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Soweit ich das weiß, handhabt der Zoll das bei Privatleuten, vorausgesetzt du hast nur z.B. eine Uhr dabei, recht locker.
Das kannst du bei den einschlägigen Reality-Sendungen jedenfalls immer wieder sehn.
Das mit der gewerbsmäßigen Einfuhr ist was ganz anderes.
Ebenso wenn du damit zum Hersteller gehst, dann ists weg, oder wenn du versuchst es weiter zu verkaufen wirds halt möglicherweise auch sehr sehr teuer. _________________ Gruß
Zirkonhead
Die Polizei werden die nicht rufen, dafür gibt es keinen Grund. Der Besitz von Plagiaten ist erlaubt, nur der Handel nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, das die nicht sehr erfreut über deine Vorlage sind.
Gruß
würde ich jetzt nicht so ganz stehen lassen wollen...
Auch der Besitz von Plagiaten ist nicht ohne weiteres "erlaubt". Egal ob Uhr, Schmuck, Kleidung oder sonst etwas ähnliches.
Wenn man z. B. ein Plagiat im Ausland (z. B. Thailand) erwirbt und damit bei der Einreise am z. B. Flughafen (Zoll) kontrolliert wird, wird der Gegenstand eingezogen und vernichtet! (Vergleich auch gelegentliche Nachrichten: Containerlieferungen in Hamburg, etc.)
Daher bin ich mir nicht sicher, ob das Tragen von Plagiaten wirklich "erlaubt" ist.
Ich kann mir also auch gut vorstellen, dass die Uhr, sollte der Besitzer damit direkt zu Cartier gehen um diese begutachten zu lassen - Im Falle eines Plagiats - "enteignet" und vernichtet wird. (Ob dies ein Juwelier auch tun würde, glaube ich eher nicht, wäre aber auch nicht unmöglich).
In jedem Fall sollte jeder Plagiatträger bei der Ein- und Ausreise von/nach Deutschland (und wenn es auch nur die Nachbarländer sind) etwas "vorsichtig" sein.
Auch das stimmt wieder alles nur halb.
Der Besitz und das Tragen sind eindeutig erlaubt.
Und wenn ich dem Zoll klar mache warum ich genau diese Plagiat brauche, (in meinem Fall Dokumentation)
muss der Zoll die freigeben.
Wahrscheinlich erst nach Monaten, aber er muss.
Der Juwelier, der fremdes Eigentun einzieht, macht sich strafbar.
Reg.-Datum: 03.08.2010 Beiträge: 13 Wohnort: Neuburg am Rhein
Verfasst am: Mo, 16. Aug. 2010 21:13 Titel:
@ Heinrich B.: das gefällt mir - damit kann ich leben
@ Zirkonhead und Karlo: ich bin kein Experte in diesen Sachen - und Jurist bin ich auch keiner.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, was "der Dokumentation" dienen soll Dies kann höchstens, um beim aktuellen Beispiel der Uhr zu bleiben, der Hersteller "Cartier" sein, der Plagiate zu Begutachtung/Dokumentation "einführt". Ich glaube aber doch, dass diese Plagiate dann im Anschluß im Schredder landen werden, als an einem Handgelenk!
Sonst kann ich mir keinen "Dokumetationsfall" vorstellen (oder klärt mich auf...)
Meines Erachtens nach hat ein Uhrenrestaurator oder sonstiger Branchennaher keinen Anspruch "auf Dokumentation". Dies hat und kann nur der betroffene Hersteller haben, dessen Geschäfte durch die Plagiate an sich geschädigt werden.
Und was die TV-Sendungen angeht, bei der der Zoll mal "ein Auge zudrückt"... ihr schaut bestimmt auch Richterin Barbara Salesch, Toto und Harry und Co. und glaubt dran, dass dies alles der Realität entspricht!?
Vermutlich lässt der Zoll das Ganze bestensfall dann durchegehen, weil die Beamten nicht eindeutig beurteilen können, ob es sich um ein Original oder eine Fälschung handelt... (es gibt wirklich SEHR gute Plagiate, bei denen es selbst Experten sehr schwer fällt die Authentizität eindeutig zu beurteilen - diese Plagiate kosten aber dann aber auch "etwas mehr" als ein paar Groschen)...
Gott sei Dank betrifft mich dies aber nicht - mein Schmuck/meine Uhren sind echt!
Vermutlich lässt der Zoll das Ganze bestensfall dann durchegehen, weil die Beamten nicht eindeutig beurteilen können, ob es sich um ein Original oder eine Fälschung handelt
Dann wären aber eigentlich auch die Einfuhrabgaben fällig.
Laut Hauptzollamt Krefeld reicht es zu belegen, dass Fachartikel ueber Faelschungen verfasst werden.
Ob das jetzt evtl. Hauptzollamt Huerselmuersel auch so sieht, weiss ich allerdings auch nicht.
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 10493 Wohnort: München
Verfasst am: Di, 17. Aug. 2010 07:29 Titel:
Zusammenfassend:
Besitz ist erlaubt ausser im grenzüberschreitendem Verkehr, ausser man heisst Karlo und schreibt Artikel über Fälschungen und weist es in Krefeld nach. Aber evtl. nicht in in Hürselmürsel.
Jetzt haben wir doch schon einen Satz, der wie aus der juristischen Wirklichkeit entsprungen scheint.
Es ist also alles klar wie Kloßbrühe und keiner blickt durch. .-) _________________ MfG Butschal
Reg.-Datum: 03.08.2010 Beiträge: 13 Wohnort: Neuburg am Rhein
Verfasst am: Di, 17. Aug. 2010 09:12 Titel:
@ Zirkonhead: stimmt! Sofern die Uhr natürlich "neu" ist. Bei einer gebrauchten Uhr wohl kaum -> Ausnahme hier: man hat Glück und trifft auf einen "Korinten-kackenden-Zoll-Beamten" und muss auch hier die Herkunft der Uhr nachweisen
(wie ich gerade mal wieder feststelle: Ausnahmen bestätigen wohl wirklich alle Regeln und Juristen/Anwälte sind dazu da, die Ausnahmen zu legalisieren)
@ Karlo: kann ich mir vorstellen, ja! Wenn aber ich als nachweislicher Schmucklaie (der beruflich mit dem Thema gar nichts zu tun hat) dies als Argument vorbringe, glaubt mir das doch bestimmt keiner, oder!?
Und: In Deinem speziellen Falle glaube ich, dass Du auf Grund Deiner Tätkeit auch sonst nicht mit einer Fälschung am Armgelenk rumläufst, oder!?
@ H. B.: mir gefällt Deine Art zu antworten!
Schließlich ist Humor der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt! (Ringelnatz)
@ Karlo: kann ich mir vorstellen, ja! Wenn aber ich als nachweislicher Schmucklaie (der beruflich mit dem Thema gar nichts zu tun hat) dies als Argument vorbringe, glaubt mir das doch bestimmt keiner, oder!?
Angeblich soll das Glaubhaftmachen von Sammelinteressen an Fakes auch helfen. Wieder Zitat Zoll Krefeld.
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