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Korrekte Feingehaltsangabe

 
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Umfrage

Wie stempelt man einen Feinsilberohrring an einem 925er Ohrkaken?
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Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #1
Bin etwas verwirrt. Wie stempel ich:
Einen Ohrring aus Feinsilber, der mittels einer offenen Öse mit einem Ohhaken bzw. einer Brisur aus 925er verbunden ist?
Brisur 925, Gehänge 999 ? A
Nur die 925 auf der Brisur? B
Gar nicht? C
Sonstiges, bitte erklären D
Unterschied, wenn die Verbindungsöse verlötet ist? Ja= E Nein= F
tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
Wenn die Verbindungsöse offen ist/bleibt, dann wird jedes Teil individuell gestempelt. Also Brisur 925, Rest 999.

Wenn Öse verlötet ist, dann ist das für den Moment untrennbar miteinander verbunden, dann bist du mit dem 925er Stempel solo auf der sicheren Seite.
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #3
Zitat geschrieben von tatze-1

Wenn Öse verlötet ist, dann ist das für den Moment untrennbar miteinander verbunden, dann bist du mit dem 925er Stempel solo auf der sicheren Seite.


Also, meines Wissens nicht - denn du darfst nur mit einer
maximalen Toleranz von 10 Tausendstel stempeln. Und
das gilt nach oben und nach unten.
Da dürfte dann nicht verlötet werden. Oder bei verlötet darf
keines von den Teilen gestempelt werden.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
der Gesetzestext bzgl. Fehlergrenze darf wohl getrost im wörtlichen Sinne als Fehlen von Feinmetall gelesen werden, also nach unten

bei Geräte haben die das eindeutiger formuliert, daß es nur nach unten gemeint ist: >unter<
warum sie sich dann bei Schmuck weniger eindeutig formuliert haben?
ganz sicher nicht, um zu viel Feinmetall unter Strafe zu stellen, sondern weil sie wohl Spaß am formulieren mißverständlicher Texte hatten
ist ja oft so, damit ihre Juristenkollegen immer gut zu tun haben, wenns um die Auslegung der Gesetze geht

sage ich als persönlicher Kenner der damaligen Gesetzesformulierer ;-)
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
Ich habe in der Goldschmiedeschule gelernt, daß unterstempeln zwar keinen Sinn macht, aber erlaubt ist, während überstempeln strafbar ist. In Deutschland sind wir hier in der glücklichen Lage, daß wir im Zweifelsfall auch mal den Stempel weglassen dürfen, weil keine Stempelpflicht vorhanden ist.

Für das Stempeln gilt der Gesamtfeingehalt der Legierung nach dem einschmelzen (Mario wird das sicherlich bestätigen, da kennt der sich aus und wiederholt das auch liebend gern). Deswegen wird auch Silber normal überlegiert (also 935 statt 925 der heutige Standard), da eine Feingehaltstoleranz von 10 Teilen nach schon bei der Verwendung von zu viel Lot (kein Prüflot bei Silber) kritisch werden kann. D.h., wenn 935er Silber mit 925 gestempelt wird, dann ist da immer noch ein bißchen Puffer nach unten, falls doch mal aweng zuviel mit Lot rumgepampt wird (meiner Meinung nach).

In der Lehre haben wir unzählige Berechnungen in Mathe rechnen dürfen, die den maximalen Gebrauch von Silberlot, um die Feingehaltstoleranz zu erhalten, betrafen.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #6
Ich dachte dieser Punkt (im Gesamten eingeschmolzen) betrifft nur den Import in die Schweiz?
Tilo
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Tilo

 ·  #7
warte mal,
stat den Gesetzestext zu lesen
hier bei Mario in schön großen Buchstaben
https://mario-sarto.com/info-g…lberwaren/
"wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird"

spekulierst du lieber?

ja, kann man so machen, aber........

wobei ich schon warte, daß Mario auch mir Spekulation vorwirft, weil ich Fehlergrenze bei Schmuck genauso lese wie bei Gerät, nämlich nur nach unten ;-)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
Zitat geschrieben von Silberfrau

Ich dachte dieser Punkt (im Gesamten eingeschmolzen) betrifft nur den Import in die Schweiz?

Nein, das ist Deutsch. Die Schweiz ist nur bei den in Deutschland erlaubten 3 % Unterlegierung (im Ganzen eingeschmolzen) bei Gold strenger und erlaubt diese Toleranz nicht. Daher sollten Exporte in die Schweiz 760 statt 750 auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #9
Ich finde, das hat er im Vorwort sehr schön zusammen gefasst. Der Gesetzestext ist halt - na Behördendeutsch. Insbesondere, finde ich, sorgt der Passus
Zitat
§ 5 [Stempelung von Schmucksachen]
(1) Schmucksachen von Gold und Silber dürfen in jedem Feingehalt gestempelt werden und ist in diesem Fall der letztere in Tausendteilen anzugeben.
(2) Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird.
(3) Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.
§ 3 [Stempelzeichen]
Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Form des Stempelzeichens zu bestimmen.

bei mir für Verwirrung.
Nun ist meine Berufsschulzeit schon eine Weile länger her als bei Anke. Und da wurde es eben so vermittelt.
Und an noch etwas Anderes erinnere ich mich Berufschulmäßig: "Metallisch verbunden heißt fest angelötet", Dass dies auch durch eine verlötete Öse sein kann, war mir bis dato auch nicht bewusst.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #11
Ah, ok, Schweiz das Gleiche, nur viel strenger, verstehe.

Sollten dann besagte Exporte nicht besser mit 740 bezeichnet sein und in 750 gearbeitet, oder meinst du in 760 gearbeitet und 750 gestempelt (dafür spezial-Legierung machen)?

Ok in die Schweiz verkauf ich dann halt nur einheitlichen Schmuck.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #12
Ich nehme an, das Feinsilberteil soll nicht nur gemarked sein, sondern der Stempel auch erkennbar. Das spricht für clear anstatt von Gegenemail.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #13
Zitat geschrieben von Silberfrau

Ah, ok, Schweiz das Gleiche, nur viel strenger, verstehe.

Sollten dann besagte Exporte nicht besser mit 740 bezeichnet sein und in 750 gearbeitet,
Diese Gesichter möchte ich sehen, wenn der Zoll diese Stempel findet. :)
Zitat geschrieben von Silberfrau
oder meinst du in 760 gearbeitet und 750 gestempelt (dafür spezial-Legierung machen)?
Ja genau, vor allem dann Du für Deutschland damit rechnest die Toleranzgrenze auszunutzen.
Zitat geschrieben von Silberfrau


Ok in die Schweiz verkauf ich dann halt nur einheitlichen Schmuck.
So wie in Deutschland, wenn die Ösen zugelötet sind.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #14
Zitat geschrieben von Silberfrau

Ok in die Schweiz verkauf ich dann halt nur einheitlichen Schmuck.

Bevor du in die Schweiz verkaufst, informiere dich erst mal, welche Stempelvorgaben eingehalten sein müssen. Neben Feingehalt noch ne Herstellermarke, die beim Zoll registriert sein muß etc.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #15
Ok Dann haben die Schweizer halt Pech.
Oder sie haben die berühmte Kontaktadresse in Konstanz.
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