor ca. 25 Jahren in BW eine Umschulung zum Goldschmied gemacht. Das Ganze hat 2 1/2 Jahre gedauert und ist mit der Prüfung bei der IHK geendet. Da das Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt nicht reichte bin ich noch Samstags Arbeiten gegangen. Der Weg über die Goldschmiedeschule hätte länger gedauert und wäre auch nicht vom Arbeitsamt gefördert worden.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #7
Zitat geschrieben von tatze-1



Zitat
HÄH - wieso das denn?

weil der Goldschmiedeberuf durchaus eine Berechtigung hat, als gefährlich für Dritte in seiner Ausübung zu gelten (Stichwort Materialwahl, Umgang mit Chemikalien etc.).
Das lernst du auch als Geselle !
Außerdem hat der Beruf bei der UNESCO einen kulturerhaltenden Status, der nur gewährleistet werden kann, wenn es fähige Goldschmiedemeister gibt, die mit einer Restauratorenausbildung (die den Meister voraussetzt) historische Kunstgegenstände erhalten können.
Man muß als Goldschmied ja auch nicht an den
Kronjuwelen rumbasteln

Ich kann dir gerne mal das Schreiben zukommen lassen,
Nöööh, bloß nich ;-(daß der Zentralverband und die Landesinnungen den Ministerpräsidenten haben zukommen lassen, als es vor Weihnachten darum ging, den Meisterzwang wieder einzuführen. In 4 Jahren ist die nächste Hörung.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #8
vor 25 Jahren war der Beruf auch noch meisterpflichtig gewesen. Die Novellierung der HWO war erst 2003 gewesen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #9
Zitat
Das lernst du auch als Geselle !

das ist richtig, aber üblicherweise haste da nen Meister um dich herum, der dir trotzdem noch auf die Finger klopft. Wennste dich direkt als Laie oder Junggeselle selbständig machst, ist das ein learning by trial and error, weil mans nicht gelernt hat.

Zitat geschrieben von pontikaki2310

Nöööh, bloß nich ;-(

hat nur 2 Seiten
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #10
Back to topic. Die in den letzten Posts debattiertten Fragen sind ja allgemein nachzulesen, TE geht es denke ich eher um spezielles wie >>
Zitat
Ich habe z.B. gehört , das man nach einer privaten Insolvenz nicht mit Gold handeln/ nicht schmuck stempeln darf
? <<
Habe ich noch nie gehört, war aber auch noch nicht insolvent, kann ich mir aber auch nicht vorstellen? Wieso soll Gold anders behandelt werden als andere Handelsgüter? Beschiiiiiß kann ja, wenn, mit allem betrieben werden, so auch mit Gold. Nur entsteht kein vergleichbarer Schaden wie bei z.B. Medikamenten oder Lebensmitteln, keine Ahnung ob es dort solche Klauseln gibt....
Was aber ist, was ich zufällig weiß, wenn du Kurse mit Kindern anbietest, brauchst du ein polizeiliches Führungszeugnis. Geht denen aber wohl mehr um unzüchtige Handlungen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #11
Hatten wir kürzlich hier schon mal. Um dich im Goldvertrieb selbständig zu machen, brauchste inzwischen offenbar auch ein polizeiliches Führungszeugnis, das du im Gewerbeamt vorweisen mußt, um den Gewerbeschein zu bekommen.
sheridan
 
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sheridan

 ·  #12
Es könnte sein Du kommst vom Regen in die Traufe.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #13
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #14
Wenn Du Dich in Karlsruhe selbstständig machen willst, kannst Du einfach ein Gewerbe anmelden. Das kannst Du anmelden noch bevor Du evtl. Privatinsolvenz anmelden musst.

Da Du bisher ja schon selbstständig bist, sind die ja die Rechtsvorschriften https://rp.baden-wuerttemberg….sicht.aspx bekannt und nicht neu.

Die Ausbildung kannst Du auch nach der Gewerbeanmeldung beginnen.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #15
"Wir bestätigen, dass der Antragssteller nicht unzüchtig am Gold rumgefummelt hat..." Wobei von mir auch nach der Ummeldung mit Gold-und Silberschmiedehandwerk keiner danach gefragt hat...
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