Schmuck-Themen allgemein
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AGB gebrauchten Schmuck

 
Guestuser
 
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Guestuser

 ·  #1
Guten Tag,

ich habe mir einen gebrauchten Goldring, mit Edelstein gefasst, vom Juwelier gekauft und möchte hier folgende Frage stellen;

Wie wird das Widerrufsrecht gehandhabt, denn auf der Quittung steht nichts drauf !? Ich möchte den Ring reklamieren, weil ich im Nachhinein fest gestellt habe, das die Spitze von dem Stein fehlt bzw. abgebrochen ist.

Über Hilfreiche Infos und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Jasmin
Redaktion
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Redaktion

 ·  #2
@Jassy_M,
willkommen bei uns hier im Forum und auf dem Portal.
Rechtsberatung dürfen wir nicht geben, ich würde Dir empfehlen direkt mit dem Verkäufer zu verhandeln. viel Erfolg wünsch ich Dir dabei.

@all
bitte nur allgemeine Hinweise, nichts was in Richtung Rechtsberatung geht, Ihr wisst, dass wir das nicht dürfen, danke.
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #3
Hallo jassy,

ganz allgemein 😉 hast du auch beim Kauf von gebrauchten Artikeln von Händlern ein Widerrufsrecht. Jedoch gilt dies nur bei Fernabsatz, nicht beim Kauf im Laden.

Etwas anderes ist es wenn du Mängel reklamierst, das hat mit Widerruf bei Fernabsatz nichts zu tun.

Wie schon von der Redaktion geraten, hingehen und mit dem Verkäufer sprechen/reklamieren.
Tilo
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Dabei seit: 09 / 2006

Tilo

 ·  #4
der Hinweis auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
ist keine Rechtsberatung
ist ein Manel an einer Sache, kann der Verkäufer nachbessern
geht das nicht, muß man sich einigen
im Zweifel Rückabwicklung, die aber nichts mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu tun hat
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