Goldschmiedeforum
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1 Gewerbe 2 Tätigkeiten?

 
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #31
Ach und nochmal eine frage das gewerbe goldschmied ist ja ein überwachunsbedürftiges gewerbe wie sieht es da bei der kleinunternehmer mit umsatzsteuerbefreiung aus, ist da die einfache Buchführung EÜR überhaupt ausreichend? Betreibt es hier im Forum jemand mit der kleinunternehmerregelung?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #32
Als Kleinunternehmer bist du nicht umsatzsteuerbefreit, du darfst nur keine Umsatzsteuer ausweisen und dementsprechend auch nix von der Steuer absetzen.
Die-Schmiede
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Die-Schmiede

 ·  #33
Ja mach ich, Kleinuternehmer geht, allerdings mit UStr. und EÜR, Doppelte Buchfhrung nicht nötig
Tilo
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Tilo

 ·  #34
wäre ja paradox, wenn EÜR bei Kleinunternehmern nicht gehen würde, aber bei normalen schon (wie war die Umsatzgrenze, 500.000?)
tatze-1
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tatze-1

 ·  #35
Tilo
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Tilo

 ·  #36
ich hab von der EÜR-Umsatzgrenze geschrieben
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #37
Wer kann die EÜR anwenden?

1. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung darf von allen gewerblichen Unternehmen angewendet werden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren jährlicher Umsatz oder Gewinn unter den folgenden Grenzen liegt (§ 141 Abgabenordnung):

Jahresumsatz nicht über 600.000,00 Euro
Jahresgewinn nicht über 60.000,00 Euro
Zitat:https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Wer-darf-Gewinn-nach-der-Einnahme-Ueberschuss-Rechnung-ermitteln.html
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #38
Zitat geschrieben von tatze-1

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt seit 2020 bei 22000€/Jahr.

https://www.kleinunternehmer.de/
im Ernst?

Wasn Glück, dass ich noch nix umgemeldet habe, da könnte ich wieder drunter bleiben!

Ich hab mit 2 Steuerberatern nebst HWK genau darüber gesprochen / korrespondiert, und genau KEINER hat mich darauf hinweisen wollen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #39
Zitat geschrieben von Silberfrau

im Ernst?

ich hab vorhin nur mal nach "umsatzgrenze kleinunternehmer" gegoogled. Hat auch das Käseblatt der Handwerkskammern, die DHZ geschrieben:

https://www.deutsche-handwerks…549/200493

Da haben deine Berater wohl ihr Memo nicht gelesen.
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #40
Die Frage war so gemeint ob man (weil man ein Überwachungsbedüeftige gewerbe hat) eine einfache Buchführung reicht oder eben die doppelte machen muss. Aber indemfall reicht ja die einfache
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