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Ring falsch graviert, AGB-Ausschluss

 
Ardian
 
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Ardian

 ·  #1
Hallo liebe Community,

Ich habe folgendes Problem:

Ich plante spontan einen Antrag und ich habe mir einen Antragsring übers Internet gekauft bei einer verifizierten Goldschmuckseite.

Da ich den Ring dringen brauchte, habe ich den Ring per Expressversand liefern lassen.

Nun zu Problem:

1. der Ring wurde falsch graviert (Name falsch graviert) und die Qualität war auch naja… ein Brilliant ist sogar bei der Lieferung in der Schatulle rausgefallen.

2. Expressversand wurden 2 Tage mir mitgeteilt
, es wurde nach 4 Tagen zugestellt.


Ich wollte dann den Ring zurücksenden und habe den Verkäufer auf die Probleme angesprochen, dass ich den Ring nicht mehr haben möchte, da durch diese Sache auch der Antrag in die Hose gefallen ist, da ich mir dachte „nicht mit dem Ring“.

Der Verkäufer weigerte sich den Ring zurückzunehmen, da in den AGBs drin steht, dass personalisierte Ringe von der Rücknahme ausgeschlossen sind.

Er bot nur eine Nachbesserung an. Ich habe ihn deutlich gemacht, dass ich die Nachbesserung nicht möchte.

Ich sendete den Ring mit dem Retourenschein zurück.

Der Verkäufer hat dann ohne meiner Zustimmung den Ring trotzdem nachgebessert und mir den Ring wieder zurückgesendet.

Nun verlang er die Zahlung des Ringes.


Was kann ich tun? Habt ihr Tipps? Bin ich im Recht, den Ring zurückzugeben?

Ich würde mich über schnelle Rückmeldungen freuen.


Liebe Grüße
tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
wir dürfen hier aus gutem Grund keine juristische Beratung geben. Aber Fakt ist, daß üblicherweise eine Personalisierung als Sonderanfertigung angesehen wird und daher - wie in der AGB angegeben - vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen ist. Das mit dem rausgefallenen Stein ist blöd, aber kann passieren (man steckt nicht drin), aber der Anbieter hat dieses Problem ja behoben. Die Gravur - naja - in meinen Augen übereilt und dumm gelaufen, daß da ein Fehler reingraviert wurde. Das sollte auch behebbar gewesen sein. Was den Versand betrifft, da sind dem Versender erst mal die Hände gebunden, wenn der Dienstleister seinem Laufzeitversprechen-Auftrag nicht nachkommt.

Und was deinen Hochzeitsantrag betrifft: Nur, weil du ihn nicht an einem bestimmten Datum anbringen konntest, heißt nicht, daß du nicht an einem anderen Termin vielleicht romantischer einen neuen Anlauf starten kannst. Immerhin ist das die Frau, die du heiraten willst. Da sollte das Verlobungsdatum nebensächlich sein. Hauptsache, sie sagt ja und nicht nein.
Tilo
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Tilo

 ·  #3
die haben per Rechnung statt Paypal/Kredikarte/Vorkasse geliefert?

die Gravur ist jetzt korrekt?

ich befürchte auch, dass da die Gesetzeslage (unabhängig von den AGB) eindeutig ist: Recht auf nachbesserung seitens Verkäufer
keine Rückgabe/Widerruf bei individualisiert
und die 2 tage Verzögerung berechtigen auch nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten
tatze-1
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tatze-1

 ·  #4
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