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Versicherungstipps für Schmuck und Uhren

Nicht selten gab in der Vergangenheit Probleme beim Versichern von Schmuck und Uhren im Rahmen der Hausratversicherung, insbesondere dann, wenn dieser Schmuck eine bestimmte Wertgrenze übersteigt. Der Hauptgrund: In fast allen Hausratversicherungen ist ein so genannter "Wertsachenanteil" vorgesehen, der üblicherweise auf 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme begrenzt ist.

Viele Versicherungsnehmer wissen jedoch von dieser Regelung nichts. Sie nehmen an, dass die auf eine ausreichend hohe Summe abgeschlossene Hausratversicherung auch den wertvollen Schmuck bei einem Einbruch beziehungsweise Diebstahl auf jeden Fall ersetzen wird. Einige Versicherte mussten diesbezüglich bereits ihr blaues Wunder erleben.

Ein Beispiel: Der durchschnittliche Wert eines Hausrates in Deutschland beträgt zwischen 40.000 und 80.000 Euro. Wer nun über Schmuckstücke von recht hohem Wert verfügt und dementsprechend vorsorgen wollte, schloss beispielsweise eine Hausratversicherung über die Summe von 150.000 Euro ab - also das Doppelte oder sogar mehr. Nehmen wir weiter an, der im Haushalt befindliche Schmuck habe einen Wert von 50.000 Euro. Wer nun meint, die Versicherungssumme von 150.000 Euro reiche doch locker aus, um diesen Schmuckwert im Ernstfall zu ersetzen, der liegt gründlich falsch. Durch die 20 Prozent-Regelung ergibt sich, dass der Versicherte im Falle des Diebstahls lediglich eine Summe von 30.000 Euro für den Schmuck ersetzt bekommt. Die Differenz von 20.000 Euro müsste er in diesem Fall als Verlust hinnehmen.

Wichtig ist daher zunächst, die eigene Hausratversicherung nicht einfach über eine entsprechend höhere Summe abzuschließen, sondern diese Summe so zu wählen, dass im Zweifelsfall der gesamte Wert des Schmucks abgedeckt ist - auch bei Anwendung der 20 Prozent-Regel.

Doch Vorsicht: Auch damit ist es in manchen Fällen nicht getan. Einige Versicherer sehen vor, dass Wertsachen, deren Wert über einem bestimmten Grenzbetrag liegt, nicht einfach an beliebiger Stelle im Haushalt aufbewahrt werden dürfen. Damit solche Stücke im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, müssen sie in verschlossenen, mehrwändigen Stahlschränken aufbewahrt werden. Unter dieser Bezeichnung versteht man übrigens einen handelsüblichen Tresor. Wer dies nicht tut, der riskiert - wie im obigen Beispiel schon beschrieben - die Begrenzung der Versicherungssumme auf einen bestimmten Betrag, zum Beispiel lediglich 20.000 Euro.

Das sind also die individuellen Eigenschaften einer normalen Hausratversicherung in Verbindung mit der Absicherung des persönlichen Schmucks. Einer wahllose Erhöhung der Versicherungssumme ist jedoch in den meisten Fällen nicht ratsam, da die Beiträge für die Versicherung dadurch so ausufern würden, dass eine andere Form der Versicherung für den Betroffenen viel sinnvoller sein kann. Die Rede ist von einer speziellen Schmuckversicherung. Diese zählt nicht zur üblichen Hausratversicherung, sondern spezialisiert sich ausschließlich auf das Versichern von wertvollem Schmuck beziehungsweise ebensolchen Uhren.

Eine solche Schmuckversicherung müssen Sie jedoch erst einmal finden. Viele Versicherungsgesellschaften haben diese Form der Spezialversicherung mittlerweile aus ihrem Katalog genommen, da sie sich keinen wirtschaftlichen Erfolg davon versprechen. Weiterhin ist die Gefahr des Diebstahls von Schmuck wesentlich größer, als bei den meisten anderen Gegenständen im Haushalt. Der Grund: Schmuck ist insbesondere bei der organisierten Kriminalität sehr begehrt. Er lässt sich jederzeit auf dem Schwarzmarkt ohne große Probleme verkaufen und wird daher besonders gerne gestohlen. In den letzten Jahren lässt sich eine deutliche Zunahme der gezielten Schmuckdiebstähle - oft in Verbindung mit Einbruch und/oder Raub - in Deutschland beobachten. Das bekamen natürlich auch die Versicherer mit, von den daraufhin viele keine separate Schmuckversicherung mehr anboten.

Mit ein wenig Suchen findet sich jedoch auch heute noch die passende Schmuckversicherung auch für Ihre Bedürfnisse. Da es sich bei dieser Versicherungsform um eine sehr individuelle Absicherung handelt, sollte man zunächst die genauen Versicherungsbedingungen mit der Gesellschaft besprechen. Die meisten Versicherer sehen dabei eine Versicherung des Wertes aller Schmuckstücke gemeinsam vor. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur in Einzelfällen ist es möglich, jedes Schmuckstück separat zu versichern. Weiterhin gilt es abzuklären, wie der Versicherungsort im Vertrag genau definiert ist. Bei einigen Versicherungsgesellschaften beschränkt sich dieser ausschließlich auf den Wohnsitz. Da der Versicherungsort bei vielen Menschen jedoch durchaus mehrmals im Jahr wechselt (z. B. durch Ferienhäuser oder Zweitwohnungen etc.), gilt es hier festzustellen, inwiefern der Schmuck auch an diesen Zweigwohnsitzen in der Versicherung eingeschlossen ist.

Kommen wir zum Wert des Schmucks. Da dieser bei einer speziell abgeschlossenen Schmuckversicherung meist recht hoch angesiedelt ist, wird sich keine Versicherungsgesellschaft ausschließlich mit einer Wertangabe durch den Versicherten zufrieden geben. Eine Wertbestätigung in geeigneter Form ist also in fast allen Fällen notwendig. Das kann beispielsweise durch die Vorlage von Kaufbelegen geschehen, aber auch durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen.

Ein wichtiger Punkt in der Schmuckversicherung ist außerdem, ob die Versicherungsgegenstände auch dann weiterhin versichert sind, wenn sie z. B. im Rahmen einer Reparatur, einer Umarbeitung oder einer Wertschätzung bei einem Juwelier oder einem Sachverständigen verbleiben. In einer guten Schmuckversicherung sollte der Versicherungsschutz auch in diesen Fällen vollständig aufrechterhalten bleiben.

Bleibt noch die Aufbewahrung des Schmucks. Ähnlich wie bei der Hausratversicherung wird hierbei meist gefordert, dass besonders wertvoller Schmuck in einem geeigneten Behältnis aufbewahrt werden muss. Bei einem solchen Behältnis kann es sich eigentlich nur um einen Tresor handeln. Vorsicht: Oftmals wird vom Versicherer auch die genaue Ausführung dieses Tresors vorgeschrieben. Manchmal ist dabei Schmuck vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, der lediglich in einwandigen Tresoren gelagert wird. Einige Versicherer fordern weiterhin, dass der Tresor mit einer Einbruchwarnanlage gekoppelt sein muss, damit der Versicherungsschutz zu 100 Prozent besteht. All diese Punkte sind vorher mit der Versicherungsgesellschaft abzuklären, die Aufbewahrung des Schmucks sollte dann genau auf diese Bedingungen abgestimmt werden.

Die Aufzählung der eventuellen Haken und Fußangeln im Versicherungsvertrag kann hier selbstverständlich nicht vollständig sein. Studieren Sie daher die Versicherungsbedingungen ganz genau und halten Sie Rücksprache mit Ihrem Versicherungsvertreter, wenn etwas unklar ist. Es ist wesentlich günstiger, sich bereits im Vorfeld ausführlich mit den Versicherungsbedingungen zu beschäftigen, als schließlich im Versicherungsfall das Nachsehen zu haben.

Fazit

Wer Schmuck oder Uhren besitzt, die im Wert deutlich über den üblichen Grenzen liegen, der sollte unbedingt eine spezielle Schmuckversicherung abschließen. Dabei sollte das Augenmerk nicht nur auf die Versicherungssumme selbst, sondern auch auf die entsprechenden Rahmenbedingungen gelegt werden. Oftmals sind vom Versicherten hierbei ganz bestimmte Regularien einzuhalten, um im Versicherungsfall ohne Probleme den Schaden in voller Höhe ersetzt zu bekommen.

Archivbeitrag 27.01.2011
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