Edelsteine & Perlen
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stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #1
Im Handwerksblatt Nr. 10 vom 18. Juni 2021 steht ein interessanter Artikel über die Prüf-und Hinweispflichten eines Handwerkers. Das machte mich nachdenklich, da ich einen Anhänger mit einem riesigen Blautopas von einem Juwelier geschickt bekommen hatte mit der Anweisung "Bitte Stein aufarbeiten". Bei dem Stein war nicht nur die Tafel beschädigt , sondern auch der Kiel auf der Unterweite, da der Stein über die Fassung heraus stand. Für die Reparatur hätte ich den Stein ausfassen (lassen) müssen, wenn ich den Auftrag "Stein aufarbeiten" korrekt ausführen wollte. Dies wurde nach schriftlicher Rückfrage und trotz Hinweis auf das nicht optimale optische Ergebnis jedoch abgelehnt. Nun war ich auf der sicheren Seite. Ich schliff und polierte nur die Tafel und bin nun etwas traurig, dass man mich nicht "austoben lassen wollte", denn das Ergebnis könnte viel besser sein. Die Tafel ist jedenfalls astrein poliert. Hätte ich nicht nachgefragt, könnte mich der Juwelier wegen einer mangelhaften Reparatur haftbar machen.
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silvie smith
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silvie smith

 ·  #2
Schade.... der Stein wäre sonst echt der Hammer! Aber des Kunden Wille ist sein Himmelreich.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #3
Volker, ich versteh das Grundproblem, aber das trifft ja hier nicht zu. Eher anders rum, wenn du den Stein hättest ausfassen lassen und ihn nach den Regeln der Kunst aufgearbeitet, dann hätte der Kunde in Anbetracht der entstandenen Kosten die Hände überm Kopf zusammengeschlagen, obwohl er doch genau diesen Auftrag erteilt hat.
Nun sind wir schlau, auf der Hut und liebe Menschen, kennen unsere dummen Pappenheimer und halten Rücksprache.
Und ich glaube B2B sieht es noch mal anders aus als B2C.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #4
Wer weiß, ob der Juwelier mit seinem Kunden gesprochen hat und nur die Kosten im Auge hatte. Die Ausfasserei wäre bei diesem Fassungskonstrukt zumindest einfacher gewesen, als wenn die Brillantkrappen auch noch haltende Funktion gehabt hätten.
Tilo
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Tilo

 ·  #5
wäre nicht eine kleine "Kalette" denkbar?
oder steht der Stein unten nicht über und ist trotzdem beschädigt?
oder steht zu wenig raus zum "Glätten" der Kante?
capcuadrate
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capcuadrate

 ·  #6
tut irgendwie schon weh, wenn man durch die polierteTafel jetzt die ausgefranste Unterseite richtig gut sieht.

Aber wenn es immer nichts kosten soll...
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #7
Zitat geschrieben von capcuadrate

tut irgendwie schon weh, wenn man durch die polierteTafel jetzt die ausgefranste Unterseite richtig gut sieht.

Aber wenn es immer nichts kosten soll...


Empfinde ich auch so, selbst wenn man berücksichtigt, daß
wir den Stein hier stark vergrößert sehen, und man vermutlich
das Ausgefranselte am Dekolleté nicht bemerken wird.
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #8
Auf meinem Monitor ist die Vergrößerung ca 4,8 fach. Der Stein hat das Format 18x24 mm.
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #9
Hallo Tilo,
der Stein steht etwa 2 mm über. Zu wenig Platz, um eine weitere Facettenreihe anzulegen. Der Juwelier beschäftigt einen eigenen Goldschmied. Das Ausfassen wäre meiner Ansicht nach kein Problem gewesen. Schade...
uhu
Tilo
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Tilo

 ·  #10
ja, der hätte das ausfassen sollen, keine Frage
Facettenreihe geht nicht wegen der fassung und den Schrägen
ich dachte an genau eine Facette unten in der Art einer Kalette
stoanarrischer uhu
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stoanarrischer uhu

 ·  #11
Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht eine recht große, auffällige Kalette geworden wäre...
uhu
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