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Darf ich selber Schmuck mit feingehalt kennzeichnen

 
manuel2303
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manuel2303

 ·  #1
Hallo Ihr Lieben,

bin seit einiger Zeit auf der Suche nach Information um z.B. Goldschmuck zu kennzeichnen. Da mich dieses Thema stark interessiert würde ich gerne wissen darf ich selber den Feingehalt mit allen Punzen an einem Schmuckstück anbringen und was müsste ich genau beachten um nicht gegen ein Gesetz zu verstoßen.

Für jede Antwort bin ich sehr Dankbar :-)

Grüßle Manuel
tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
zunächst einmal hier der offizielle Gesetzestext:

http://www.gesetze-im-internet…00884.html

oder hier nochmal bei einem Kollegen auf der Homepage:

http://goldschmiede-bender.de/…eingehalt/

In Deutschland ist es noch nicht Pflicht, seinen Schmuck zu stempeln. D.h. es geht auch ohne, jedoch gucken die Kunden immer sehr genau nach dem Stempel (sehen wir hier ja auch häufig im Forum bei den Schmuckbewertungen). Wer stempelt kann dafür haftbar gemacht werden, daß in dem Schmuckstück das drin ist, was draufgestempelt wurde. Ansonsten kann man das mit Falschgelddrucken vergleichen und wird auch ebenso empfindlich bestraft.

Bist Du Goldschmied? Warum willst Du stempeln?
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #3
Ohne jetzt hier jemandem auf die Füße treten zu wollen, oder etwas zu unterstellen.

Aber Stahlringe auf Ebay das 50iger Pack für 3 Euro ersteigern, und dann nen 750 Stempel reinhauen ist nur kurzfristig von Erfolg gekrönt!
...
 
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...

 ·  #4
Bis neue Richtlinien festgestzt sind, bin ich dafür dass nur Goldschmiedemeister punzieren dürfen.
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #5
Naja Michael, das ist jetzt dann auch etwas übertrieben.
Schließlich ist nicht jeder selbstständige Goldschmied auch unbedingt ein Meister.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #6
Zitat geschrieben von Unikumschmuck
Naja Michael, das ist jetzt dann auch etwas übertrieben.
Schließlich ist nicht jeder selbstständige Goldschmied auch unbedingt ein Meister.

bis zum Wegfall des Meisterzwangs 2003 zwar die Punzierung Hoheit des Meisters bzw. der Meister war dafür verantwortlich, daß seine Gesellen und Lehrlinge keinen Schwachsinn stempeln.
Silberschweif
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Silberschweif

 ·  #7
heute ist doch derjenige der Punziert auch dafür verantwortlich ob nun Meister oder nicht.
Jeder der selbst Punzt weiß doch was es zu bedeuten hat und ist rechtlich dafür zu belangen sofern die Punze nicht dem Feingehalt der Ware entspricht
Als ob der Meisterbrief eine Art ethische Hürde wäre die es verhindert Schandluder damit zu treiben.
Wenn jemand Kriminelle Energie da investieren will fragt er sicherlich auch nicht hier nach ob er das darf.
lg
chris
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #8
Eben, seit 2003 wie Du schreibst, und wir leben ja heut nicht in der Vergangenheit.
Heute ist eben jeder selber dafür verantwortlich. Und die selbstständigen Goldschmiede ohne Meisterbrief sollen dann eben in Zukunft nicht mehr stempeln oder was? Oder ihr Gewerbe aufgeben? Das wäre ja die Konsequenz der wiedereinführung des Meisterzwangs.


Und solange diese Stempel frei verkäuflich sind (es wird noch nichtmal ein Gewerbenachweis verlangt, kann gerne Lieferanten nennen) ist diese ganze Diskussion ohnehin gleich zu setzen mit nem Sack Reis in China.

Wenn man sich bei seinem Schmuck nicht sicher ist: Prüfsäurekasten kaufen. Denn verschiedene Kollegen beherrschen auch den Umgang damit nicht einmal....
tatze-1
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tatze-1

 ·  #9
Zitat geschrieben von Unikumschmuck
wiedereinführung des Meisterzwangs.

Hab ich nix dagegen
...
 
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...

 ·  #10
Der Gesetzgeber hat dies sehr lasch behandelt.

Ich bin dafür, dass nur Goldschmiedemeister (evt. Gesellen) zusammen mit Ihren jeweiligen Abschlüssen die Feingehaltsstempel erhalten.

Der Freiverkauf dieser müsste sofort eingestellt und verboten werden.

Ich kaufe als Anlage für teures Geld gebrauchten hochwertigen Goldschmuck und muss mich auf die Goldpunze verlassen können.
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #11
Zitat geschrieben von tatze-1
bis zum Wegfall des Meisterzwangs 2003 zwar die Punzierung Hoheit des Meisters bzw. der Meister war dafür verantwortlich, daß seine Gesellen und Lehrlinge keinen Schwachsinn stempeln.

Dieses Gesetz haben wir in der Vergangenheit des öfteren auseinander genommen ;-)

Seit es in Kraft ist (1886), konnte jeder deutsche Bürger Schmuck mit einer Feingehaltsangabe versehen. Ungeachtet dessen, ob er nun etwas mit seiner Herstellung zu tun hatte oder nicht. Es war nie den Gold- und Silberschmiedemeistern vorbehalten.


Auch wenn ich Michael verstehen kann, wenn er hier eine strengere Regelung wünscht, so kam es in den letzten hundert Jahren zu keiner nennenswerten Auseinandersetzung deswegen.
Persönlich würde ich die Wiedereinführung des Meisterzwangs in unserem Gewerk begrüßen - auch eine Regelung, wonach nur entsprechend ausgebildete stemplen dürfen.


Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass der Verkäufer der Waren gleich dem Inhaber des Geschäfts, für welches die Stempelung erfolgte, haftet, wenn die Stempelung im Inland erfolgte. Für ausländische Stempel haftet der Verkäufer allein (siehe § 7).

Gruß, Mario.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #12
Zitat geschrieben von Mario Sarto
Dieses Gesetz haben wir in der Vergangenheit des öfteren auseinander genommen ;-)

da hast Du recht, Mario :-)

Zitat
Seit es in Kraft ist (1886), konnte jeder deutsche Bürger Schmuck mit einer Feingehaltsangabe versehen. Ungeachtet dessen, ob er nun etwas mit seiner Herstellung zu tun hatte oder nicht. Es war nie den Gold- und Silberschmiedemeistern vorbehalten.

ich hatte es in der Berufsfachschule damals so gelernt, wie ich das oben hingeschrieben habe, deswegen habe ich das auch so geschrieben :keinplan: . Wie auch immer, derjenige, der einen Stempel auf den Schmuck anbringt ist für dessen Richtigkeit verantwortlich. Soweit sind wir uns, glaube ich, alle einig hier, gell. Aber das hast Du ja auch schon grade noch mal deutlich gemacht.
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #13
@ Michael,

na, der Verkauf eines Stempels steht ja nicht unter Strafe, wozu auch? Vielmehr das absichtlich falsche stempeln. Und das ist dann auch soviel ich weis kein Sachmangel, sonder vorsätzlicher Betrug.

Und noch zum Meistergrad: (offtopic, ich weis)
Das Wiedereinführen des Meisterzwangs würde viele kleine Goldschmiede zum schließen ihres Geschäftes zwingen. Entweder einen Meister anstellen (teuer teuer), oder den Titel machen. Aber warum? Viele Schmiede leisten hervorragende Arbeit, sind in der Materie drin und können nicht weniger als ein Meister. Vielleicht sind die nur nicht so geil drauf, sich auf einen Titel ohne Mittel einen runter......naja egal.

Ich finde, ein Meistertitel sagt mal so grad GARNIX über das handwerkliche Können eines Schmiedes aus. Und ein Gauner der falsch stempelt, bleibt ein Gauner, wenn auch mit Meistertitel, oder???
kaa
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kaa

 ·  #14
Zitat geschrieben von Unikumschmuck


Vielmehr das absichtlich falsche stempeln. Und das ist dann auch soviel ich weis kein Sachmangel, sonder vorsätzlicher Betrug.



Das sind zwei verschiedene paar Stiefel.

Wenn jemand zB einen Ring kauft, der 750 gestempelt ist, er ist aber nur 585, dann ist es ein Sachmangel. Daraus entstehen Rechte für den Käufer gem. BGB

Wenn derjenige, der ihn falsch gestempelt hat, dieses vorsätzlich tut, ist es Betrug (es gibt keinen vorsätzlichen Betrug). Strafbestandteil gem. StgB.
Unikumschmuck
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Unikumschmuck

 ·  #15
Ah ok, da lass ich mich gern belehren.

Aber wird "Versehen" genau so angesehen wie Vorsatz?
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