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Stempelgesetz: Überlegieren erlaubt?

 
philipsch
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philipsch

 ·  #1
Hallo liebe Goldschmiedegemeinde,

Ich bin Momentan bei der Vorbereitung zur Meisterprüfung, und mit der Interpretation des Stempelgesetzes eines Lehrers nicht ganz einverstanden.
Im §5.2 steht: "Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird."
Seine Schlussfolgerung ist, daß auch ein überlegiertes Schmuckstück Gesetzeswiedrig sei. Soll heißen: wer z.B. eine 600er Legierung mit 585 stempelt hat nicht gesetzeskonform gehandelt.
Abgesehen von der "Goldverschwendung" fällt mir da kein Grund ein, weshalb man soetwas nicht tun dürfen sollte.
Kennt sich da von Euch jemand wirklich aus?
Tilo
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Tilo

 ·  #2
das ist leider einer der mißverständlichen Punkte dieses Gesetzes
das geile ist ja, daß es bei Gerät eindeutig formuliert ist und bei Schmuck anders (mit Absicht oder aus Nachlässigkeit?)
und es streiten sich die Geister, weil Fehler ja 2 Bedeutungen haben kann: im Sinne von falsch (in jeder Richtung) und im Sinne von fehlen, dann natürlich nur nach unten wie bei Gerät

ich bin der Meinung wie du und in anderen Ländern wird das in diese Richtung eindeutiger formuliert, aber was nutzt es dir?
der Lehrer gibt die Noten und du wirst in dem Fall eben das behaupten müssen, was der Lehrer hören will
und da überlegieren ja wirtschaftlich unsinnig ist, nur sehr schwer exakt feststellbar und es sich kein "geprellter" Kunde deshalb beschweren wird, ein ziemlich theoretisches Problem

dan gibts ja noch weitere Unsicherjeiten: darf der Feingehalt auch graviert/gelasert/gegossen werden oder nur gestempelt?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #3
Mein Lehrmädchen hat zum Wert der Perlenberechnung eine Formel bekommen die schon vor 40 Jahren nicht gestimmt hat und heute geradezu utopisch weit an den Perlenpreisen vorbeischrammt.

Leider gehört das auch zum Lehrstoff der abgefragt wird.

Aber hier sehe ich nicht wo der Lehrer unrecht haben sollte. Das Gesetz ist eigentlich klar und eineindeutig.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
also mehr gold oder silber drin als gestempelt ist ein Gesetzesverstoß?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
philipsch
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philipsch

 ·  #6
Vielen Dank für die Antworten,
und ja, wenn man "Fehlergrenze" als fehlend interpretiert geht das ganze nur in die Richtung unter den Feingehalt.
Es ist bei uns mehr als nur einmal vorgekommen, daß wir in einen 585 Ring aus Ermangelung an 14kt Gold 750er eingesetzt haben. Das ist grundsätzlich nicht gut, da es eine Elektronegativitätsdifferenz verursacht, die das 14kt Gold bezüglich Korosion mehr belastet (zumindest in der Theorie). Aber wären wir unter Umständen womöglich sogar dazu verpflichtet gewesen den 585Stempel zu entfernen??
Tilo
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Tilo

 ·  #7
nee, du wärst verpflichtet gewesen, ein Stück 585 einzusetzen ;-)

und selbst wenn,
wenn es eben wirtschaftlich nicht anders sinnvoll war als mit dem 750er, wäre ja durchaus noch zu rechnen, ob der Gesamtfeingehalt damit schon über die fehlergrenze gehoben war!

Stempel rausschleifen wegen bewußt unsachgemäßer Rep.? wie definiert man eigentlich Sachbeschädigung?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #8
ich habe gelernt, man darf unterstempeln, aber nicht überstempeln. Also 585er darf man mit 333 stempeln, auch wenn's keinen Sinn macht, aber 585 mit 750 zu stempeln ist verboten. 925er Silber wird von den Scheideanstalten ja auch inzwischen auf 925 überlegiert, wenn man so will, damit man die Toleranz nach dem Montieren noch einhalten kann. Und im Zweifelsfall stempeln wir halt gar nicht, noch sind wir ja in Deutschland nicht verpflichtet.

Btw. Philip, willkommen im Forum. Hoffentlich liest man noch ein bißchen mehr von Dir. Viel Spaß beim schmökern.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
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