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Granat Collier?

 
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ixis6
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ixis6

 ·  #1
Guten morgen

Kann mir jemand vielleicht ein bisschen was zu diesem Collier sagen? Mir ist natürlich klar, das anhand von Bilder nicht so genau etwas gesagt werden kann, aber ich bin komplett leihe. Vielen Dank im voraus.
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Kornelia Sch
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Kornelia Sch

 ·  #2
Viel mehr, als dass es ein Collier - vermutlich mit Granat - ist, kann man anhand dieser Bilder nicht sagen.

Gibt es einen Stempel (800, 835, 925 oder ähnliches) irgendwo am Collier?
Was weißt Du über dieses Collier?
Granat
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Granat

 ·  #3
Von der Anmutung her dürfte es ein böhmisches Collier sein.
Schauen Sie einmal mit einer Lupe nach, ob irgendwo das
Markenzeichen (G) für böhmischen Granat einegstempelt ist
(meiostens oben am Kettenverschluss auf der breiten
Kettenöse beim Federringverschluss.
katinkajutta
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katinkajutta

 ·  #4
Soweit ich es sehe, gibt es oben am Verschluss auch keinen Stempel. Dürfte wahrscheinlich Silber vergoldet sein, wie man es meistens bei Granatschmuck findet.
Es gibt aber auch Ausnahmen, wo z.B. Ringe oder Armreifen mit böhmischen Granaten mit 585er Gold hergestellt wurden.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #5
Katinka, Silber vergoldet ist vielleicht heute eher der Standard bei Granatschmuck. Der goldfarbene Granatschmuck, der üblicherweise in den Schmuckkästchen liegt, ist Doublé. Bei mir im Laden verwundern sich immer die Leute, daß ich den Granat in Silber fasse und nicht vergolde, bzw. daß es überhaupt noch Granatschmuck gibt, der anders als die Klassiker aussieht.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #6
Silber auch Silber vergoldet ist meistens gestempelt, der Hersteller ist ja stolz drauf dass er einen Edelmetalluntergrund verwendet und kein Tombak wie so oft bei Granatschmuck und will das auch werblich herausstellen.
Ebenso ist Doubleschmuck meist gestempelt, denn die Goldauflage ist dicker und teurer als eine galvanische Vergoldung und auch dieses wird gerne beworben und daher nicht auf eine entsprechende Stempelung verzichtet.

Ohne solche Stempel sind dann meist Schmuckstücke die "nur" vergoldet auf Unedelmetallgrund sind. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Stempelungen können durch Reparaturen oder Teietausch auch verloren gehen.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #7
Was es auch noch gab und meist nicht gestempelt wurde: Sogen. "Granat-Gold". Hierbei handelt es sich um eine Goldlegierung mit einem Feingehalt von 166,666 Anteilen Gold. Der Rest bestand aus Tombac. Merkwürdigerweise waren diese Metalle viel dauerhafter stabil, als das heute gebräuchliche 333-er. Dies dürfte jedoch auf die sehr geringen Anteile von Zink und das gänzliche Fehlen der heute üblichen "Gusshelferchen", also Silizium, Gallium, Phosphor Co. zurückzuführen sein, die alle zu grobkristallinem Gefüge führen und bei mehrfachem Schmelzen Brüchigkeit hervorrrufen. Dazu kommt noch die unglaubliche Empfindlichkeit von stark Zinkhaltigen Werkstoffen, gegenüber Chlorverbindungen, z. B. Salzsäure, die bekanntlich ein Hauptbestandteil der Magensäure ist und auch über die Haut ausgeschieden wird.

Manchmal findet man in älterem und meist hervorragend erhaltenem Granatschmuck die Bezeichnung 4K. Das deutet dann auf dieses Material hin. Ich habe auch schon mal eine 166 gesehen. 4 K steht dann für 4 Karat= 0,16666 Feingehalt.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #8
Das erklärt, wieso in Deutschland als einziges Land der Mindestfeingehalt 166/- als Gold verkauft werden darf, auch wenn der Zusatz "goldhaltiges Unedelmetall" zwingend notwendig vorgeschrieben ist.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #9
tatze-1
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tatze-1

 ·  #10
uah, ich geh's suchen und schreibs dann hier auf. Ist in einem der 3 Technologiebücher von der Goldschmiedeschule. Ist, wenn ich mich richtig erinnere, ein Gerichtsurteil.
Granat
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Granat

 ·  #11
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke

Manchmal findet man in älterem und meist hervorragend erhaltenem Granatschmuck die Bezeichnung 4K. Das deutet dann auf dieses Material hin. Ich habe auch schon mal eine 166 gesehen. 4 K steht dann für 4 Karat= 0,16666 Feingehalt.

Gehört habe ich schon öfters von "Granatengold" aber in 30 Jahren
nicht ein Schmuckstück gesehen - geschweige denn jemand der den
Feingehalt von 4karat getestet hat. Die alten Schmuckstücke,
die noch super erhalten die Zeiten überstanden haben, hatten
nach meiner Einschätzung eher eine super anlaufgeschützte
Tombak-Legierung wie bspw. "Pinchbeck" das zu meiner Verwunderung
- obwohl Unedelmetall - nicht anzulaufen scheint. Es gab wohl damals
geheime Zusätze, die das Anlaufen verhindern, denn die üblichen
Mischungsverhälrnisse von Tombak=Kupfer&Zinn laufen alle an
aufgrund des hohen Kupfergehaltes. Eine Rezeptur für "Pinchbeck"
konnte ich trotz intensiver Suche damals nicht finden. Es hieß der
Erfinder Pinchbeck habe das mit ins Grab genommen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #12
Hab's gefunden im Buch "Technisch wissenschaftliche Grundlagen des Goldschmiedens" Band 2, Ausgabe von 1999, S. 152, Kapitel Rechtliche Grundlagen - Stempelung -> Weitere Regelungen:

Zitat
Bereits erwähnt wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das es verbietet, die Bezeichnung Gold oder Goldschmuck für Waren unter 333 ‰ zu verwenden, ohne besonders auf den niedrigen Feingehalt hinzuweisen. Das Gericht gelangte damit zu der Ansicht, dass das Publikum seit Jahrzehnten daran gewöhnt sei, dass goldene Waren mindestens einen Goldgehalt von 333 ‰ aufweisen. Deshalb würde es irregeführt und der Wettbewerb zwischen den Anbietern verzerrt, wenn ein niedrigerer Feingehalt ohne weiteren Hinweis zum Verkauf komme. Dies war zur Zeit des extremen Feingoldpreises Anfang der achtziger Jahre (über 35 000 DM je kg) der Fall, als von einigen Herstellern Goldwaren mit nur 166 ‰ Feingehalt auf den Markt gebracht wurden. Auch Bezeichnungen wie "Gold/166", "Gold 4 Karat" oder "Gold 4 Kt." erachtete das Gericht als zu wenig aufklärend.


Und hier nun der Text des Urteils des BGH:

Zitat
Urteil des Bundesgerichtshofs betr. den Feingehalt von Gold- und Silberwaren (vom 5.5.1983)

a) "Goldwaren" und "Schmucksachen von Gold" im Sinne des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren sind auch solche Gegenstände, die in Abweichung von dem bislang allein verkehrsüblichen Mindestfeingehalt an Gold von 333 ‰ einen Feingehalt von lediglich 166 ‰ aufweisen.
b) Das Angebot solcher Goldwaren als "Gold" oder "Goldschmuck" ist jedoch irreführend, wenn nicht gleichzeitig eindeutig und unübersehbar darauf hingewiesen wird, dass Schmucksachen mit einem Goldanteil von 166 ‰ einen geringeren Feingoldgehalt aufweisen als die bislang allein verkehrsüblichen Legierungen mit einem Feingehalt von 333 ‰, 585 ‰ und 750 ‰.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #13
Granat
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Granat

 ·  #14
Zitat geschrieben von tatze-1

Zitat
Das Gericht gelangte damit zu der Ansicht, dass das Publikum seit Jahrzehnten daran gewöhnt sei, dass goldene Waren mindestens einen Goldgehalt von 333 ‰ aufweisen. Deshalb würde es irregeführt und der Wettbewerb zwischen den Anbietern verzerrt, wenn ein niedrigerer Feingehalt ohne weiteren Hinweis zum Verkauf komme. Dies war zur Zeit des extremen Feingoldpreises Anfang der achtziger Jahre (über 35 000 DM je kg) der Fall, als von einigen Herstellern Goldwaren mit nur 166 ‰ Feingehalt auf den Markt gebracht wurden. Auch Bezeichnungen wie "Gold/166", "Gold 4 Karat" oder "Gold 4 Kt." erachtete das Gericht als zu wenig aufklärend.
.
Soweit ich mich erinnere ging es da nicht um ´antiken Granatschmuck '
sondern um den (mislungenen) Versuch Pforzheimer Industriebetriebe,
eine noch billigere Goldlegierung unterhalb 333 auf den Markt zu
bringen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #15
Zitat geschrieben von Granat
Soweit ich mich erinnere ging es da nicht um ´antiken Granatschmuck '
sondern um den (mislungenen) Versuch Pforzheimer Industriebetriebe,
eine noch billigere Goldlegierung unterhalb 333 auf den Markt zu
bringen.

Ist ja auch wurscht in diesem Falle, ob antiker Granatschmuck oder anderer Schmuck, denn dieses BGH-Urteil gilt für alles, was mit 166 gestempelt wird und in den Handel gebracht wird.
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