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Armreif 750er Gold

 
Benjamin1209
 
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Benjamin1209

 ·  #1
Hallo,

ich habe von meiner Tante einen Armreif von der Firma Bvlgari geschenkt bekommen.
Damit ich allerdings nicht blöd da stehe, wollte ich diesen Schmuck gerne bewerten oder einschätzen lassen, ob dieser überhaupt echt ist und vor allem was dieser Wert wäre.
Hierbei handelt es sich im einen Armreif an dem eine Punze mit "750" zu finden ist.
Der Armreif ist ca. 21,3 Gramm schwer.
Von zwei Juwelieren weiß ich, dass es sich um echtes Gold handelt und zwar Gold und Weißgold.
Jetzt stellt sich die Frage, ob man dafür lediglich den Gold-Preis verlangen könnte oder ob sich dahinter noch ein gewisser Schmuck-Wert verbirgt, da es von der Firma Bvlgari ist. Ein vergleichbares habe ich im Internet leider nicht gefunden. Der Armreif ist auch leider leicht verbogen, lässt sich aber ohne Probleme schließen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Für weitere Fragen, stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Benni
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Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #2
Wenn echt, vermutlich Wert über Materialpreis, ist es ein Fake würest du dich strafbar machen falls du ihn zum Verkauf anbietest. Vieleicht mal einem Bulgari-Vertragshändler zeigen?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #3
Zitat geschrieben von Silberfrau

Vieleicht mal einem Bulgari-Vertragshändler zeigen?

auf die Gefahr, daß er dann, wenn es ein Plagiat ist, eingezogen wird und noch nicht mal mehr der Goldwert rausspringt.
MaJa
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MaJa

 ·  #4
Mit welchem Recht will denn ein Konzessionär den Reif einziehen?
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #5
Glaub auch nicht, dass er das soeinfach darf.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #6
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #7
@ Benni
Der Armreif scheint mir für ein Original-Bulgari-Schmuckstück
viel zu dünn und die Bulgaris stempeln ihren Schmuck recht
üppig. Der Feingehaltsstempel sitzt auch stets in einer Raute.
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MaJa
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MaJa

 ·  #8
Zitat geschrieben von pontikaki2310

Das ist wohl das Markenschutz-Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/18.html


Das gilt für den Markeninhaber, nicht für einen Konzessionär, der nur verkauft/vertreibt.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #9
Möglicherweise sind diese Konzessionäre - als verlängerter Arm -
vom Markeninhaber aufgefordert den Markt "reinzuhalten" ?
Ob man den Goldwert dann einklagen kann, weiß ich nicht?
Wenn man Plagiate aus dem Ausland einführt und dabei
erwischt wird, dann muß man sogar Materialvernichtungs-
Gebühren an den Zoll zahlen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
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