Schwarzes Brett
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Suche seriösen Diamantenhandelspartner für die Zukunft

 
ERICKSEN45
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ERICKSEN45

 ·  #1
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich suche einen guten Diamantenhändler der anständige Kurse schätzt und eine langfristige Zusammenarbeit als WIN -WIN State schätzt.
Zum Verkauf
Folgende Diamanten:
- 0,70 C, Clarity SI1,Colour I, Cut-very good 3mal
- 0,40 C, Clarity IF ,Colour D. Cut very good , 2 x excellent Polish and Symetry
- 0,55 C, Clarity IF, Colour I , Cut Triple excellent Polish and Symetry
- 0,65 C, Clarity IF, Colour D. Cut ex. Polish ex. Symetry very good
- Diamant - 1.00 ct - Brillant - D (farblos) - VS1,Cut: Good,Polish: Excellent,Symmetry: Very GoodGIA

Möglicherweise bekomme ich am Montag einen ganz besonderen Stein:

- Diamant - 3.23 ct - Rund - D (farblos) - VS1,IGI (B), Cut excellent Polish and Sym. very good
[
Ich wende mich an sie auf Empfehlung eines Freundes ,der internationaler Gutachter für Steine ist.

Ich wünsche mir einen Partner mit Ausschließlichkeitstätigkeit in beiderseitigem Interesse . um gemeinsam gute Gewinne für die Zukunft durch meine globalen Kontakte für den Steinan- und -verkauf zu realisieren .
Gruß
ERICKSEN
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #2
Ich weiß zwar nicht, weshalb Sie einen Verkaufswunsch als Umfrage erstellen, aber ich habe den Thread mal ans schwarze Brett verschoben.
Den 2. Thread habe ich geschlossen und verschoben.
ERICKSEN45
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ERICKSEN45

 ·  #3
Weil ich noch nicht mit der Arbeitsweise in diesem Forum vertraut war.
Kann ich das canceln ?
Ericksen
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #4
ERICKSEN45
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ERICKSEN45

 ·  #5
Thanks as well !
Mhorgaine
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
Mit Kontakten kann man in diesem Bereich keine Gewinne erzielen. Der Markt, auch für Großhändler ist stark umkämpft und wirtschaftlich arbeiten kann nur der, der im Markt selbst tätig ist und Geld in die Hand nimmt. Für Vermittler ist da kein Platz, keine Spanne möglich. Am populärsten ist noch die Version, eine Ausbildung zu machen, ein Ladengeschäft zu mieten, einzurichten und für Endkunden viel Werbung zu platzieren.
Jm2c
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #7
@Ericksen

Wenn Du "einen Partner mit Ausschließlichkeitstätigkeit" suchst, kann das ja eigentlich nur jemand sein, der keine eigenen oder nur schlechte Bezugsquellen hat. Eventuell auch ein Anfänger oder im Nebenerwerb tätiger.

Ob das dann ein idealer Partner wäre...?

Ein etablierter Diamantenhändler mit internationalen Verbindungen sowohl im Ein- als auch im Verkauf - wie wir es sind - wird sich wohl nicht darauf einlassen, ausschließlich deine Diamanten zu verkaufen.

Zumal die wenigen Steine, die Du hier aufzählst, darauf schließen lassen, dass du auch nur über einen "sehr überschaubaren" Bestand verfügst, von dem kein Diamantenhändler leben kann.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
Stimmt, die Ausschließlichkeit kann man vergessen aus oben genannten Gründen. Aber in der Schmuckbörse verkaufe ich Kundensteine, die ich in Kommission aus Erbschaften und anderen privaten Einlieferungen bekomme. Das können Sie sich hier einmal ansehen. https://www.schmuck-boerse.com/index-edelstein-diamant.htm
Ich kann die Diamanten auch prüfen und auf Wunsch zum Verkauf mit Zertifikat Einsiegeln.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #9
Einen befreundeten Gutachter hat er ja schon.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Zitat geschrieben von Silberfrau

Einen befreundeten Gutachter hat er ja schon.
Das nützt nichts. Der Verkäufer haftet für die Korrektheit der Beschreibung bis zur Verjährungsfrist in 30 Jahren. Wenn der Besitzer einen Gutachter hat, dann muss er eben selbst verkaufen und haftet. Sucht er einen Verkäufer, dann haftet der. Die einzige Ausnahme ist ein Auktionator, der haftet "nur" nach bestem Wissen und Gewissen und wenn der sich durch ein Gutachten absichert, reicht das. Irrtum oder Unwissen eingeschlossen.
Imari
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Imari

 ·  #11
Heinrich, hier verstehe ich jetzt grad überhaupt nichts mehr.

- Verjährungsfrist von 30 Jahren? Was soll das sein? Tippfehler, nehme ich an. Die Gewährleistung im Handel ist ganz sicher nicht so lange.
- "Wenn der Besitzer einen Gutachter hat, dann muss er eben selbst verkaufen und haftet" Den Satz verstehe ich überhaupt nicht. Wenn der Besitzer verkauft, dann haftet er für die Richtigkeit seiner Angaben. Ob er dazu einen Gutachter hat oder nicht, spielt keine Rolle.
- "Sucht er einen Verkäufer, dann haftet der." Wenn der Besitzer einen Verkäufer sucht, der die Ware dann selber verkauft, dann haftet der nur, wenn er der neue rechtmäßige Eigentümer wird. Bei Kommissionen und Auktionen gelten andere Bedingungen, weil die Vermittler kein Eigentum an der Ware erwerben, aber trotzdem in der Gewährleistung stehen. Für den Online-Handel gelten nochmals andere Bedingungen.

Das ist so ungefähr mein Wissensstand. Bin ich da auf dem Holzweg?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #12
Zitat geschrieben von Imari

Heinrich, hier verstehe ich jetzt grad überhaupt nichts mehr.

- Verjährungsfrist von 30 Jahren? Was soll das sein? Tippfehler, nehme ich an. Die Gewährleistung im Handel ist ganz sicher nicht so lange.
Das hat wirklich nichts mit Gewährleistung zu tun. Das ist eher so zu sehen dass wenn einer einen antiken Perserteppich verkauft und nach 29 Jahren stellt sich raus dass, der nicht antik, sondern neuere Fabrikware ist, dann muss er den Verkauf rückabwickeln, selbst wenn er guten Glaubens war. Wenn ein Diamant vsi statt lupenrein ist, ist das analog zu sehen.
Zitat geschrieben von Imari

- "Wenn der Besitzer einen Gutachter hat, dann muss er eben selbst verkaufen und haftet" Den Satz verstehe ich überhaupt nicht. Wenn der Besitzer verkauft, dann haftet er für die Richtigkeit seiner Angaben. Ob er dazu einen Gutachter hat oder nicht, spielt keine Rolle.
Stimmt genau. Nur ich meinte, dass der Laienverkäufer sich auf die Qualitätsbeschreibung des Gutachters verlässt und mit dessen Qualitätsangaben verkauft.
Zitat geschrieben von Imari

- "Sucht er einen Verkäufer, dann haftet der." Wenn der Besitzer einen Verkäufer sucht, der die Ware dann selber verkauft, dann haftet der nur, wenn er der neue rechtmäßige Eigentümer wird. Bei Kommissionen und Auktionen gelten andere Bedingungen, weil die Vermittler kein Eigentum an der Ware erwerben, aber trotzdem in der Gewährleistung stehen. Für den Online-Handel gelten nochmals andere Bedingungen.

Das ist so ungefähr mein Wissensstand. Bin ich da auf dem Holzweg?

Lassen wir mal die Gewährleistung raus, das ist eine ganz andere Baustelle. Der Verkäufer, egal ob Kommissionär oder Eigentümer oder Juwelier haftet für die Korrektheit der Beschreibung. Nur für Auktionatoren gelten einschränkende Bedingungen, wie oben genannt.
Imari
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Imari

 ·  #13
Danke Heinrich! Jetzt blicke ich da besser durch.

Das Stichwort war "Laienverkäufer", natürlich, da hätte ich auch ja mal selber drauf kommen können.
Es scheint also tatsächlich Leute zu geben, die glauben, mit ein paar Steinchen ganz groß in den milliardenschweren internationalen Handel einsteigen zu können, nur weil die Online-Verkäufer der Steinchen (aus diversen Ländern) behaupten, exklusive Quellen zu haben, die den Großen verwehrt sind. Na denn...
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