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heraeus

 
BellaMaria
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BellaMaria

 ·  #1
Ich hab mal ne Frage an alle Hobbygoldschmiede. Ich hab ein Kleinstgewerbe angemeldet und bestelle mein Silber bei Heraeus. Jetzt fragen die nach einer Steuernr, die ich Ls Kleinstgewerbler aber nicht habe. Hat von Euch auch jemand Probleme bei Heraeus? Bis dato hat alles so wunderbar geklappt.
Würde mich freuen, wenn ich Antwort bekommen würde.
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #2
Eine Steuernummer mußt Du haben (die hat jeder Gewerbetreibende), die teilt Dir das Finanzamt automatisch zu.

Eventuell wollen die eine UmsatzsteuerID, allerdings ist kein Gewerbetreibender verpflichtet, sich eine UmsatzsteuerID zuzulegen.
silberweiß
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silberweiß

 ·  #3
Ich denke auch, dass es um die UmsatzsteuerID geht.

Ab Oktober gilt für die Lieferung von Goldlegierungen (ab 325 Tausendstel AU) die Umsatz-Steuerschuldnerschaft durch den Leistungsempfänger (also den Kunden), wenn er Unternehmer ist.
Quelle:
http://www.bundesfinanzministe…enger.html

Und auf den Rechnungen muss die Umsatzsteuer-ID beider Unternehmen angegeben werden.
Daher braucht der Lieferant diese Nummer oder er liefert nach der alten Methode an Nicht-Unternehmer bzw. zu "Nicht-unternehmerischen Zwecken".
Ob sich Heraeus die Arbeit mit zwei Arten von Rechnungen für die wenigen "nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer" machen will, weiß ich nicht. Evtl. mal nett und mit Kopie der Gewerbeanmeldung auf dem Fax anfragen.

Notfalls Feingold (Ust-frei als Anlagemetall) und die "richtigen" Silbermünzen (differenzbesteuert) + Kupfer besorgen und selbst legieren.
Markus Rauth
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Markus Rauth

 ·  #4
Ist Kleinstgewerbe etwas anderes als Kleingewerbe? Beim Kleingewerbe ist das jedenfalls die Steuernummer des Steuerpflichtigen, also dir selbst. Da bekommt du keine eigene für dein Gewerbe. Frag mal bei deinem Finanzamt nach.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
Vielleicht kommt danach noch Minigewerbe. :-)

Man meldet ein Gewerbe an, da gibt es zunächst keinen Unterschied wie groß die Umsätze werden oder sind.
Nur beim Finanzamt-Erfassungsbogen kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen die bei der Mehrwertsteuer Vorteile bringt und zu der Abgabe einer einfachen Einnahmeüberschussrechnung berechtigt. Letzteres bringt jedoch meist keine Vorteile auf Dauer.

Im Umgang mit ausländischen Lieferanten und so wie hier mit großen Unternehmen ist auch diese Kleinunternehmerregelung hinderlich. Zum erleichtern kann man eine Unsatzsteuer-ID zusätzlich beantragen. Auf Dauer sollte man überlegen ob man die Kleinunternehmerregelung wirklich will.
Die-Schmiede
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Die-Schmiede

 ·  #6
Die UID kannst Du kostenlos beim Bundesamt für Steuern beantragen. Schad ja nix und :mrgreen:
Sparkle
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Sparkle

 ·  #7
Ich fasse mal zusammen:
Entweder Du beantragst die Ust-Id. Nr, verzichtest also auf die Kleinunternehmer-Regelung, was für 5 Jahre dann nicht änderbar ist!. Dann mußt Du allerdings auf Deine Leistungen Mehrwertsteuer erheben und ans Finanzamt abführen. Auch kannst Du die Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer, die Deine Lieferanten Dir in Rechnung stellen, dagegen wieder beim Finanzamt erstatten bzw. verrechnen lassen.
Damit muß man sich aber auskennen und Kenntnisse in Buchführung haben, besser noch einen Steuerberater fragen können. Das kann schon kompliziert sein. Du kannst zwar eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung machen, mußt aber z.B. monatl. Vorsteuermeldungen ans Finanzamt machen. Deine Verpflichtungen dabei sind also nicht ganz ohne. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist auch Voraussetzung! Damit verlässt Du den Hobbybereich und bist Unternehmerin bzw. Gewerbetreibende.

Oder Du bleibst bei der Kleinunternehmer-Regelung (Umsätze bis 17500 €), erhebst keine Mehrwertsteuer auf Deine Leistungen. Zuerst ist das einfacher für die Buchführung aber Du hast dann höhere Kosten im Einkauf, da Du die Mehrwert/Umsatzsteuer auf Deine Einkäufe mitbezahlen mußt. Für diese Gewerbeart gibst Du Deine persönliche Steuernummer an.

Hat alles Vor und Nachteile, die man genau abwägen muß und wissen, was man tut. Diese Info erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, entspricht meinem derzeitigen Wissen.
BellaMaria
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BellaMaria

 ·  #8
Super, ihr seid klasse:)) Vielen Dank für Eure Antworten!! Jetzt seh ich etwas klarer. Ich will bestimmt nicht über das Klein- oder Kleinstgewerbe hinaus - ist mir zuviel Aufwand. Und ich denke schon, dass das gar nicht so wenige sind, die von dieser neuen Regelung betroffen sind und keine Umsatzsteuer-Id haben.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Die-Schmiede
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Die-Schmiede

 ·  #10
Eine UstID kannst Du trotzdem beantragen, wie oben schon geschrieben, kostet die nichts!!!. Brauchst nur Gewerbe angemeldet haben und das hast Du ja. Ist eigentlich für Auslandsgeschäfte gedacht.

Gruß Michael
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #11
Die-Schmiede
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Die-Schmiede

 ·  #12
Ich bin ja auch so angefangen, hab aber sofort eine bekommen. Über Steuerberater, eventuell deshalb ? :keinplan:
Die-Schmiede
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Die-Schmiede

 ·  #13
Sobald Du Gewerbe angemeldet hast geht das Finanzamt von einer Gewinnabsicht aus, wenn das 3, oder waren das 5 Jahre, nicht passiert wird der Gewerbeschein einkassiert dann läuft das unter Hobby!! Egal ob Klein- oder Kleinstgewerbe.
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