Altgold Ratgeber
Sie befinden sich im Benutzerbereich unseres Archivs.

Verkauf auf Kommissionsbasis

Der Verkauf auf Komissionsbasis kann sich finanziell lohnen, doch er erfordert Zeit. Hat man das Glück, einen Schmuckliebhaber zu finden, der sich für das vom Goldschmied in Kommission genommene Schmuckstück interessiert, so lässt sich womöglich ein annehmbarer Preis über dem Goldwert erzielen. Aber es kann dauern, bis sich ein Interessent findet. Bei einem drängenden Finanzproblem ist das nicht der geeignete Weg, denn das Geld fließt nicht sofort.


Der Kommissionsverkauf von Schmuckstücken

Für hochwertige Schmuckstücke oder Einzelanfertigungen, die zum Einschmelzen zu schade sind, empfiehlt sich eventuell ein Verkauf auf Kommissionsbasis. Derartige Verkäufe sind im Schmuckbereich durchaus nicht unüblich. Ein Goldschmied oder Juwelier kann Ihnen ganz genau sagen, ob diese Möglichkeit für Ihr Schmuckstück/Ihre Schmuckstücke in Frage kommt. Im besten Fall bestehen seit Jahren gute Kontakte zum möglichen fachkundigen Verkaufshelfer, der den Kommissionsverkauf übernimmt oder zumindest eine gute Anlaufstelle nennen kann. Andernfalls holt man sich bei Freunden, Familie, Bekannten oder im Internet Empfehlungen ein, nimmt Kontakt auf und entscheidet sich dann für einen Verkaufspartner.

Kommissionsverkauf- Was ist das?

Bei einem Verkauf auf Kommissionsbasis übernimmt der Kommissionär, zum Beispiel ein Goldschmied, der das Schmuckstück zwar nicht selbst ankaufen mag, aber gerne den Verkauf im Auftrag regelt, das Schmuckstück vom Kommittenten bzw. vom rechtmäßigen Eigentümer. Da der Goldschmied oder Juwelier fachlich kompetent ist und das Interesse seiner Kundschaft abschätzen kann, lassen sich sicherlich realistische Absprachen treffen. Der Fachmann wird auch eine Einschätzung bezüglich der Echtheit des Schmucks, zu den verwendeten Materialien und zum Wert abgeben. Schriftliche Gutachten dauern oft ein wenig und sind gesondert zu bezahlen.

Wie läuft das genau ab?

Die Vertragspartner treffen Vereinbarungen bezüglich des zu verkaufenden Schmuckstückes und fixieren diese gegebenenfalls schriftlich. Zum Beispiel wird über die Höhe der Provision für den Kommissionär, einen eventuellen Mindestpreis und die Laufzeit der Ausstellung des Schmuckstückes im Ladengeschäft verhandelt. Gelegentlich sind die Aufwendungen des Kommissionärs im Verkaufsfall bereits durch die Provision vollständig abgegolten, andernfalls werden zusätzliche Gebühren fällig. Verlangt der Verkäufer das Schmuckstück vor Ablauf der vereinbarten Zeit zurück, kostet das manchmal extra.

Nach der Reinigung und/oder der Reparatur wird das Schmuckstück im Ladengeschäft des Kommissionärs ausgestellt und potenziellen Käufern gezeigt. Findet sich ein ernsthafter Interessent, so tätigt der Kommissionär das Ausführungsgeschäft, das heißt, er übergibt dem Käufer die Ware und nimmt das Geld aufgrund des Kaufpreisanspruches zunächst selbst entgegen. Durch die Absprache mit dem ursprünglichen Eigentümer ist er dazu verpflichtet den Kaufpreis abzüglich der vereinbarten Abschläge, der Provision oder zu erstattender Aufwendungen, an den Auftraggeber weiterzugeben. Nach Ablauf der vereinbarten Ausstellungszeit können Sie als Eigentümer Ihr unverkauftes Schmuckstück wieder abholen oder auf Wunsch eine Verlängerung der Ausstellungszeit vereinbaren.

Welchen Nutzen hab ich davon?

Wie eingangs erwähnt, eignet sich der Verkauf auf Kommissionsbasis auf keinen Fall dazu, akute finanzielle Probleme zu beheben. Der Kommissionär kauft das Schmuckstück nicht selbst an, er präsentiert es lediglich in Ihrem Auftrag seinen Kunden. Sie als Verkäufer müssen sich beim Kommissionsverkauf nach den anfänglichen Absprachen über Preis, Gebühren, Provision und Ausstellungsdauer nicht weiter um den Verkauf kümmern, sondern können in aller Ruhe das Ergebnis abwarten.

Es kann durchaus etwas dauern, bis sich ein Käufer für Ihr Schmuckstück findet, dafür bekommen Sie im Erfolgsfall aber mehr Geld als bei einem Verkauf zum Materialwert. Als Goldschmied oder Juwelier hat Ihr Kommissionär bessere Möglichkeiten, das Schmuckstück verkauft zu bekommen, als Sie. Ein hochwertiges Schmuckstück kauft man eben doch lieber bei einem Profi, der fachgerecht beraten kann.

Im Normalfall wird der Kommissionär nur Schmuckstücke annehmen, von deren Chancen er überzeugt ist. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass das Schmuckstück keinen Interessenten zum Kauf verführt, so kann der rechtmäßige Eigentümer das Schmuckstück wieder an sich nehmen und anderweitig verkaufen, verschenken oder bei sich behalten. Die Erfolgsprovision für den Goldschmied oder Juwelier erübrigt sich dann. Ein Entgelt für entstandene Auslagen wird trotzdem fällig. Der Goldschmied oder Juwelier, der den Verkauf des Schmuckstückes übernimmt, trägt eher wenig unternehmerisches Risiko, da er nicht selbst ankauft. Außerdem werden seine Aufwendungen auf jeden Fall erstattet. Daher ist das Kommissionsgeschäft für beide Seiten interessant.

Weitere Informationen und Ansprechpartner für den Schmuckverkauf auf Kommissionsbasis finden Sie in unserem Schmuckforum.


Navigation

Archivbeitrag 02.01.2011
Aus unserem Shop


Empfohlen von Kathrin
Schmuck
Uhren