Schmuck-Themen allgemein
Sie befinden sich im Benutzerbereich unseres Forums.

Schmuckbewertung blanko Vordrucke

 
wesseltoni
PostRank 4 / 11
Avatar
Beiträge: 72
Dabei seit: 10 / 2014

wesseltoni

 ·  #1
kann mir jemand vielleicht sagen wo man blanko Vordrucke für Schmuckbewertungen erwerben kann?

VG
steinfroilein
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 7540
Dabei seit: 11 / 2012

steinfroilein

 ·  #2
Normalerweise läßt man sich diese bei seiner Druckerei drucken.
Mit Brief und Siegel, wie es so schön heißt.

Schmuck "bewerten", darfst Du nur, wenn Du ein entsprechender Fachmann bzw. Sachverständiger bist, siehe derzeit aktueller Thread schmuck-foren/fpost148549.html#148549 .

Oder meinst Du lediglich einen
Schmuckpass wie diesen oder diesen hier (bitte klicken)? Sowas in der Art müssten alle Goldschmiedebedarfshandlungen im Angebot haben.
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 8090
Dabei seit: 08 / 2006

Ulrich Wehpke

 ·  #3
Guestuser
 
Avatar
 

Guestuser

 ·  #4
Wikipedia link von Ulrich: "Die irreführende Verwendung des Begriffs kann als unlauterer Wettbewerb qualifiziert werden. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können, damit aber geworben wird".
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 8090
Dabei seit: 08 / 2006

Ulrich Wehpke

 ·  #5
Wo gelogen wird, gibt's immer auch eine Quittung dafür. Sich damit zu beruhigen dass in der Werbung viel und kräftig gelogen wird, oder man sich als Seiltänzer auf dem schmalen Grat zwischen erlaubtem und verbotenem eine Meisterschaft erwirbt, bringt einen unweigerlich in die Bredouille. Die Einzigen die davon etwas haben, sind meist Juristen und die Justiz.
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 33430
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #6
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 8090
Dabei seit: 08 / 2006

Ulrich Wehpke

 ·  #7
Hallo Henrich,

meine Worte bezogen sich natürlich auf den letztgenannten Link zu Wikipedia. Da heit es dann nämlich wörlich weiter:

Zitat
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland, Liechtenstein und Österreich nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen. Die irreführende Verwendung des Begriffs kann als unlauterer Wettbewerb qualifiziert werden. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können, damit aber geworben wird.
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 33430
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #8
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 8090
Dabei seit: 08 / 2006

Ulrich Wehpke

 ·  #9
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 33430
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #10
Ulrich Wehpke
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 8090
Dabei seit: 08 / 2006

Ulrich Wehpke

 ·  #11
Aus unserem Shop


Empfohlen von Kathrin
Schmuck
Uhren
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0