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Ich schätze, der VK weiß das schon, aber er setzt eindeutig darauf, dass 90% seiner Kunden es NICHT wissen und er denen bei Postverlust die A****karte zuschieben kann. Man kann es zumindest mal versuchen!
..-. und dazu kommt noch, dass die AGB der Post (gelten auch für die Töchter) eindeutig den Transport von Schmuck nur für Privatleute bis zu einem Höchstwert von 500 € zulassen. Darüber hinaus droht sie bei Verstößen hiergegen, den Haftungsdurchgriff an! Da kann wahrhaftig Freude aufkommen! Zum Beispiel dann, wenn ein Postbote wegen einer Schmucksndung überfallen und zum Krüppel gemacht wird. Dann zahlt nämlich der Versender! _________________ Gruß, Ulrich
Goldschmiede seit 1967
Feine Auftragsarbeiten aller Art, sowie Reparaturen und Juwelier-Service.
CAD, Rapid Prototyping (Fräsen, Plotten, STL), Edelmetallguss, Laserschweißen seit 1993, http://www.wehpke.de http://www.wachsfraesen.de
Dann lies mal die AGB! Die Post besteht darin bei Schäden, die durch Verstöß gegen die AGB verursacht werden, auf Schadenersatz. Da hilft Dir Deine persönliche Meinung nicht weiter. Mit der Benutzung der Post, bzw. ihrer Leistung, unterwirfst Du Dich den AGB. Da wünsche ich Dir schon jetzt viel Spaß! _________________ Gruß, Ulrich
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Das wusst ich auch noch nich Ulrich...
Obwohl ich mich schonmal mit Jemand über die Thematik von Schmucksendungen im Bezug auf Sicherheit unterhalten habe (glaube mit Patrick). Bis dato war mir auch noch nicht klar, dass es dafür extra Firmen gibt, welche speziel versicherten Versand anbieten. Auch für sehr teuren Schmuck. (Also bewusst war es mir schon, aber hatte mich damit noch nicht auseinander gesetzt)
Wäre mal interessant zu wissen, was für AGBs solche "Versender" haben und ob diese besser sind als die der Post
Greetings, Adrian _________________ Schon seit meinem 6. Lebensjahr hege ich eine Begeisterung für Panzergeldschränke und Tresoranlagen. Derzeit schreibe ich an einer privaten historischen Arbeit zur ehemaligen Franz Garny K.G., Geldschrank-, Tresor und Stahlbau Frankfurt am Main.
in der Regel lese ich aber auch, dass bei solchen "Porto- Sparangeboten"
ei weiterer Hinweis kommt.
- wird ein unversicherter Versand gewünscht erfolgt die Lieferung auf Risiko des Käufers.
Vermutlich ist dann der Verkäufer auch aus der Haftung, im Rahmen der Individualvereinbarung, raus.
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 10453 Wohnort: München
Verfasst am: Mi, 14. Apr. 2010 07:30 Titel:
Der gewerbliche Verkäufer an einen privaten Käufer ist bei Fernabsatzgeschäften bis zur erfolgreichen Übergabe an den Käufer in der Pflicht. Da kann er schreiben was er will.
Ein gewerblichen Käufern oder ohne Fernabsatz mag das anders sein. _________________ MfG Butschal
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