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Wie lange Dienstleistungsverträge aufbewahren?

 
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #1
Hallo ihr Lieben,

hat jemand eine Ahnung wie lange man einen Vertrag über eine Dienstleistung, die ich geleistet habe, aufbewahren muss?

- Bis beide ihn erfüllt haben, geleistet und bezahlt (ohne Material)
- 2 Jahre wegen Gewährleistung
- 6 Jahre "sonstige"
- !0 Jahre wegen Steuer (Bezahlungsbeleg eh, aber die ist separat, und eh in den Kontoauszügen)

??
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #2
Und Lieferscheine, wie lange hebt ihr Lieferscheine auf?

Ich brauch Platz!
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #3
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #4
Das Geld ist ja über die Rechnung, die natürlich aufbewahrt wird, und nicht den Lieferschein geflossen, aber ok.
Der Rundumschlag zur Entrümpelung ist doch schwerer als erhofft.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #6
Na toll! Ich würde mich lieber nach dem oberen Link (Zitat daraus.) >>
Empfangene Lieferscheine: Unternehmer dürfen empfangene Lieferscheine entsorgen, sobald die entsprechende Rechnung eingegangen ist und diese Rechnung alle Informationen enthält, die ansonsten auf dem Lieferschein stehen.
Abgesandte Lieferscheine: Bei von einem Unternehmer versandten Lieferscheine endet die Aufbewahrungsfrist aufgrund dieser Neuregelung mit dem Versand der Rechnung, wenn die Rechnung alle Infos enthält, die ansonsten im Lieferschein enthalten sind.<< richten. Macht ja auch logischen Sinn.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #8
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Für die Zukunft kann es sinnvoll sein, Rechnungen und Korrespondenz nach dem öffnen des Briefes mit einem preisgünstigen Bürokombidruckscanner in ein durchsuchbares PDF zu speichern und danach weiter zu leiten, entweder in ein passendes Verzeichnis oder per Mail. Die Originale können dann chronoligisch abgelegt werden und brauchen nicht mehr in Ordner abgeheftet werden. Dann kann man die Papierkisten auch irgendwo auslagern.

Wenn man dann eine Rechnung sucht und das Datum nicht mehr genau weis muss man nicht ewig blättern sondern die Suchbegriffe eingeben und die Dateisuche findet dann.
Tilo
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Tilo

 ·  #10
Lieferscheine, auf die eine Rechnung folgte, habe ich noch nie aufgehoben
(und auch nicht gescannt)
alles andere kommt in einen Ordner und wird 10 Jahre aufgehoben (auch wenn einige wenige Inhalte des Ordners schon nach 6 Jahren rausgenommen und entsorgt werden könnten)
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #11
Zitat geschrieben von Silberfrau

Ich brauch Platz!

Dokumentenmanagementsystem heißt das neue Schlagwort seit 2015.

Und den Buchstabensalat gibt's dazu kostenlos von der oberen Riege:
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Es gibt zwar noch keine offizielle Pflicht zum Dokumentenmanagementsystem, aber irgendwann mal sollte sich jeder Gewerbetreibende damit beschäftigen:
https://www.welt.de/wirtschaft…chten.html

Schon ein paar Jährchen her, haben wir vom Steuerberaten den Mandantenbrief bekommen, wo darauf aufmerksam gemacht wurde, künftig alles einzuscannen und elektronisch zu sichern.

Von wegen *pfffh*, das heißt jetzt PDF. ;-)

Heinrich hat's ja schon erkannt und erklärt.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #12
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