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Vorsicht: Schmuckkauf im Urlaub kann...

 
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #46
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #47
Die Chancen des Klägers steigen halt deutlich, wenn er dem (deutschen) Reiseveranstalter nachweisen kann, dass dieser von den Machenschaften vor Ort gewusst hat oder zumindest hat davon wissen müsste (viele gleichlautende Einträge in Reiseportalen usw.).

Ansonsten gilt "...vor Gericht und auf hoher See..." ja auch fast immer noch.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #48
Der Veranstalter hat durchaus einen Einfluss, wen er vermittelt, und wenn sich die Beschwerden häufen?
Wie gesagt, kommt der Nächtste und es ist das Gleiche in grün.
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #49
Zitat geschrieben von Silberfrau

Der Veranstalter hat durchaus einen Einfluss, wen er vermittelt, und wenn sich die Beschwerden häufen?

Dann eben kann man ja damit argumentieren, dass er davon gewusst hat (haben musste).
Zitat

Wie gesagt, kommt der Nächtste und es ist das Gleiche in grün.


Mag eventuell sein, aber darum geht es ja jetzt gerade nicht, sondern darum, ob man auf dem Klageweg vom deutschen Reiseveranstalter sein Geld wieder bekommt. Da interessiert es den Kläger wohl nicht, ob das gleiche mit anderen Beteiligten später wieder so abläuft.
Tilo
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Tilo

 ·  #50
ich finde durchaus, daß Verbraucher vor Wucherpreisen in Notlagen (Schlüsseldienst usw) geschützt werden sollten
aber kann es Aufgabe eines deutschen Gerichts sein, Deutsche zu schützen, die sich in fernen Ländern ohne jede Notlage von Verkäufern übern Tisch ziehen ließen?
wer schützt mich davor, ein Goldreinigungspulver, das aus einem Salz/Sodagemisch besteht, für den 20fachen Preis von Salz und Soda zu kaufen, weil ich den Versprechen der fleißigen Fernsehverkäufer glaube, daß das was ganz besonderes ist?
kann das die deutsche Gerichtsbarkeit gar für Basare in Türkei und Dubai leisten?
will sich das ein deutscher Richter wirklich anhören?
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #51
Auf der einen Seite hast du völlig recht, da stimme ich dir zu, aber auf der anderen Seite geht's (leider) auch nicht darum.

So wie ich die bisherige Diskussion hier verstanden habe, geht es nicht darum, ob jemand eine moralische (oder sonst wie geartete) Mitschuld trägt, dass er über den Leisten gezogen wurde oder gezogen werden konnte, sondern nur darum, welche Möglichkeiten man hat, hier in Deutschland sein Geld wieder zu bekommen bzw. Teile davon.

Ob dies immer so okay ist nach dem Motto wenn mir irgendwas passiert, dann rufe ich die deutschen Gerichte an (dafür habe ich ja Rechtsschutz) da wird man mir schon helfen, egal wie abwegig oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #52
Ich sehe das durchaus schon auch so wie Tilo, nämlich...selber Schuld. War aber nicht die Frage.
Der Fragesteller hat nach Hilfe gefragt, und da kann man schon Vorschläge machen.
...
 
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...

 ·  #53
Wo ist denn ein Foto des Ringes, wo der Preis und wo die Beschreibung des Händlers?
Caitiff
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Caitiff

 ·  #54
Ist man in so einem Fall nicht einfach selbst Schuld? Ich gehe ja auch nicht ohne mich vorher über die Preise zu informieren zu einem Autohändler und zahle für einen 10 Jahre alten Polo 10k. Laut den Bewertungen wurde ja echter Schmuck verkauft, der zwar viel zu teuer war, als er bei einem anderen Schmuckverkäufer wäre, aber immerhin echt. Könnte man sich ja dann auch bei irgendwelchen Markenherstellern beschweren, warum sie ihren Chinakram so überteuert verkaufen... Angebot und Nachfrage... wer zu teuer kauft, ohne sich zu informieren ist in diesem Fall doch schon selbst Schuld oder? Wird ja niemand zum Kauf gezwungen, sondern nur die Gier geschürt...
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