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Elfenbeinkette

 
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Tilo
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Tilo

 ·  #16
meines Wissens ist nur der Handel verboten, aber nicht das Verschenken
insofern gibt es durchaus eine Alternative zu selbertragen oder hammer
tatze-1
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tatze-1

 ·  #17
zu schade für den Hammer.

Und beim Klavier kannst du das Klavier verkaufen, mußt halt dann die Tasten vorher entfernen ;)
Pinguin
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Pinguin

 ·  #18
...wobei es sich je nach Wert des Klaviers lohnen könnte, eine solche Bescheinigung einzuholen. Anhand des Herstellers und der Seriennummer ist der Produktionszeitpunkt ja meist zweifelsfrei zu belegen..,
Pinguin
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Pinguin

 ·  #19
Louise
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Louise

 ·  #20
Das Problem ist bei Schmuck, anders als bei dem Klavier mit Seriennummer, die Altersbescheinigung, Die die untere Naturschutzbehörde verlangen kann, um die Befreiung vom Verkaufsverbot auszustellen. Da musst Du dann ein Gutachten eines Sachverständigen erstellen lassen und Das wird wohl dann doch ungleich teurer.
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