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Wichtige Info zum Bargeldeinkauf “Geldwäschegesetz”

 
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #1
Da bestimmt auch einige von Euch als Anbieter von Schmuck und Edelsteinen bzw. bei hochwertigen Anfertigungen betroffen sein werden (abgesehen davon, sind wir Unternehmer ja alle auch Verbraucher und auch von dieser Seite tangiert), hier eine wichtige Info zur Kennttnis:

Die Änderung/Verschärfung des Geldwäschegesetzes steht kurz bevor!

Die im Vergleich mit unseren europäischen Nachbarländern bei uns bisher noch recht “großzügige” Regelung, eines Einkaufs mit Bargeld bis zu max. 14.999 Euro (bis zu dieser Grenze kann man völlig anonym einkaufen) wird schon sehr bald verschärft.

Deutschland muss bis spätestens zum 26. Juni 2017 das Gesetz der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt haben. Damit sinkt die Grenze für Bargeldkäufe ohne Legitimation von aktuell 14.999 Euro auf dann nur noch 9.999 Euro! Gleichzeitig sollen die Kontrollen auch noch verschärft werden.

Link entfernt. Red.

oder auch noch detaillierter unter https://www.haufe.de/complianc…98444.html

Ganz wichtig ist sich nicht nur den Ausweis zeigen zu lassen, sondern sich diesen auch für spätere behördliche Überprüfungen zu kopieren und aufzubewahren.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #2
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #3
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #4
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #5
Auf dieser Seite https://www.datenschutzbeauftr…s-erlaubt/ gibt es Infos. U.a. diese Aussage:

" Gesetzlich geregelte Personalausweiskopien

Darüber hinaus existieren die bekannten wenigen gesetzlich geregelten Fälle, in denen Personalausweiskopien angefertigt werden dürfen. Diese finden sich etwa im Geldwäsche- oder im Telekommunikationsgesetz."
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
tatze-1
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tatze-1

 ·  #7
Deswegen steht auch in den Dokumentationsformularen, daß man u.a. neben den Adreßdaten die Ausweisnummer aufschreiben soll.
arglthesheep
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arglthesheep

 ·  #8
Da ich das in meiner anderen Firma tagtäglich machen muss.
Die Ausweissdaten müssen wir dort vorhalten und dokumentieren, wer wann wen identifiziert hat.
Wir haben es sogar noch ein bisschen schwerer, da wir auch den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren müssen und auch das dokumentieren müssen.
Die Ausweissnummer ist selten ausreichend, da man zum einen alles aufschreiben kann und man damit im nachhinein selten verifizieren kann wer es nun war, ob der Ausweis gültig war usw.
Ich kann mich mal schlau machen, wie es in unserer Branche hier zu handhaben ist, wenn das von Interesse ist.
Beste Grüße
Redaktion
Redaktion
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Redaktion

 ·  #9
@diamantenimport,
ich hab den Link zu Deinem Blogbeitrag entfernt.
Bitte verzichte komplett und dauerhaft auf Links zu Deinem Blog.
Ich werde die Mods entsprechend informieren.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #10
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #11
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #12
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