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Romana
 
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Romana

 ·  #1
Bei der Haushaltsauflösung gefundener Armreif mit geschnitzten Elefanten. Über die Herkunft kann ich nichts sagen. Stammt vermutlich aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts.
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tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
Kann Elfenbein sein, kann Knochen sein. Bitte scharfe Fotos machen auf weißem unstrukturierten Kopierpapier, damit man auch eine eventuelle Maßerung sehen kann.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #3
Das Foto ist leider nicht wirklich scharf - trotzdem glaube ich
im Inneren des Reifens die typischen Linien für Elfenbein
zu sehen. Ein paar Fotos auf weißem Papier und die Schärfe
auf den oberen Reif-Rand gestellt... dann müßten dort aus
den jetzt lamellenartigen Streifen in der lichten Weite des Reifs,
die elfenbein- oder mammut-typischen Schregerschen Linien
zu erkennen sein.
Deinem Hinweis auf den erhofften Entstehungs-Zeitraum im
Beginn des 20ten Jahrhunderts entnehme ich, daß Du mit der
Problematik des Verkaufs von Elfenbein-Produkten bereits
vertraut bist? Ohne jetzt weitere Fotos gesehen zu haben, ob
es sich um Elfenbein handelt, so kannst Du es ohne offizielle
Papiere nicht verkaufen. Der Besitz und das Tragen des Reifs
durch ausschließlich Dich!, ist jedoch erlaubt.
Romana
 
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Romana

 ·  #4
Danke für die Infos. Ich lege mal noch 2 Fotos bei. Nein,, ich kenne mich nicht mit Elfenbein aus. Ich verbinde den Reif mit meiner Oma, geboren 1900. Oder Tante und Mutti, geb 1923.
Gewicht 63 g, Durchmesser innen 6,7 cm, aussen 9 cm. Er passt mir leider nicht übers Gelenk. Wo soll man denn ein Zertifikat herbekommen? Ich habe leider keine Verwendung dafür. Was soll damit werden? L.G. Romana
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Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #5
Tilo
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Tilo

 ·  #6
letztlich egal
ist halt nicht als Elfenbein verkaufbar

folgendes will ich nicht empfehlen, sondern erzähle nur die Realität: manche Privatverkäufer nennen es dann einfach Edelbein/Knochenschnitzerei
wer als Käufer Ahnung hat, sieht dann schon, was es ist
MaJa
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MaJa

 ·  #7
Pinguin
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Pinguin

 ·  #8
Wenn Du ihn gerne tragen würdest, kann man den schon entsprechend umarbeiten. Aufsägen, Scharnier und Schloss dran- und dann kannst du den direkt uns Handgelenk machen.

Du müsstest allerdings vorher messen, ob er um Dein Handgelenk geht.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #9
Leider kann ich auch anhand der neuen Fotos nicht
unterscheiden ob es sich um Mammutzahn oder
Elefantenzahn handelt, da ich die Kreuzungswinkel
nicht erkennen kann. Aber aufgrund des Motivs gehe
ich von Elfenbein aus. Eine Altersbestimmung wird
schwierig, da sich derartige Schnitzereien zeitlich
nicht eindeutig zuordnen lassen.
Um Deinen Armreif handelbar zu machen, brauchst
Du ein Altersgutachten eines vom Bund für Naturschutz
zugelassenen Gutachters.
Die Anfrage nach Cites-Papieren für so ein Stück ist
aussichtslos.
Setze Dich mit einem der Gutachter in Verbindung und
frage vorab nach den Kosten für ein Altersgutachten.
Wenn das positiv für den Reif ist - also vor 1947 hergestellt -
(was ich nicht glaube), dann könntest Du ihn legal verkaufen.
Hinweise wie Du ihn über Internet-Plattformen anbieten
kannst, will ich hier nicht geben.
Beachte, daß Du den Reif - ohne die oben genannten "Papiere" -
nur selbst besitzen/benutzen darfst. Du darfst ihn weder
verschenken noch kannst Du ihn an Erben hinterlassen.
Bei evtl. Reisen ins Ausland solltest Du ihn weder im Koffer
noch am Handgelenk mit Dir führen. Bei einer Zollkontrolle
würde er sofort beschlagnahmt.
Hier die Liste der in Deutschland zugelassenen Gutachter:
Günther Heckmann (Antiquität, Elfenbein-Schnitzerei, Elfenbeinprodukt)
Telefon 04165-2217474, Fax 04165-2217488
heckmann@bmub-gutachter.de
Am Ahrensberge 2, 21279 Hollenstedt
---
Galerie Streckfuß, Restaurator
Matthias Streckfuß (Elfenbeinprodukt, Elfenbein, unbearbeitet)
Telefon 030-92213813, 0172-3221620 mstreckfuss@web.de
Dickhardt Str. 27, 12161 Berlin
---
Kunsthandel Klefisch GmbH- Schwerpunkt Ostasien
Trudel Klefisch (asiatisch, Antiquität, Elfenbein-Schnitzerei, Elfenbeinprodukt)
Telefon 0172/530 1112 auctions@klefisch.com
Oststrasse 9-11, 50966 Köln
---
Sachverständiger Antiquitäten
Süd-Ostasiatische Kunst
Hans-Martin Schmitz (Antiquität, Elfenbein-Schnitzerei, Elfenbeinprodukt)
Telefon 0221/44 85 35, Fax 0221/424 89 41
schmitz@asianartschmitz.de
Luxemburger Str. 124/1506, 50939 Köln
---
Sachverständiger Antiquitäten
Schwarzafrikanische Kunst
Konsul Bernd Schulz (Antiquität, Elfenbein-Schnitzerei, Elfenbeinprodukt)
Telefon 02842/6498 info@bs-kunsthandel.de
Dachsberger Weg 15, 47475 Kamp-Lintfort
---
Sachverständiger Antiquitäten
Elfenbeinprodukte
Bernd Spachmann (Antiquität, Elfenbein-Schnitzerei, Elfenbeinprodukt)
Telefon 09392/98 48 47 bernd.spachmann@freenet.de
Flurweg 25, 97904 Dorfprozelten
---
Sachverständiger Antiquitäten
Europäische Kunst
Dietmar Tippelt (Antiquität, Elfenbein-Schnitzerei, Elfenbeinprodukt)
Telefon 09391/2627, Fax 09391/2627
Eichholzstr. 17 a, 97828 Markheidenfeld
---
Sachverständiger Antiquitäten
Elfenbeinprodukte, Rohelfenbein
Dr. Michael von Solodkoff (Antiquität, Elfenbein-Schnitzerei, Elfenbeinprodukt)
Telefon 06223/7 40 21, Fax 06223/740 51
medulla@online.de
Im Brühl 23, 69151 Neckargemünd
---
Sachverständiger für antike asiatische Elfenbein- und Hornschnitzereien
Dr. Phil. Daniel Suebsman (Nashorn-Hörner, bearbeitet, Elfenbein-Schnitzerei, Elfenbeinprodukt)
Telefon 0221-219 63 60 / 0178-8495483, suebsman@gmx.de
Händelstraße 37, 50674 Köln
Tilo
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Tilo

 ·  #10
auch vererben ist nicht mehr? also vernichtung bei Tod des besitzers?
wo soll das stehn?
ich lese das Gesetz so: verschenken und vererben ist erlaubt, denn es ist im Gegensatz zu folgendem nicht explizit verboten:

nur Handel ist nicht erlaubt und auch nicht Tausch, Vermietung
Pinguin
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Pinguin

 ·  #11
Dass so etwas nicht verschenkt/vererbt werden darf, wäre mir auch neu.

Man sollte natürlich auf die Rechtslage hinweisen, aber „radioaktives Material“ ist es ja nun auch nicht. ;-)

Aus rein praktischer Erfahrung weiss ich, dass auf jedem Flohmarkt und jedem Antikmarkt viele Elfenbeinsachen ohne Gutachten und ohne Cites-Bescheinigung gehandelt werden, und das gilt auch für Ebay (auch wenn die dort sehr hinterher sind, und man für das Anbieten gesperrt werden kann).

Dass man dort sowas recht einfach bekommt, ist ein „offenes Geheimnis“, und ja, es ist (theoretisch) illegal. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Es ist ja auch richtig, dass der Handel mit Elfenbein so strikt untersagt ist. Aber der Elefant wird auch nicht wieder lebendig, wenn Du den Armreifen in die Tonne wirfst. Man sollte eben nur kein neues Zeug mehr kaufen, und dafür finde ich das Handels/Import/Souvenirverbot absolut notwendig. Es ist eben schwer, eine Grenze zu ziehen zwischen privatem Flohmarkthandel älterer Einzelstücke, und den „privat auftretenden“ professionellen Schmugglern, die neue Stücke als alt tarnen und dann zu hohen Preisen verkaufen wollen.

Daher das ganze Gutachterbrimborium, und die recht restriktive Gesetzgebung.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #12
Ich werde es jetzt nicht recherchieren, aber kenne es so dass der Handel verboten ist. Dadurch wird zwar der Elefant nicht mehr lebendig aber die Kaufnachfrage und damit der Wert wird reduziert und damit auch das Interesse neue Elefanten zu töten. Das ist genau so wie mit den Corona Maßnahmen. Einzeln kann man den Sinn hinterfragen aber im Gesamten sollen sie Häufigkeit von Personenkontakten reduzieren und wenn man sich daran hält, dann tun sie es auch.
Romana
 
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Romana

 ·  #13
Ich danke ganz herzlich für die Beiträge. Besonders pontikaki für die Hilfe. Möchte das damit beenden.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #14
Ja, es ist inzwischen tatsächlich so, daß man Elfenbeine
und Produkte daraus - ohne "Papier" - nicht x mehr vererben
darf.
Ich beschäftige mich und den Landkreis Verden und das
Bundesamt für Naturschutz mit der Vererberei schon seit
einiger Zeit. Denn ich möchte ein "ordentliches Testament"
schreiben und in meinem zukünftigen Nachlass befinden
sich aus meiner Ausbildungszeit 2 Elefantenstoßzähne, s.u.
die ich 1968/69 - damals völlig legal - von der Zeichenakademie,
Hanau erworben habe. Natürlich gibt`s dort keine Unterlagen
mehr und ich kann nur meine Noten im Elfenbeinschnitzen
nachweisen.
Heute habe ich dann wieder lange Gespräche mit den beiden
obigen Einrichtungen geführt wie ich verhindern kann, daß
meine Erben - in dem Fall "Ärzte ohne Grenzen" - die Zähne
und einige von mir geschnitzte Stücke vernichten lassen müßen.
Denn selbst die dürfen das Erbe nicht annehmen oder für Gemein-
nützige Zwecke verkaufen.
Aus der Sicht des BfN habe ich für die Zähne nur 3 Möglichkeiten:
a) Ich vernichte die Zähne
b) Ich lasse eine C14-Analyse der Herkunftszeit machen (das
ist nicht das Altersgutachten der Elfenbeinprodukte) sondern die
Zeitangabe wann der Jumbo durch die Savanne gestapft ist.
Eine C14-Analyse kostet pro Stück/Zahn ca. 800,- €.
c) Ich bestimme in meinem Testament das Land Niedersachsen
zum Erben der Beißerchen, damit Hannover sie der Forschung
und Lehre zuführen kann.
So :-/ , ich nehm den Publikums-Joker;-).........
------------------------
Trotzdem noch ein bißchen was zum Wissen über dieses wunderbare,
uralte Material zur Herstellung von Kunstwerken.
Unterscheidung zu Knochen ist oft schon durch die Größe der
Objekte gegeben. Man muß sich auch immer vergegenwärtigen,
daß nur die beiden vorderen Drittel eines Stoßzahnes massiv sind,
Und sich der Nerv komplett durch den Zahn zieht - in der Spitze
nur als stecknadelkopfgroßer schwarzer Punkt - im kopfnahen
Bereich füllt er jedoch den Zahn fast aus. S.unten
Die Oberfläche von Elfenbein hat ebenfalls eine ganz eigene Struktur,
kann man gut von Knochen unterscheiden - Siehe Dosen unten.
Und wenn Ihr x Mammut von Elfenbein unterscheiden müßt, dann
den Winkelmesser zu Hilfe nehmen: Bild 1 nächste = Elfenbein, Bild 2
nächste = Mammut
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pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #15
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