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goldfrage 14k und 585

 
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Guestuser

 ·  #31
Hallo Zusammen,
hallo Herr Wephke.

14K ist eine schon ältere Bezeichnung und hier in D fast nicht mehr üblich. Das Goldkarat stammt aus dem Mittelalter. Damals galt die sogenannte Kölnische Mark von 233,8 g als Referenzgröße. Alle Karatangaben beziehen sich auf Teilgewichte dieser Mark, welche komplett (gerundeten) 24 Teilen Feinmetall entspricht. 14kt Gold besteht demnach zu 14 von 24 Teilen aus Feingold, der Rest sind beilegierte Metalle.

Die heutigen Legierungsangaben beruhen auf einer Umrechnung der Karatzahl in ein System aus 1000 Teilen einer Legierung. 14 kt entsprechen gerundet (14 : 24 = 0,583) einer 585er Legierung.

Ich bin zwar mehr auf Edelsteine fixiert, aber da ich aus einer sehr renommierten Schmuckfirma aus PF komme, habe ich halt bei meiner Ausbildung ein bißl aufgepaßt. Aber die Frage war trotzdem gut, denn 14K Stempelungen kommen mir auch abundan noch auf den Tisch und dann sagt man sich: mensch, da war doch mal was, ....

Neu war mir die Stempelung 583, welche scheinbar aus Rußland kommen soll, ....

Man lernt halt nie aus!

Viele Grüße
Steinfrolein
butt4fame
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butt4fame

 ·  #32
ob sie in rußland "erfunden" wurde kann ich nicht sagen, jadoch fallen mir diese punzen in der tat sehr oft bei schmuck aus "rotgold" (viel. besser rötlichem gold) auf, der zumeist wirklich aus dem russischen raum kommt!
oft auch eben außen auf der schiene gepunzt...
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #33
Wenn ein Karat also ein 24-tel von 1000 ist, dann kommen wir bei unserer kleinen Aufgabe auf folgenden Dreisatz:

1000= 24, 1000: 24= 41,666X14= 583,333

Könnte die Stempelangabe 583 daher kommen? In USA werde auch heute Schmuckstücke 583 gestempelt. Nach deutschen Stempelrecht dürfen 583,333 feine Legierungen sogar mit der Punzierung 585 versehen werden. Das nur so nebenbei.

Das Stempeln von Karatangaben zur Kennzeichnung des Feingehaltes, ist in D untersagt.

(KSM/)
butt4fame
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butt4fame

 ·  #34
ui...wieder etwas neues gelernt!
dachte immer in D wäre "aufrunden" bei punzen unter androhung schrecklichster bestrafung verboten!!!

hier ist echt mal eine ausnahme der "regeln"?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #35
Zitat geschrieben von butt4fame
ui...wieder etwas neues gelernt!
dachte immer in D wäre "aufrunden" bei punzen unter androhung schrecklichster bestrafung verboten!!!

überstempeln ist strafbar, das ist richtig, unterstempeln darf man. Man hat als Hersteller bei Schmuck eine Fehlertoleranz von 10 Tausendteile (bei Gerät ist sie niedriger), die einem der Gesetzgeber einräumt. Die ist vor allen Dingen bei Silberschmuck interessant, da das Lot kein Prüflot ist, also einen geringeren Feingehalt hat, der somit den Gesamtfeingehalt des Schmuckstücks verringert.

Wer sich nicht sicher ist, ob er die Toleranz einhalten kann, darf und wird den Feingehalt vorsichtshalber nicht stempeln. Außer er stempelt seinen genauen errechneten Feingehalt, aber wer macht das schon. Schon allein der Diskussionen mit den Kunden wegen, weil die halt nur die Standardlegierungen kennen und bei jeder Abweichung mißtrauisch werden und lieber ihre Finger davon lassen.
Tilo
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Tilo

 ·  #36
EDIT: Beitrag bezieht sich auf butt4, nicht auf tatze, war zu langsam
nöö, das ist die regel
man darf auch 575er noch straflos als 585 stempeln
butt4fame
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butt4fame

 ·  #37
@ tatze
das ist mir schon klar aber wenn ich doch einen genau gerechneten 583,333 (ring) als 585 stempel habe ich doch "aufgerundet bzw "auf"punziert"" oder habe ich da jetzt nen knick im denken???

aber so is das feine D....bei uns is ja 333er auch gold... :mrgreen:
Tilo
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Tilo

 ·  #38
wie tatze (im gegensatz zu mir) so schön ausführlich erklärt hat, sind 10TT Abweichung erlaubt
Sparkle
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Sparkle

 ·  #39
Ja, das ist zwar aufgerundet aber deutlich im vorgegebenen Toleranzbereich , den Tatze erläutert hat und somit erlaubt.
butt4fame
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butt4fame

 ·  #40
ok....ihr (und der taschenrechner :mrgreen: ) habt mich überzeugt!!!
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #41
Zitat
ber wenn ich doch einen genau gerechneten 583,333 (ring) als 585 stempel habe ich doch "aufgerundet bzw "auf"punziert"" oder habe ich da jetzt nen knick im denken???

Mal ganz abgesehn von der erlaubten Toleranz, verarbeite ich ja kein 14Karat ( 583 ) sondern tatsächlich 585er Gold, das ich mit dem Korrekten Feingehalt beziehe.

Fremde Ringe stempelt ein Goldschmied nur mit Widerwille. :roll:
butt4fame
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butt4fame

 ·  #42
auch verständlich....ich bügel auch nur ungern den mist anderer aus! 😉

mir gings nur um ein "rechnerisches" beispiel damit ich schlauer sterb als eben... :mrgreen:

danke nochmal!
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #43
Tilo
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Tilo

 ·  #44
erledigt
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #45
Also jetzt mal ausnahmsweise ganz ernst:

Das Beispiel von mir war natürlich Quatsch, wie man leicht bemerken kann, habe ich Prozente statt Promille benutzt. Mein Beitrag war auch nicht ernst gemeint, weil ich diese Debatte blödsinnig finde. Ich habe ihn aus diesem Grund gelöscht, er könnte missverstanden werden.

So manche selbstlegierte Charge enthält am Schluss wohl mehr Gold als gestempelt wird. Man lässt sich eben nichts nachsagen.

Außerdem sind wir wohl alle heilfroh, nicht den gleichen restriktiven Bedingungen wie sie z.B. in den Ländern der "Olivenfraktion" oder der Schweiz gelten, zu unterliegen. Daher tun wir alles, um diesen Staus zu behalten.

Ich finde derartige Debatten irreführend, da hier ja die Öffentlichkeit mit liest. Richtig ist folgendes:

Es gibt eine, im

"http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/feingehg/gesamt.pdf"

benannte Fehlertoleranz von 10/1000. Darunter ist eine Punzierung nicht mehr zulässig. Weder darunter, noch darüber. 1% Abweichung von der gekennzeichneten Punzierung sind erlaubt, das Gesetz lässt keine andere Interpretation zu.

Daraus ergibt sich zwingend folgendes:

Die Fehlergrenze des Materials durch einen zu niedrigen Edelmetallgehalt darf z.B. bei 585/000,
den Goldgehalt von 0,57915 Anteilen am Gesamtmetall nicht unterschreiten.

Ebenso ist es unzulässig, wenn der Goldgehalt einer 585 gepunzten Goldlegierung einen Goldgehalt von mehr als 0,59085 Anteilen Gold am Gesamtmetall überschreitet.

Zumindest im Goldschmiede-HANDWERK werden nach meiner Kenntnis keine (erlaubten) Feingehalte von 583 oder gar 579 verwendet. Eher schon mal in Richtung 590. Das sind wir unserem Status und unserer Stempelfreiheit schuldig.

Schluss mit Enst.

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