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Ja, so habe ich es auch empfunden! Aber daran sieht man mal wieder, wie "Geschäfte" gemacht werden. Zulasten einer ganzen, stockbiederen, aber verschlafenen Branche. _________________ Gruß, Ulrich
Goldschmiede seit 1967
Feine Auftragsarbeiten aller Art, sowie Reparaturen und Juwelier-Service.
CAD, Rapid Prototyping (Fräsen, Plotten, STL), Edelmetallguss, Laserschweißen seit 1993, http://www.wehpke.de http://www.wachsfraesen.de
vielen dank für eure Antworten.Nun nochmals zu meiner Frage: Wo gibt es im oder um den Landkreis Weilheim Schongau Stellen, wo man die kunden hinschicken kann, die ihren Goldschmuck verkaufen wollen? Hab oft den Eindruck, dass viele "schnell" zu Geld kommen wollen oder müssen. Wenn die Kunden Zeit mitbringen finde ich die Lösung von Herrn Butschal gut. Falls sich die Kunden allerdings nach der Begutachtung nicht zum Verkauf entscheiden bleiben wir natürlich auf den Porto/Bearbeitungskosten sitzen. (die bei versicherten Päckchen ja nicht unerheblich sind) Dies also bei Kleinstmengen abzuwägen wäre.
Freue mich auf eure Antworten!
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 10494 Wohnort: München
Verfasst am: Mi, 11. März. 2009 09:36 Titel:
Schongau ist ja nicht aus der Welt. Da kann man den nächsten größeren Ausflug mit einem Besuch bei mir in München verbinden. _________________ MfG Butschal
Eigentlich sollte doch jeder Goldschmied Gold ankaufen, oder?? _________________ Gruß, Ulrich
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Warum?????
Ich kaufe kein Gold an, verarbeite allerdings hin und wieder mitgebrachtes Kundengold bei Neuanfertigungen.
Und ich muß sagen: es geht mir gut so, keine Diskussionen über den Kurs, keine Feilschereien....
Ich vermisse nix
Ist ja gut, - jeder wie er will und kann. Ich war halt nur erstaunt. _________________ Gruß, Ulrich
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Grüße Euch!
Aufgrund des neuen Altgold-Leitfadena, stolpere ich aber dennoch über die Stelle mit dem Reisegewerbe. Also dürfte ein Ankäufer, untergebracht in einem Hotel, also keiner Gewerbeanmeldung (wahrschl.) vor Ort, dieser Beschäftigung nicht nachgehen?
Reg.-Datum: 23.10.2006 Beiträge: 1654 Wohnort: Bad Salzuflen
Verfasst am: Fr, 06. Nov. 2009 16:57 Titel:
Recke hat Folgendes geschrieben:
..., dieser Beschäftigung nicht nachgehen?
Klarer als in dem wunderbaren Leitfaden kann man es wohl nicht formulieren, Sebastian. Es finden sich gar die Paragraphen - ich zitiere:
"Altgold und Reisegewerbe
Das Feilbieten und der Ankauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen im Reisegewerbe ist gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a GewOverboten; zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ihren Bereich Ausnahmen vom Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a GewO mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren zulassen, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben (§ 56 Abs. 2 S. 3 GewO)." _________________ Goldschmiedemeister Mario Sarto
Feine Goldschmiedearbeiten, Hand-Gravuren, Edelstein-Fassen, Unikate in Gold, Platin, Palladium und Silber
danke für den Hinweis! ...Der Text enthält ja wieder eine Lücke, je nach dem wie die Behörde (Ordnungsamt?) entscheidet: sehr interpratativ: "...wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben..." - also bei der Behörde nachfragen?
Reg.-Datum: 23.10.2006 Beiträge: 1654 Wohnort: Bad Salzuflen
Verfasst am: Fr, 06. Nov. 2009 17:14 Titel:
Wenn ich bei uns im Ort beim Bäcker (Friseur oder sonst wo) ein Schild lese "Der Goldschmied kommt - machen Sie ihr Gold zu Geld" (oder ähnliches), dann vermute ich eine Reisetätigkeit. In meinem Fall würde ich beim zuständigen Ordnungsamt meine Bedenken gegen diese Geschäftstätigkeit vortragen. Die Damen und Herren werden dann die Sachlage prüfen. Stellt sich dabei heraus, dass der Reisende über eine Ausnahmegenehmigung verfügt, ist alles gut. Hat er sie nicht und kauft dennoch Gold an, wird er diese Geschäftstätigkeit mit Sicherheit sehr bald einstellen.
Ich kann da keine Lücke erkennen. _________________ Goldschmiedemeister Mario Sarto
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Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 10494 Wohnort: München
Verfasst am: Fr, 06. Nov. 2009 17:44 Titel:
Recke hat Folgendes geschrieben:
Grüße Euch!
Aufgrund des neuen Altgold-Leitfadena, stolpere ich aber dennoch über die Stelle mit dem Reisegewerbe. Also dürfte ein Ankäufer, untergebracht in einem Hotel, also keiner Gewerbeanmeldung (wahrschl.) vor Ort, dieser Beschäftigung nicht nachgehen?
Genau, darf er nicht. Deshalb werden ja Juweliere gesucht die sich pro forma dafür hergeben. _________________ MfG Butschal
oder Lederwarenateliers. Gefunden auf dem Weg zu den Mineralientagen im U-Bahnhof in München als feste Plakatwerbung. Sorry für die schlechte Bildqualität, meine Kamera und ich haben uns noch nicht so gut angefreundet wie ich möchte Vor allem früh am Morgen nicht.
wenn das lederatelier handel mit gold in der gewerbegenehmigung stehen hat und der ankauf nicht nur an den "goldschmiedetagen" stattfindet, ist dagegen gesetzlich nichts einzuwenden
hab ich nicht nachgeprüft. ich fand die werbung nur so kurios. warum wirbt ein lederatelier nicht mit seinen lederwaren, sondern mit altgoldankauf? ist doch eigentlich doof. man könnte den eindruck gewinnen, daß man nur sein geld mit dem gold macht und nicht mit dem leder. _________________ Man schätzt den Staub, ein wenig übergoldet, weit mehr als Gold, ein wenig überstäubt.
(William Shakespeare)
ansonsten möchte ich Tilo recht geben. Es geht ja nicht darum, Mitbewerber auszuschalten, sondern dass alles mit rechten Dingen zugeht. In der Umgebung kauft eine Weinhandlung und ein Fotogeschäft Gold an... die sind sicher vertrauenswürdig und werden kein Problem haben, entsprechendes beim Ordnungsamt zu erreichen/einzutragen... aber das mit dem Hotel ist schon so eine Sache, bzw. der Ankäufer beim Lederatelier - aber wie gesagt, man darf das Amt ja mal bemühen
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