Schwarzes Brett
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Gesucht wird eine Werkstattlehrkraft im Nebenberuf

 
Mario Sarto
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Mario Sarto

 ·  #1
Ich wurde gebeten, eine Stellenausschreibung zu veröffentlichen. Dem Wunsch komme ich gerne nach.

Bewerbungsfrist ist der 15. Mai 2023

Interesse oder Fragen? Nicht hier an mich (könnte da nicht weiter helfen), sondern bitte per E-Mail oder unter der angegebenen Telefon-Nummer (alles im Text).


Zitat
Berufskolleg Ost
der Stadt Essen
- Sekundarstufe II -
45138 Essen

Vertretung für Lehrkraft
Fächer Gestaltungstechnik

Gesucht wird eine Werkstattlehrkraft im Nebenberuf mit Meistertitel als Goldschmied/in oder einem Abschluss als Staatlich geprüfte/r Gestalter/in (Fachrichtung Schmuck und Gerät). Ein Ausbilderschein (AdA-Schein) wird
erwartet.)
Bemerkung zur Stelle: Die Wochenstundenzahl beträgt 15. Davon entfallen 10 Stunden auf Unterweisungen in den schulischen Werkstätten und 5 Stunden auf die Leitung der Goldschmiedewerkstatt. Letzte umfasst die Bewirtschaftung, Wartung, Pflege und Instandhaltung der technischen Einrichtung und der Räumlichkeiten unter Beachtung der Arbeitssicherheit. Mit der Einstellung erfolgt die Beauftragung als Sicherheitsbeauftragte/r.
Von den 10 Unterweisungsstunden entfallen 8 Stunden auf Projektunterricht im dualen Bildungsgang Goldschmied/in und 2 Stunden auf einen vollzeitschulischen Bildungsgang. Inhaltlich orientieren sich die Unterweisungen am schulinternen Curriculum und erfolgen in enger Absprache mit der Abteilungsleitung und dem Bildungsgangteam.

Die Stelle ist zunächst für ein Jahr befristet zu besetzen.
Dauer 01.08.2023 bis 31.07.2024
Wochenstundenzahl 15
Tel.: 0201 8840788
Fax: 0201 8840799
Homepage: http://www.bko-essen.de
E-Mail: 171578@schule.nrw.de

Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15.05.2023

Bitte nehmen Sie Kontakt unter der angegebenen Telefonnummer auf. Die Schulleitung oder das Schulamt entscheiden i.d.R. nach einem persönlichen Gespräch über die Tätigkeit als Vertretungskraft. Die Schulleitung bzw. das Schulamt veranlassen alles Weitere. Das Beschäftigungsverhältnis kommt erst mit dem Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages seitens der zuständigen Schulaufsichtbehörde zu Stande.
Das Land NRW dankt Ihnen für Ihr Interesse und wünscht Ihnen viel Erfolg!
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