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Stempelgesetz - Wie das Gesetz richtig interpretiert wird?

 
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Tilo
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Dabei seit: 09 / 2006

Tilo

 ·  #16
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Ja, muss es.

findest du?
ich meine, nach dem deutschen gesetzgeber ist 18k ne fantasiestempelung ohne relevanz
Heinrich Butschal
Moderator
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Beiträge: 33403
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #17
Nach Stempelgesetz schon, nach Handelsrecht -> Vertragsrecht-> Handelsbrauch und Treu und Glauben, kann ein Anspruch auf Wahrheit abgeleitet werden.

Natürlich nur dem Verkäufer gegenüber.

Dem Blech selbst kann man nichts am Zeug flicken. Wenn es nicht 18 Kt sein will dann will es eben nicht. :-)
Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #18
Hallo zusammen und vielen Dank für die hilfreichen Antworten, insbesondere an Sie, Herr Butschal. Ich weiß jetzt genug über den Sachverhalt und benötige keine weiteren Informationen.

Beste Grüße und eine immer glückliche Hand in Edelmetallgeschäften wünscht
Midas
Perobald
 
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Perobald

 ·  #19
Hallo, ich habe da auch ein Problem. Ich würde meinen Silberschmuck nämlich gerne auch ins europäische Ausland und in die USA verkaufen. Da es in Deutschland aber keine Stempelpflicht gibt und man seinen Schmuck daher auch nicht von offizieller Stelle mit einem Herstellerstempel versehen lassen kann, gibt es scheinbar keine Möglichkeit, diesen gesetzeskonform über die Grenze zu bringen.
Da für die meisten anderen Länder aber eine Stempelpflicht verbindlich ist, wie also kann man dann seinen Schmuck stempeln lassen, sodass er für den Auslandshandel erlaubt ist?

Grüße, Perobald
Heinrich Butschal
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Beiträge: 33403
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #20
Mario Sarto
PostRank 11 / 11
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Beiträge: 2155
Dabei seit: 10 / 2006

Mario Sarto

 ·  #21
Zitat geschrieben von Guestuser

Hallo, ich habe da auch ein Problem.

Du solltest Dein "Problem" wie ein Profi angehen - Dich im Land, in das die Ware gehen soll, erkundigen (Anwältin). Und nein, es bringt nichts, sich auf die "Erfahrungen" anderer zu verlassen. Im Falle eines Falles trägst Du allein mögliche Schäden.
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