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Verfasst am: Do, 04. März. 2010 16:06 Titel: Ehering gekauft und ihn falsch eingraviert bekommen.was tun?
Hallo,
ich habe einen Ehering gekauft und bezahlt..erstmals musste ich wegen der bestellung der groese 1Monat warten und dann musste ich 2Monate warten wegen der Gravur. das sind jetzt schon 3Monate wartezeit.
Und jetzt haben die wirklich die Gravur noch vermasselt indem die einen falschen Namen rein graviert haben..
Sowas ist schon ärgerlich, zumal 2 Monate Wartezeit für eine Gravur schon heftig sind, aber dann noch der falsche Name...
Rein rechtlich gesehen kannst Du so einfach Dein Geld nicht zurückverlangen, sondern musst dem Händler die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Man kann eine falsche Gravur verschwinden lassen, indem man Material aufschweißt und die Gravur dadurch verschließt.
Die Frage ist nur, wie lange der Händler dafür braucht, wenn er schon für das Gravieren 2 Monate benötigt...?
Wann ist denn die Hochzeit? _________________ Erfahrung steigt proportional zum Wert des zerstörten Gegenstandes.
_________________
1monat für den ring ist schon lange, aber 2 monate für ne sache, die ein paar minuten dauert, geht ja gar nicht
die neumodischen gravuren sind ja eigentlich recht zart, also rauspolieren und neugravieren, und das aber innerhalb max. 14 tagen
gilt natürlich so nicht für den seltenen fall der handgravur, die tiefer ist
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 10492 Wohnort: München
Verfasst am: Do, 04. März. 2010 17:38 Titel:
Alternativ einen andern Mann suchen bei dem der Vorname passt.
Scherz beiseite, ich habe ja schon lange Lieferzeiten aber 2 Monate für eine Gravur ist schon heftig.
Vielleicht war die Bestellung vor Weihnachten, da kann es schon mal länger dauern wenn es nicht unbedingt zum 24.12 fertig sein muss, schiebt man solche Aufträge in den Januar.
Tilo hat recht, Gravuren in Metall kann man ändern. _________________ MfG Butschal
Meine Frau hat mir den Ring gekauft...und die Verlobung war am 04.01.2010 also vor 3Monaten.
der 1Ring den sie mir gekauft hat, hat mir nicht gefallen daraufhin habe ich 60euro draufbezahlt um diesen besagten Ring zu bekommen..
eben gerade haben die mich angerufen und mir angeboten das ich die 60euro zurueck verlangen kann und einen Gutschein damit ich etwas anderes kaufen kann..
nach so eine lange Wartezeit habe ich da kein Recht das ich das komplette Geld zurueck verlangen kann??
Ein Recht hast Du nicht, da Du dem Händler zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung geben musst.
Allerdings würde ich mal mit ihm reden. Vielleicht ist er ja zur Rückabwicklung bereit.
Die Leistung bei der ganzen Sache ist jedenfalls indiskutabel. _________________ Erfahrung steigt proportional zum Wert des zerstörten Gegenstandes.
_________________
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 10492 Wohnort: München
Verfasst am: Do, 04. März. 2010 21:26 Titel:
Einmal davon abgesehen das vom 4.1. bis zum 4.3. nur 2 Monate dazwischen liegen und nicht 3 Monate, kann es sein das der Wechsel des Ringmodells und nicht allein eine Gravur etwas länger gedauert hat? _________________ MfG Butschal
Mich würde ja immernoch interessieren, ob der Ring nun von einem Internetanbieter, Juwelier oder Goldschmied kam. Aufgrund der bekannten Fakten, würde ich eher auf einen Internetanbieter tippen. Ohne jetzt vorgreifen zu wollen
Auch finde ich es komisch, dass dieser einen Gutschein, anstatt eine Wiedergutmachung (Auspolierung des Ringes und Neugravur) anbietet.
Ich besitze selbst einen Edelstahlring mit Goldstreifen in der Mitte, auch dort wurde die Gravur verhunzt und man hatte sich um einen Tag bei meinem Geburtstag vertan. Die Gravur dauerte eine Woche (obwohl ich sagte, dass es Zeit habe...). Die Nachbesserung der Gravur wieder eine Woche. Aber das Ergebnis war zufriedenstellend
Und gerade bei den Verlobungsringen geht es doch um ein wichtiges Symbol...
Obwohl Heinrichs Vorschlag auch was hat
Greetings, Adrian _________________ Schon seit meinem 6. Lebensjahr hege ich eine Begeisterung für Panzergeldschränke und Tresoranlagen. Derzeit schreibe ich an einer privaten historischen Arbeit zur ehemaligen Franz Garny K.G., Geldschrank-, Tresor und Stahlbau Frankfurt am Main.
Dieser Juwelier scheint nicht nur seine Lieferanten, sondern auch seine Werkstatt in China zu haben. Das würde jedenfalls die lange Wartezeit erklären. Wenn Du noch einmal so etwas hast, solltest Du zu einem Goldschmied mit Werkstatt gehen, das ist die bessere Adresse. Aus der Rechtsberatung halte ich mich raus, davon hab ich keine Ahnung. Aber ein Anwalt sollte das schon genau wissen. Wie teuer war der Ring denn nun insgesamt, also incl. der sechzig die Ihre nachbezahlt habt? _________________ Gruß, Ulrich
Goldschmiede seit 1967
Feine Auftragsarbeiten aller Art, sowie Reparaturen und Juwelier-Service.
CAD, Rapid Prototyping (Fräsen, Plotten, STL), Edelmetallguss, Laserschweißen seit 1993, http://www.wehpke.de http://www.wachsfraesen.de
ich finde das angebot mit dem gutschein schon brauchbar, ein anwalt kostet schnell mehr als die sache wert ist
wie gesagt: das recht auf nachbesserung gibts und der gutschein ist schon kulanz
geld zurück ist so gesetzlich nicht festgelegt
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 10492 Wohnort: München
Verfasst am: Fr, 05. März. 2010 08:35 Titel:
Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Juwelier war das..ich persoenlich will nur das Geld wieder erstattet..macht es einen Sinn einen Anwalt einzuschalten??
gruss
Die Rechtslage ist eigentlich klar, Geld zurück ist eine "Kann-Leistung" über die der Verkäufer entscheiden kann so lange er zumutbar eine Nachbesserung oder Minderung anbietet.
Ein Gutschein scheint mir dann doch eine passable Lösung zu sein. _________________ MfG Butschal
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 10492 Wohnort: München
Verfasst am: Fr, 05. März. 2010 20:44 Titel:
Jaein. Wenn Dir etwas anderes nicht gefällt hast Du das Recht den urspünglichen Ring so zu bestellen wie er hätte sein sollen. _________________ MfG Butschal
sein Problem scheint es zu sein, dass er zwar in der Auswahl nicht genau findet was ihm gefällt, er jedoch andererseits auch nicht in der Lage ist, präzise zu definieren was es denn nun sein soll. Deshalb möchte er eigentlich eine größere Auswahl. Ein Problem, was er besser vor der Kaufentscheidung gelöst hätte.
Schwierige Kiste _________________ Gruß, Ulrich
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