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Gold jetzt auch am Automaten - Gold to go

 
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #1
Tilo
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Tilo

 ·  #2
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #3
Zugang zu physischem Gold hat eigentlich jeder. Den Vorteil sehe ich in der Möglichkeit zur Geldwäsche in kleinem Stil. Anderswo hinterlässt du Daten.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
nirgendwo hinterläßt das bei nem Bar/tafelgeschäft bis 2.000 Daten

im Gegenteil: am Automaten wird dagegen im Regelfall mit Karte gezahlt
ob die Automaten überhaupt Bargeld (anonym) nehmen, sehe ich an den Fotos und dem Werbeblabla nicht
Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #5
Zitat geschrieben von Tilo

ob die Automaten überhaupt Bargeld (anonym) nehmen, sehe ich an den Fotos und dem Werbeblabla nicht


doch, sie nehmen Bargeld.
Steht schon dabei, wenn man´s liest ;-)
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #6
Zitat geschrieben von Tilo

nirgendwo hinterläßt das bei nem Bar/tafelgeschäft bis 2.000 Daten

im Gegenteil: am Automaten wird dagegen im Regelfall mit Karte gezahlt
ob die Automaten überhaupt Bargeld (anonym) nehmen, sehe ich an den Fotos und dem Werbeblabla nicht


Auf der Seite steht unter "Automaten" dies hier:
"Einen Goldbarren können Sie entweder per EC-Karte oder Bargeld erwerben."
Ich denke, durch diese Automaten wird das GwG dann
auch gleich überflüßig. Schwarzgeld rein - Gelbgold raus.
Tilo
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Tilo

 ·  #7
haha, erwischt
ich hab geistig abgeschaltet bei dem Geschwurbel und hatte nicht genug Zeit, wirklich (alles) zu lesen

aber stimmt: das ist ein berechtigter Einwand
man könnte dann ja x-mal ne Unze mit Bargeld ziehen, was im laden nicht geht

ich würde es nicht für abwegig halten, wenn die wegen GWG dann eine Kartenidentifizierung machen müssten, auch wenn bar gezahlt wird

ales andere wäre ja absurd, wenn auf die Art das GWG so leicht auszutricksen wäre

unfasbar: die werben tatsächlich damit

>Pro Vorgang kann Gold bis zu einem Wert von 1.999,90€ erworben werden. Wie viele Vorgänge ein Interessent nacheinander durchführt, bleibt ihm überlassen.<


NEIN, das Gesetz untersagt ganz genau das
brauch also nur einer der Wettbewerber (Tafelgeschäft) wegen Wettbewerbsverstoss abmahnen/klagen
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