Altgold Ratgeber
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Zahngold

Zahngold

"Dental Nuggets" zählen zum Altgold und können ebenfalls verkauft werden. Beim Zahnarzt wird das entfernte Zahngold vor der Aushändigung an den Eigentümer gereinigt und oft auch in Folie eingeschweißt. Dann darf der Kunde es mit nach Hause nehmen.

Was hat das Gold eigentlich im Gebiss zu suchen?

Das beliebte Edelmetall eignet sich für notwendige Renovierungsarbeiten im Gebiss ganz hervorragend, denn es bietet viele Vorteile: Gold ist geschmacksneutral, löst nur in seltenen Fällen Allergien aus, lässt sich gut formen, oxidiert nicht und kann durch die Beimischung verschiedener Substanzen so hart gemacht werden, dass es das Kauen und mögliches Zähneknirschen unbeschadet überlebt. Zahngold besteht niemals aus reinem Feingold oder Gold 999 (24 Karat), das wäre einfach zu weich. Abgesehen von Gold werden Keramik, Silber, Palladium, Platin und andere Werkstoffe verwendet.

Kein Grund zur Verlegenheit

Es mag für den Kunden, der zum ersten Mal Zahngold verkauft, etwas gewöhnungsbedürftig sein, mit einem ehemaligen Bestandteil des Gebisses zum Händler zu gehen. In Medienberichten wird Zahngold gerne zum "amüsanten Highlight" des Altgoldhandels erklärt, bei dessen Ankauf der befragte Händler jeweils lächeln würde. Ein versierter Altgoldhändler hat - und das dürfen Sie ruhig glauben - schon so viel Zahngold gesehen, dass es für ihn normal ist und nicht der Rede wert. Scham und Verlegenheit sind daher unnötig.

Lohnt sich der Gang zum Altgoldhändler?

Sollten die verwendeten Legierungen bekannt sein, wird die Beurteilung natürlich vereinfacht. Ein auskunftsfreudiger Zahnarzt ist hier eine große Hilfe. Beim Zahngold kann der Kunde auch selbst anhand der Farbe bereits entscheiden, ob es sich überhaupt um Gold handelt. Ist der Bestandteil unter einer möglicherweise vorhandenen Verblendung weiß oder hell, ist es kein Gold, sondern Keramik. In diesem Fall kann man sich den Weg zum Altgoldhändler sparen. Bei goldfarbenen Bestandteilen kommt es darauf an, welche Legierungen und Zusatzstoffe verwendet wurden. Die Begutachtung muss im Einzelfall durch einen kundigen Händler vorgenommen werden, da die Möglichkeiten sehr vielfältig sind. Der Weg zur Scheideanstalt lohnt sich für Klein- und Kleinstmengen an Zahngold aufgrund der Gebühren eigentlich nicht. Ein Händler, der viel Zahngold und Altgold an die Scheideanstalt liefert, kann das zu Konditionen tun, die außerhalb Ihrer Reichweite liegen, sodass der Verkauf beim Händler in diesem Fall eine gute Wahl sein kann.

Zahngold spenden

Zahngold, das nicht mehr benötigt wird, spenden viele Menschen gerne. Spenden werden schriftlich dokumentiert. Sammelaktionen zugunsten verschiedener wohltätiger Organisationen finden laufend statt. Durchschnittlich sind im Zahngold, abhängig von der Größe und Menge, bis zu fünf Gramm Gold enthalten. Bei entfernten Brücken kann es etwas mehr sein. Eine Krone allein bringt beim Altgoldhändler daher nicht viel Geld ein, die gesammelten Kronen sowie sonstige edelmetallhaltige Zahnersatzteile und Gebisshilfsmittel vieler Patienten können allerdings sehr wohl einen stattlichen Betrag ergeben. Wie es scheint, hat die Spendenbereitschaft beim Zahngold mancherorts in den vergangenen Jahren etwas abgenommen. Wie so vieles andere wird auch das gelegentlich auf die Finanzkrise zurückgeführt.

Umgang mit Zahngold im Krematorium

Da im Rahmen unserer Recherchen dieses Thema zur Sprache kam, sind wir dem nachgegangen. Es soll hier nicht darum gehen, auf vereinzelte Unregelmäßigkeiten beim Thema Zahngold in Krematorien hinzuweisen. Die betreffenden Presseberichte sind Ihnen sicherlich bekannt. Unser Anliegen ist es, Menschen, die nach brauchbaren Informationen zum Umgang mit Zahngold im Todesfall suchen, einen kleinen Einblick zu geben.

Die Verbände und Organisationen der Bestatter sind sich nach unseren Recherchen einig, dass man die Angehörigen im Trauerfall mit diesem Thema nicht zusätzlich belasten darf und erwähnen das Zahngold nicht von sich aus. Manchmal taucht die Frage nach dem Verbleib des Zahngoldes im Nachhinein auf, doch die meisten Menschen scheuen sich davor, explizit nachzuhaken. Unsere Ansprechpartner begegneten uns bei diesem Thema mit großer Offenheit und wünschen sich, dass Angehörige jederzeit ihre diesbezüglichen Fragen ohne Verlegenheit stellen.

Allgemein wird das so gehandhabt, dass dem Verstorbenen vor der Einäscherung oder dem Begräbnis Schmuck und Wertgegenstände durch die Angehörigen oder die Bestatter, die die fraglichen Gegenstände an die Angehörigen weiterreichen, abgenommen werden. Vor der Verbrennung sind einige Formalitäten zu regeln. Die Regelung des Verbleibs von Schmuck und Wertgegenständen ist nur ein Bestandteil davon. Diese werden nur dann mit eingegraben oder mit verbrannt, wenn dies ausdrücklich vom Verstorbenen gewünscht und von den Angehörigen per Unterschrift bestätigt wird.

Zahngold wird vor der Einäscherung oder dem Begräbnis normalerweise nicht entfernt. Die Temperaturen beim Einäschern liegen bei ca. 1100 Grad Celsius. Am Körper verbliebener Schmuck, Zahngold und alle anderen Metalle schmelzen dabei. Sie erstarren aber nach dem Verbrennprozess wieder und bleiben nicht etwa im Abluftfilter hängen. Die metallischen Bestandteile werden dann aus der Asche entfernt, separat aufbewahrt und nicht mit in die Urne gegeben. Die Angehörigen können dieses Altgold jederzeit ausgehändigt bekommen, sofern sie das wünschen. Nach unseren Recherchen bitten Angehörige nur in Einzelfällen darum. Normalerweise wird das Altgold im Krematorium gesammelt und mehrmals im Jahr an eine Scheideanstalt weitergeleitet. Das Geld, das die Scheideanstalt dafür auszahlt, wird meist zweckgebunden, zum Beispiel für die Denkmalpflege im Friedhofsbereich, eingesetzt.


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Archivbeitrag 02.01.2011
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