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offensichtlich haben sich die Vor-Redner nur zum Teil mit den Inhalten der Seite und der Schmuckwertgarantie bei schmuckgarantie.de auseinandergesetzt.
Selbstverständlich werden Abnutzungen bei der Rücknahme berücksichtigt.
Außerdem haben einige offensichtlich noch nicht mit ihrem Steuerberater gesprochen. Die mögliche Steuerersparnis bereits in diesem Jahr wäre sicher eine wichtige Entscheidungshilfe zu dieser Schmuckwertgarantie.
!!! Eine sachlich vernünftige Diskussion über das Thema ist dringend notwendig !!!
Die Chancen für den kleinen und mittelgroßen Juwelier sind enorm. Die Kunden werden es danken und verlangen. Ob ein Kunde dann aber wirklich das geschenkte oder gekaufte Schmuckstück auch zurückgibt, den Abschlag akzeptiert und damit bezahlt? Jeder von Ihnen kennt seine Kunden am Besten.
Die ganze Sache ist zum Wohle und zur Geschäftsförderung der Juweliere angelegt. Natürlich war klar, dass die etwas komplexe kaufmännische Materie gerade zu Beginn bei Ihnen nicht auf spontane Zustimmung stößt. Dafür ist die Sache noch zu ungewöhnlich und komplex. Entsprechend anders wird aber die Verbraucherreaktion sein: zunächst Ungläubigkeit, aber danach sehr schnell ein hohes Maß an Zustimmung!
Verstehen Sie die Schmuckwertgarantie bitte als Marketing-Unterstützung, deren Kosten oder besser gesagt Vorteil Sie individuell mit Ihrem Steuerberater errechnen können.
Wir haben das Schmuckgewerbe als erstes für diese neuartige Garantie ausgewählt. Nutzen Sie die Chance! - Die Chance für Sie selbst und für Ihre gesamte Branche!
Reg.-Datum: 07.09.2006 Beiträge: 1079 Wohnort: Arnstadt (Thür.) und Halle (Sa.-Anh.)
Verfasst am: Mi, 01. Nov. 2006 16:06 Titel:
guten tag herr schm.wert.gar.,
ich glaube eher, dass solche aktionen nur ähnliche blüten treiben wie"geiz ist g...." und dem einzelnen vielleicht kurzzeitig dienen, der algemeinheit allerdings auf dauer mehr schaden.
stefan _________________ Schmuck ist eine Frage der Einstellung
www.schmuckx2.de
GARZARECK&TODOROV http://www.goettgen.de/schmuck-foren/palbum603.html
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 11153 Wohnort: München
Verfasst am: Sa, 04. Nov. 2006 16:38 Titel:
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Liebe Leser,
offensichtlich haben sich die Vor-Redner nur zum Teil mit den Inhalten der Seite und der Schmuckwertgarantie bei schmuckgarantie.de auseinandergesetzt.
Selbstverständlich werden Abnutzungen bei der Rücknahme berücksichtigt.
Ich habe es gelesen, bis zu maximal 8,5% pro Jahr. Nach 5 Jahren ist es weniger als 50% und damit ist der EK noch lange nicht abgedeckt. Was soll der Juwelier dann aber mit der alten Waren? Haben sie dann (für den Juwelier) noch den Wert den sie vor 5 Jahren hatten? - Eher nicht.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Außerdem haben einige offensichtlich noch nicht mit ihrem Steuerberater gesprochen. Die mögliche Steuerersparnis bereits in diesem Jahr wäre sicher eine wichtige Entscheidungshilfe zu dieser Schmuckwertgarantie.
!!! Eine sachlich vernünftige Diskussion über das Thema ist dringend notwendig !!!
Ein vernünftige Diskussion über Steuervorteile in einer Branche die keine Steuer- sondern Ertragsprobleme hat? Das ist lächerlich.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Die Chancen für den kleinen und mittelgroßen Juwelier sind enorm. Die Kunden werden es danken und verlangen. Ob ein Kunde dann aber wirklich das geschenkte oder gekaufte Schmuckstück auch zurückgibt, den Abschlag akzeptiert und damit bezahlt? Jeder von Ihnen kennt seine Kunden am Besten.
Das weis keiner der Juweliere, weil das für seriöse Juwelier völlig neu ist.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Die ganze Sache ist zum Wohle und zur Geschäftsförderung der Juweliere angelegt. Natürlich war klar, dass die etwas komplexe kaufmännische Materie gerade zu Beginn bei Ihnen nicht auf spontane Zustimmung stößt.
Bekannt sind solche Rückkaufgarantien nur von Telefonanlageverkäufern meist mit überteuerten Diamanten, die ausnahmlos alle nach 2 Jahren unbekannt verzogen sind.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Dafür ist die Sache noch zu ungewöhnlich und komplex. Entsprechend anders wird aber die Verbraucherreaktion sein: zunächst Ungläubigkeit, aber danach sehr schnell ein hohes Maß an Zustimmung!
Damit holt man sich aber die falsche Kundschaft. Das Angebot ist der garantiert Einstieg in die Zahlungsunfähigkeit und den Konkurs. Finger weg.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Verstehen Sie die Schmuckwertgarantie bitte als Marketing-Unterstützung, deren Kosten oder besser gesagt Vorteil Sie individuell mit Ihrem Steuerberater errechnen können.
Der wird Ihnen z. B. erklären das Sie die MwSt gar nicht "Rückstellen" können, d.h. das die ersten 19% sowieso verloren sind und doppelt bezahlt werden müssen.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Wir haben das Schmuckgewerbe als erstes für diese neuartige Garantie ausgewählt. Nutzen Sie die Chance! - Die Chance für Sie selbst und für Ihre gesamte Branche!
Ihr schmuckgarantie.de
Der Juwelier der dabei mitmacht und das Pech hat "Erfolg" zu haben ist garantiert nach 5 Jahren wirtschaftlich erledigt. _________________ MfG Butschal
sagen Sie mal ganz ehrlich, das ist doch ein Joke, oder nicht? Denn im Ernst können Sie doch so etwas nicht meinen, oder etwa doch?
Aber nehmen wir einfach mal an, dass Sie die Juweliere und Goldschmiede wirklich für derart dämlich halten, dass sie Ihren Ausführungen auf den Leim gehen. Dann muss ich Ihnen an dieser Stelle sagen: Sind sie aber nicht!
Was Sie vorschlagen, ist bei Licht betrachtet eine Kreditaufnahme der Juweliere bei ihren Kunden! Und dazu noch zu unvergleichbar schlechten Konditionen. Wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat, ist da das Problem der Mehrwertsteuer. Die ersten 27 Monate sind nämlich, selbst wenn man Ihre eingebaute "Entschädigung" bis zur maximal vereinbarten Grenze ausschöpft, an den Staat verloren, in Form der zwingend vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Gibt der Kunde das Schmuckstück zurück, ist die an das Finanzamt gezahlte Mehrwertsteuer nämlich vollständig verloren, da Privatleute keine Mehrwertsteuer kennen. Somit sind über zwei Jahre Ihrer "enormen Chancen" lediglich welche für den Staat, auf Kosten des Händlers.
Machen wir das mal konkret:
Ein Kunde möchte seine Liebschaft für Opernball austaffieren und kauft bei mir ein Collier für 25 000,- Euro, sowie ein Armband für 22 00,- Euro. Nachdem die Festlichkeit vorbei ist, hat sich die junge Dame leicht alkoholisiert, lediglich mit dem Juwelencollier und dem Glitzerband bekleidet, ins Bett gelegt. Im stürmischen Verlauf der weiteren Nacht haben Collier und Armband leider stark gelitten, da die junge Dame mit selbigem am Kronleuchter hängen blieb. Bei dem Versuch sich zu befreien, woran sich ihr Partner nicht beteiligte, nutzte dieser die Situation, die er recht lustig fand, schamlos aus, anstatt ihr zu helfen. Alsdann veranstaltete man neckische Fesselspiele, bei welchen die fotogenen Juwelenstücke als Handschellen, bzw, "Folterketten" eine zentrale Rolle spielten, was diesen weitere, ernsthafte Schäden zufügte, zumal sich die junge Dame nicht gerade ruhig verhielt.
Erschöpft aber glücklich, taucht besagter Kunde tags darauf bei mir auf und legt mir beide Teile zur Rückgabe auf den Tisch. Da es sich um eine Rücknahmeverpflichtung meinerseits handelt, ich selbst die extra besorgten Teile aber nicht zurück geben kann, verbleiben beide in meinem Besitz. Der Kunde muss für die drei Tage in denen er der Besitzer der Schmuckstücke war, die vereinbarte Entschädigung zahlen. Wir rechnen:
47.000,00 Euro , davon 8,5% jährliche Höchstentschädigung geteilt durch 360 Tage mal 3= 33,29 Euro Entschädigung.
Ich sitze nun also auf den Schmuckstücken, muss sie aufwändig reparieren lassen, kann sie hernach auch nicht mehr als neu verkaufen, sondern bestenfalls als Occasionen, entstanden anlässlich einer wilden Liebesnacht und einer vollkommen verblödeten Vereinbarung mit dem Vorbesitzer, dem ich ja, wir erinnern uns, eine 5-jährige, "innovative Rückgabegarantie" eingeräumt hatte. Zudem habe ich nicht nur die Rechnung meines Lieferanten am Hals, sondern auch noch die gesamter Mehrwertsteuer in Höhe von 7.504,20 Euro gegenüber dem Finanzamt. Dem gegenüber stehen Einnahmen von 33,29 EURO
Ein überzeugendes Geschäft, mit riesigen Chancen, jedoch leider nur um in Konkurs zu gehen.
Aber ich denke, wir haben uns nun wirklich umfassend genug mit diesem Blödsinn auseinander gesetzt. Meinetwegen versuchen Sie die Republik und ihre Möchtegern- Umsatzmillionäre zu beglücken, aber auf DIESER Straße werden Sie kein Geld liegen sehen, dafür garantiere ich.
So mancher "Gute Rat" ist schlecht
und taugt nicht einmal das Papier
blind und dumm ist niemals recht,
besonders, wenn gepaart mit Gier!
Der Rattenfänger pfeift und lockt
in Hameln weiß man's heute noch
Und den Kaufmann der gern zockt,
erwartet schon ein finst'res Loch!
Ulrich Wehpke _________________ Gruß, Ulrich
Goldschmiede seit 1967
Feine Auftragsarbeiten aller Art, sowie Reparaturen und Juwelier-Service.
CAD, Rapid Prototyping (Fräsen, Plotten, STL), Edelmetallguss, Laserschweißen seit 1993, http://www.wehpke.de http://www.wachsfraesen.de
wo soll man anfangen? Vielleicht mit dem Lustigen: Sind alle Ihre Kunden wüste Schmuckverächter, die am Kronleuchter hängend mit Schmuckfesseln wilde Liebesspiele veranstalten? Wenn ja, dann sollten Sie auch Kronleuchter verkaufen, denn der Bedarf wäre doch riesig.
Aber ernsthaft! - Beispiel ist nicht vollständig und Rückstellung fehlt!
Wichtig ist das gemachte Einzelbeispiel dennoch. Zunächst einmal wird dort bestätigt, dass es die Kunden offensichtlich sehr schätzen werden. Es kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass viele Kunden danach fragen, sobald die ersten der Branche den Sinn erkannt haben und die Presse im Vorweihnachtsgeschäft darauf aufmerksam macht.
Die Vorredner lassen im Beispiel völlig außer acht die vielen Kunden, die entweder NIE die Garantie nutzen werden oder eben NICHT nach einem Tag sondern nach 2 oder 3 Jahren vereinzelt die Garantie nutzen.
Zu den genannten Zahlen des Beispiels:
Wo wurde die VORSTEUER berücksichtigt? Offensichtlich nicht!
Wo wurde der VERÄUSSERUNGSERLÖS des zurückgenommenen Schmuckes berücksichtigt?! Offensichtlich nicht! Dabei ist doch in dem genannten Beispiel entscheidend für die gesamte Kalkulation, ob dieser OBER oder UNTERHALB des Einkaufspreises liegt?! Gerade in dem vorliegenden Beispiel, wo der Kunde ja wohl nicht gekauft hätte, wenn es die Garantie nicht gegeben hätte.
Wo wurde die RÜCKSTELLUNG mit der STEUERLICHEN WIRKUNG berechnet? Offensichtlich nicht! Dabei liegt dort doch ein wesentlicher Faktor.
Zur Wiederholung:
Es bleibt der Rat, die Sache INDIVIDUELL mit dem STEUERBERATER durchzurechnen.
Oder:
Sie warten, bis die GROSSEN der BRANCHE den kleinen den Markt streitig machen. Wenn die Branche WIRKLICH ein Ertragsproblem hat, so sollte sie die Dinge bis ZUM ENDE durchrechnen und nicht populistisch mit einigen Zahlen etwas schlecht reden. Denn die Grossen der Branche rechnen UND reden.
Denn was der Herr aus Halle richtig erkannt hat, es ist eine Chance für diejenigen die daran teilnehmen. Tun Sie beides! Rechnen UND reden!
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 11153 Wohnort: München
Verfasst am: So, 05. Nov. 2006 18:47 Titel:
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
FRAGEN SIE LIEBER IHREN STEUERBERATER!
Ich habe ihn gefragt und er sagt das man die Mehrwertsteuer abzuführen hat wenn die Ware den Laden verlässt und bezahlt wird - Wenn Ihrer etwas anderes sagt, möchte ich bei Ihrer nächsten Außenprüfung nicht in Ihrer Haut stecken.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Vorredner,
wo soll man anfangen? Vielleicht mit dem Lustigen: Sind alle Ihre Kunden wüste Schmuckverächter, die am Kronleuchter hängend mit Schmuckfesseln wilde Liebesspiele veranstalten? Wenn ja, dann sollten Sie auch Kronleuchter verkaufen, denn der Bedarf wäre doch riesig.
Aber ernsthaft! - Beispiel ist nicht vollständig und Rückstellung fehlt!
Auf Mehrwersteuerschuld gibt es keine Rückstellung
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Wichtig ist das gemachte Einzelbeispiel dennoch. Zunächst einmal wird dort bestätigt, dass es die Kunden offensichtlich sehr schätzen werden. Es kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass viele Kunden danach fragen, sobald die ersten der Branche den Sinn erkannt haben und die Presse im Vorweihnachtsgeschäft darauf aufmerksam macht.
Die Vorredner lassen im Beispiel völlig außer acht die vielen Kunden, die entweder NIE die Garantie nutzen werden oder eben NICHT nach einem Tag sondern nach 2 oder 3 Jahren vereinzelt die Garantie nutzen.
Eine Garantie dieser Art werden wohl nur diejenigen nicht nutzen, die nicht bei Verstand sind. Unsere Kunden können rechnen.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Zu den genannten Zahlen des Beispiels:
Wo wurde die VORSTEUER berücksichtigt? Offensichtlich nicht!
Die Vorsteuer kann ich beim Einkauf ziehen. Gut, und das kann ich auch ohne Garantie. Was ändert sich durch die Garantie? Bitte werden sie konkret und schreiben Sie hier was Sie meinen dazu beitragen zu müssen. Nur Fragen in den Raum stellen reicht nicht um ernst genommen zu werden.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Wo wurde der VERÄUSSERUNGSERLÖS des zurückgenommenen Schmuckes berücksichtigt?! Offensichtlich nicht! Dabei ist doch in dem genannten Beispiel entscheidend für die gesamte Kalkulation, ob dieser OBER oder UNTERHALB des Einkaufspreises liegt?!
Wenn ein Einzelhändler ein Schmuckstück für 500,- Euro einkauft und für 1000 Euro verkauft (lassen wir einmal die Mehrwertsteuer zur Vereinfachung weg) hat er 500 Euro Veräusserungserlös. Wenn er es nach 5 Jahren zurück nimmt hat er maximal 5x 85,- Euro = 425,- Euro Veräusserungserlös und eine alte gebrauchte Krücke für die er 575,- Euro dem Kunden in die Hand drücken muss. Und das soll ein gutes Geschäft sein, wenn er es nach 5 Jahren teurer zurückkaufen muss als er es eingekauft hatte? Und das ist sowieso eine falsche Rechnung, weil Sie geschrieben haben das die 8,5 % pro Jahr ein Maximalbetrag sind, die nur bei starker Abnutzung ausgeschöpft werden kann. Noch miserabler wird die Rechnung wenn die Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.
Der Einzelhändler kauft für 500,- Euro netto ein und verkauft für 1000,- Euro brutto inklusive 19 % MwSt.
1000,- Euro gehen von Kunde an Kasse
160,- Euro gehen von Kasse an Finanzamt (Vereinfacht bei 19 % MwSt)
500,- Euro gehen von Kasse an Lieferant.
340,- Euro bleiben dem Juwelier übrig um Mieten, Löhne Versicherungen zu begleichen.
Nach 4,99 Jahren kommt der Kunde zurück und will sich ein neues Schmuckstück kaufen oder eine Urlaubsreise zu bezahlen und es stünde Ihm mindestens 575,- Euro zu. Er argumentiert das das Schmuckstück nur wenig getragen wurde und das aufpolieren ja gar keine 425,- Euro kosten dürfe, beschimpft den Juwelier als Betrüger und verlangt seiner Meinung nach zu Recht mindestens 900,- Euro.
Also damit mehr als der Juwelier überhaupt netto für das Schmuckstück erlöst hat.
Woher soll der Juwelier das Geld nehmen? - Quersubventionierung aus anderen gewinnbringenden Umsätzen? Klar ein tolle Idee - Leute macht Verluste, das erhöht die Umsätze:-(
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Gerade in dem vorliegenden Beispiel, wo der Kunde ja wohl nicht gekauft hätte, wenn es die Garantie nicht gegeben hätte.
Was für den betroffenen Juwelier wirklich ein Gewinn gewesen wäre, wie das obige Beispiel zeigt.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Wo wurde die RÜCKSTELLUNG mit der STEUERLICHEN WIRKUNG berechnet? Offensichtlich nicht! Dabei liegt dort doch ein wesentlicher Faktor.
Rückstellungen wirken nur auf Einkommensteuern oder Köperschaftssteuern - soll ich das auch schreien? Und so weit waren wir noch gar nicht. Viel besser wirken sich auf Einkommensteueren höhere Geschäftsfühergehälter oder ein teurer Firmenwagen oder geschäftliche Fehlkalkulationen aus. Wenn gar nichts verdient wird, sind auch keine Einkommenssteuern zu zahlen - so einfach ist das. Werft Euer Geld zum Fenster raus und schon senkt Ihr Eure Steuerlast.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Zur Wiederholung:
Es bleibt der Rat, die Sache INDIVIDUELL mit dem STEUERBERATER durchzurechnen.
Wir können hier auch rechnen, Kalkulationen sind nachvollziehbar und das Steuerrecht gilt für alle.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Oder:
Sie warten, bis die GROSSEN der BRANCHE den kleinen den Markt streitig machen. Wenn die Branche WIRKLICH ein Ertragsproblem hat, so sollte sie die Dinge bis ZUM ENDE durchrechnen und nicht populistisch mit einigen Zahlen etwas schlecht reden. Denn die Grossen der Branche rechnen UND reden.
Die großen Telefonanlagebetrüger sind immer wieder vom Markt verschwunden. Sie haben aber immer großen Schaden hinterlassen. Und alle haben mit Rücknahmegarantien die Kunden geködert und Ihr Grab geschaufelt.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Denn was der Herr aus Halle richtig erkannt hat, es ist eine Chance für diejenigen die daran teilnehmen. Tun Sie beides! Rechnen UND reden!
Na dann, bitte um um detaillierte Stellungnahme zu den Kalkulationen weiter oben.
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Mit freundlichem Gruß
Ihre Schmuckgarantie.de
P.S. ich kann auch Text lesen der nicht geschrien wird. _________________ MfG Butschal
Eine kurze (und natürlich Smiley-lose) Anerkennung an Heinrich und Ulrich:
Ich finde es wirklich großzügig von Euch, dass Ihr freigebig (schreibt man wirklich so, hab es nachgesehen) und ganz kostenlos Nachhilfe in BWL und Steuerrecht erteilt und so tatkräftig helft, die Darstellung einer Geschäftsidee zu verbessern und sie so (sprachlich) überzeugender zu machen ...
mit Erstaunen lässt sich feststellen, dass Ihre Berechnung wieder dort aufhört, wo es vorteilhaft wird. Gibt es einen Grund dafür?
Zwei Fragen, die Sie beantworten sollten:
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuerkorrektur im Rahmen der Rückgabe? Was sagt Ihr Steuerberater dazu?
Warum weigern Sie sich vehement den Weiterverkaufs-Erlös für das zurückgenommene Schmuckstück zu berücksichtigen?
Im Anschluß daran bleibt die Frage der ganzheitlichen Betrachtung, die die verschiedenen Einzelfälle zu einem Gesamten zusammenbringt.
Außerdem bleibt die ertragssteuerliche Komponente der Rückstellung? Zu welchem Ergebnis sind Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater z.B. für das Jahr 2006 oder 2007 gekommen?!
Zur Wiederholung: Rechnen Sie bitte bis zum ENDE !!! – und zwar mit ALLEN Komponenten! Dann wird Ihnen klar, ob und in welchem Umfang die Sache für Sie vorteilhaft sein kann.
Reg.-Datum: 09.07.2005 Beiträge: 11153 Wohnort: München
Verfasst am: So, 05. Nov. 2006 22:34 Titel:
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
ZU ENDE RECHNEN!
Sehr geehrte Vor-Redner,
mit Erstaunen lässt sich feststellen, dass Ihre Berechnung wieder dort aufhört, wo es vorteilhaft wird. Gibt es einen Grund dafür?
Zwei Fragen, die Sie beantworten sollten:
Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuerkorrektur im Rahmen der Rückgabe? Was sagt Ihr Steuerberater dazu?
Noch einmal zum Mitmeisseln:
ER SAGT DAS DIE MWST VERLOREN IST
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Warum weigern Sie sich vehement den Weiterverkaufs-Erlös für das zurückgenommene Schmuckstück zu berücksichtigen?
HABE ICH DOCH VORGERECHNET - KÖNNEN SIE NICHT LESEN?
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Im Anschluß daran bleibt die Frage der ganzheitlichen Betrachtung, die die verschiedenen Einzelfälle zu einem Gesamten zusammenbringt.
Außerdem bleibt die ertragssteuerliche Komponente der Rückstellung? Zu welchem Ergebnis sind Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater z.B. für das Jahr 2006 oder 2007 gekommen?!
HABE ICH DOCH VORGERECHNET - KÖNNEN SIE NICHT LESEN?
schm.wert.gar. hat Folgendes geschrieben:
Zur Wiederholung: Rechnen Sie bitte bis zum ENDE !!! – und zwar mit ALLEN Komponenten! Dann wird Ihnen klar, ob und in welchem Umfang die Sache für Sie vorteilhaft sein kann.
BLÖDSINN - LANGSAM IST ES LANGWEILIG _________________ MfG Butschal
So kann das ja mit dem Aufschwung nichts werden. Enthusiastische Jungunternehmer werden gleich nachdem sie ihre Geschäftsidee veröffentlicht haben verdächtigt, womöglich unlauter partizipieren zu wollen. ...
der enthusiastische jungunternehmer schein diesen thread selbst insziniert zu haben. IP-range und vor allem der gleiche, markante UA sprechen sehr dafür...
closed und in die kneipe verschoben...
bei bedarf bitte PN - danke!
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