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Anhänger punzieren, aber wo?

 
Nybörjare
 
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Nybörjare

 ·  #1
Hallo,
Ich möchte einen Anhänger möglichst unauffällig punzieren und habe mir gedacht, die Punze daher wie üblich an der Öse anzubringen.
Der Anhänger besteht aus 999FS, dessen Öse aus 925er Silber, weshalb ich mich frage, ob ich nun auf der Öse eine 999FS Punzierung (auf den Anhänger beziehend) anbringen darf oder nicht.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Nybörjare
 
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Nybörjare

 ·  #3
Alles klar, dann werde ich den Anhänger direkt punzieren.
Danke!
Tilo
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Tilo

 ·  #4
999FS wäre allerdings nicht im Sinne des Gesetzgebers
der sieht da 999 vor ohne Zusätze

während die 999 auf der Öse evtl. noch im Rahmen des Gesetzes wäre, wenn:

die Öse gelötet ist und man deshalb den Anhänger mit der Öse als Einheit ansieht (die Öse ist beweglich oder fest am Anhänger?)
und die Silberfehlmenge der Öse beim Einschmelzen des kompletten Anhängers so gering ist, dass wenigstens 989er Silber rauskommt (10 TT Fehler sind erlaubt)

ich wäre allerdings bei beweglicher Öse für 2 Stempel: 999 auf dem Anhänger und 925 auf der Öse.
das sind klare Verhältnisse
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
oder es einfach lassen, wenn es nicht per Verkauf Deutschland verlassen soll.
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Nybörjare

 ·  #6
Zitat geschrieben von Tilo

999FS wäre allerdings nicht im Sinne des Gesetzgebers
der sieht da 999 vor ohne Zusätze

während die 999 auf der Öse evtl. noch im Rahmen des Gesetzes wäre, wenn:

die Öse gelötet ist und man deshalb den Anhänger mit der Öse als Einheit ansieht (die Öse ist beweglich oder fest am Anhänger?)
und die Silberfehlmenge der Öse beim Einschmelzen des kompletten Anhängers so gering ist, dass wenigstens 989er Silber rauskommt (10 TT Fehler sind erlaubt)

ich wäre allerdings bei beweglicher Öse für 2 Stempel: 999 auf dem Anhänger und 925 auf der Öse.
das sind klare Verhältnisse


Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort!

Die Öse ist fest am Anhänger, könnte jedoch den zulässigen Rahmen für Variante 1 sprengen, weshalb ich mich lieber an Variante 2 halte.

Noch eine kurze blöde Frage: Gibt es für jede Art von Schmuckstück gängige Stellen an denen punziert werden sollte, oder kann man hier nach Gutdünken vorgehen?
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Nybörjare

 ·  #7
Zitat geschrieben von tatze-1

oder es einfach lassen, wenn es nicht per Verkauf Deutschland verlassen soll.


Danke für die Information!

Ich möchte nur mein Privatwerk kennzeichnen, mit der Option es später mal zu verkaufen, jedoch würde mich nun schon interessieren:
Ist das unter Silber-/Goldschmieden hierzulande üblich?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #8
Zitat geschrieben von Guestuser

Noch eine kurze blöde Frage: Gibt es für jede Art von Schmuckstück gängige Stellen an denen punziert werden sollte, oder kann man hier nach Gutdünken vorgehen?

nö, gibt keine gängigen Stellen. Man kann den Stempel auch voll frontal setzen, wenn man das schick findet.

Zitat
jedoch würde mich nun schon interessieren:
Ist das unter Silber-/Goldschmieden hierzulande üblich?

hier in Deutschland gibt es keine Stempelpflicht für Schmuck. Das ist praktisch, wenn man sich, so wie du gerade, nicht sicher ist, wie man stempeln müßte. Mancher Schmuck darf auch gar nicht gestempelt werden, z.B. wenn zwei Legierungen fest verlötet miteinander kombiniert werden (gern genutzte Kombis sind z. B. Platin und 750er Gelbgold oder Silber mit Feingoldfassung). Wenn man seinen Schmuck ins Ausland verkaufen möchte, dann muß man sich allerdings an dortige Stempelvorschriften halten.
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Nybörjare

 ·  #9
Zitat geschrieben von tatze-1

Zitat geschrieben von Guestuser

Noch eine kurze blöde Frage: Gibt es für jede Art von Schmuckstück gängige Stellen an denen punziert werden sollte, oder kann man hier nach Gutdünken vorgehen?

nö, gibt keine gängigen Stellen. Man kann den Stempel auch voll frontal setzen, wenn man das schick findet.

Zitat
jedoch würde mich nun schon interessieren:
Ist das unter Silber-/Goldschmieden hierzulande üblich?

hier in Deutschland gibt es keine Stempelpflicht für Schmuck. Das ist praktisch, wenn man sich, so wie du gerade, nicht sicher ist, wie man stempeln müßte. Mancher Schmuck darf auch gar nicht gestempelt werden, z.B. wenn zwei Legierungen fest verlötet miteinander kombiniert werden (gern genutzte Kombis sind z. B. Platin und 750er Gelbgold oder Silber mit Feingoldfassung). Wenn man seinen Schmuck ins Ausland verkaufen möchte, dann muß man sich allerdings an dortige Stempelvorschriften halten.


Super, nun weiß ich Bescheid.

Nochmals vielen Dank für diese ausführliche und sehr hilfreiche Antwort!!
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #10
Mein Feinsilberstempel hat ab Werk auch FS dran stehen, ich denke, das ist auch sinnvoll, damit man es im Falle einer Vergoldung nicht für Feingold hält. Der passt allerdings eh nicht mehr auf eine Öse drauf.

Ich halte es für im Rahmen des Möglichen, dass dem Gesetzgeber sinnvoll oder nicht am A.... vorbei geht.
Tilo
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Tilo

 ·  #11
Zitat geschrieben von Silberfrau

Ich halte es für im Rahmen des Möglichen, dass dem Gesetzgeber sinnvoll oder nicht am A.... vorbei geht.


richtich
der große Kettenhersteller FBM macht es ja auch längst mit Zusatz z.B. Au, womit bei Weißgold deutlicher ist, dass es kein Silber ist und Ag, wo bei vergoldeten klar ist, dass kein Gold

aber so viel Vernunft und Logik kann man doch beim gesetzgeber nicht erwarten
also zumindest beim deutschen nicht
andere Länder haben das längst eindeutig gelöst mit Zusätzen zu den zahlen (Symbole oder spezifische rahmen um die Zahlen)
Aus unserem Shop


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